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   VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295   

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VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295 (https://dejure.org/2005,3217)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2005 - 24 B 03.3295 (https://dejure.org/2005,3217)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 24 B 03.3295 (https://dejure.org/2005,3217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Maßstab für den Nachweis der Voraussetzungen im Hinblick auf das besondere Gewicht der bedrohten Rechtsgüter; Möglichkeit der Ausweisung eines Ausländers auf Grund reiner Verdachtsmomente; Bestehen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5; AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 4; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 5; AuslG § 47 Abs. 3; EMRK Art. 8
    Ausweisung, Terrorismus, Unterstützung, Verdacht der Unterstützung, Regelausweisung, Entscheidungszeitpunkt, Änderung der Sachlage, Nachschieben von Gründen, Beweis, Tatsachen, Geheimhaltung, Beweisverwertungsverbot, Asylberechtigte, Schwerwiegende Gründe, ...

  • Judicialis

    AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5; ; AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 4; ; AuslG § 47 Abs. 3; ; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 5; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Entscheidung über eine Ausweisungsverfügung, Nachschieben von Gründen bzw. Erkenntnissen im gerichtlichen Verfahren, Ausweisung wegen Verdachts der Unterstützung terroristischer Vereinigungen, Erfordernis belegbarer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtliche Auswirkungen der Terroristenlisten im deutschen Recht (Dr. Frank Meyer, Julia Macke)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 1219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg führt in einem Beschluss vom 7. Mai 2003 (1 S 254/03) aus: "Ob eine derartige Gefährdung vorliegt, ist unter Rückgriff auf den im allgemeinen Polizeirecht entwickelten Gefahrbegriff zu bestimmen.

    In Fällen, in denen - wie hier - besonders hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Mai 2003, 1 S 254/03).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295
    Nicht möglich ist es hingegen, dass die von der Behörde getroffene Prognose durch später eingetretene Tatsachen gerechtfertigt oder widerlegt werden kann (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998, 1 C 17.97 BVerwGE 351/358).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Mai 1998, 1 C 17.97, a.a.O.) setzt die Annahme schwerwiegender Gründe im Sinne der Vorschrift voraus, dass sie ein solches Gewicht haben, das es erfordert, das Asylgrundrecht zurücktreten zu lassen.

  • VGH Bayern, 23.02.2005 - 24 ZB 04.2197
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295
    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen (Beschluss des BayVGH vom 23.2.05, 24 ZB 04.2197, Leitsatz 1).

    Dies bedeutet zunächst, dass die Vorgaben der EMRK sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs für Menschenrechte bei der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsentscheidung in angemessenem Umfang zu berücksichtigen sind (siehe Beschluss des Senats vom 23. Februar 2005, 24 ZB 04.2197).

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295
    Dabei ist zunächst die familiäre Situation und die Dauer des Aufenthalts in Deutschland zu untersuchen, daneben die Schwere der begangenen Vergehen zu prüfen und schließlich ein gerechtes Gleichgewicht der unterschiedlichen beteiligten Interessen herzustellen (siehe hierzu Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 31.10.2002 - Beschwerde Nr. 37295/97 Yildiz ./. Österreich, InfAuslR 2003, 126).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295
    In Fällen, in denen (...) besonders hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen, kann daher auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen." In einer weiteren Entscheidung vom 18. November 2004 (13 S 2394/04) führt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aus: "Insofern teilt der Senat den Ansatzpunkt (...), der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG verlange jedenfalls, dass sich die Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Antragstellers konkretisiert.
  • VGH Bayern, 09.03.2005 - 24 CS 04.2677

    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Ausweisung, Regelausweisung, Sicherheit der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295
    d) Der erkennende Senat hat sich mit der hier zu entscheidenden Rechtsfrage bislang nur in einer Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vom 9. März 2005 auseinandergesetzt (24 CS 04.2677).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295
    Es gehört zur Bindung an Recht und Gesetz, dass die Gewährleistungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung berücksichtigt werden (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004 2 BvR 1481/04, BVerfGE 111, 307).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 10 B 03.59
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295
    c) Der 10. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führt in einer (nicht rechtskräftig gewordenen) Entscheidung vom 27. Mai 2003 (10 B 03.59) aus, "dass als tatbestandliche Unterstützung jedes Tätigwerden anzusehen ist, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der kriminellen Vereinigung unmittelbar fördert, die Realisierung der von der Vereinigung geplanten Straftaten - wenn auch nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf Aktionsmöglichkeiten und kriminelle Zwecksetzung der Vereinigung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die wesenseigene Gefährlichkeit festigt." An einer Unterstützung fehle es "dann, wenn jemand allein die politischen oder sonstigen Ziele der Organisation, nicht aber auch die Begehung von Straftaten zur Erreichung dieser Ziele befürwortet und propagiert.".
  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7386
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295
    a) Die amtliche Begründung zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (BT-Drucks. 14/7386) führt hierzu aus: "Zur Abwehr von Sicherheitsgefährdungen durch Gewaltanwendungen wird ein neuer Versagungsgrund eingeführt, der die Elemente des geltenden Ausweisungsgrundes nach § 46 Nr. 1 aufnimmt.
  • VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04

    Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004

    Der bloße Verdacht oder bloße Vermutungen genügen deshalb nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1054] - "Hassprediger" BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298; VG Stuttgart, Beschluss vom 8. September 2004 - 4 K 2859.04 -, zitiert nach juris; VG München, Urteil vom 25. Januar 2006 - M 9 K 04.4901 -, Rn. 67 f., 85 m.w.N., zitiert nach juris; VG Ansbach, Urteil vom 14. Februar 2006 - AN 19 K 05.01045 -, S. 6 des Umdrucks; sowie Regierungsentwurf, BT-Drs.

    Denn die von der Vereinigung ausgehende Gefahr muss sich in der Person des Ausländers konkretisiert haben, da der Gefahr ansonsten durch die Ausweisung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298; BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 - NVwZ 2006, 227 [228]; HessVGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 12 TG 1911.05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; VG Ansbach, Urteil vom 2. August 2005 - AN 19 K 04.00767 -, Rn. 27, zitiert nach juris; VG Ansbach, Urteil vom 14. Februar 2006 - AN 19 K 05.01045 -, S. 6 des Umdrucks; VG München, Urteil vom 25. Januar 2006 - M 9 K 04.4901 -, Rn. 65, zitiert nach juris; sowie Discher, in: GK-AufenthG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2007, § 54 Rn. 603 m.w.N.).

    Zwar ist es - worauf der Beklagte zutreffend hinweist - nicht notwendig, dass der Ausländer entsprechend strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, da ein derartiges Erfordernis der klaren gesetzgeberischen Zielsetzung zuwiderliefe und zudem der herangezogene Ausweisungstatbestand neben den sonstigen Tatbeständen für eine Ausweisung keine eigenständige Bedeutung hätte (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298; VG Ansbach, Urteil vom 2. August 2005 - AN 19 K 04.00767 -, Rn. 29, zitiert nach juris).

    Dabei ist es eine Obliegenheit der zuständigen staatlichen Stelle, entsprechendes Material beizubringen, welches eine gerichtliche Überzeugung zu begründen vermag (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 2. August 2005, a.a.O, Rn. 30; siehe auch BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298).

    Die Kontakte gehen in Anzahl und Intensität nicht über ein privaten Zwecken dienendes Beziehungsgeflecht hinaus (vgl. dazu VG Ansbach, Urteil vom 2. August 2005 - AN 19 K 04.00767 -, Rn. 30, zitiert nach juris; sowie BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298).

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Ein Verdacht, der nicht durch Tatsachen belegt ist, widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BayVGH, U. v. 9.5.2005 - 24 B 03.3295 -, EZAR-NF 042 Nr. 2, S. 4 f.; B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u.a. -, NVwZ 2006, 227).

    Hier können bereits tatsachengestützte Schlussfolgerungen, die eine hinreichende und damit überwiegende Wahrscheinlichkeit der Tatbestandsverwirklichung begründen, genügen (vgl. BayVGH, U. v. 9.5.2005 - 24 B 03.3295 -, EZAR-NF 042 Nr. 2, S. 8; B. v. 12.10.2009 - 10 CS 09.817 - juris, Rn. 22).

  • VG München, 09.09.2008 - M 4 K 08.2158

    Ausweisung; Terrorismus; Volksverhetzung; HAMAS

    Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs - BayVGH - (BayVGH v. 9.5.2005, Az. 24 B 03.3295; v. 25.10.2005, Az.: 24 CS 05.1716; v. 9.11.2005, Az.: 24 CS 05.2421; v. 9.11.2005, Az.: 24 CS 05.2621; v. 7.12.2005, Az.: 24 CS 05.2719), der die Kammer folgt, gelten für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 54 Nr. 5 AufenthG gestützten Ausweisung folgende Grundsätze:.

    Der BayVGH hat zur Auslegung dieser Tatbestandsmerkmale bzw. zur bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG im Urteil vom 9. Mai 2005 (Az. 24 B 03.3295, DVBl 2005, 1219) ausgeführt: "Zusammenfassend ist der Senat somit der Auffassung, dass eine Ausweisung (...) nur dann möglich ist, wenn.

    Das gilt grundsätzlich auch für geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse (vgl. BayVGH v. 9.5.2005, Az.: 24 B 03.3295).

  • VG Saarlouis, 27.07.2011 - 10 K 2228/10

    Ausländerrecht: Versagungsgrund einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund Kontakten zu

    Gemeinschaftskommentar, wie vor, § 54 Rdnr. 503-505, 546, 547; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, § 54 Rdnr. 31; Bayerischer VGH, Urteil vom 09.05.2005, 24 B 03.3295, zitiert nach Juris.

    hierzu auch Gemeinschaftskommentar, wie vor, § 54 Rn. 548, 549, wonach nicht zwingend erforderlich ist, dass eine einzelne, konkret feststellbare Organisation, die Unterstützung erhält, feststeht und exakt bezeichnet werden kann, was insbesondere dann gilt, wenn der dringende Verdacht der Unterstützung von Personen, Institutionen oder Einrichtungen, die einen terroristischen Netzwerk zu gehören, besteht; ebenso Bayrischer VGH, Urteil 09.05.2005, 24 B 03.3295, zitiert nach Juris.

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716

    Ausweisung bei zweifelhafter Zugehörigkeit zur Gruppe "Ansar al-Islam";

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  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07

    Ausweisung eines Ausländers wegen fehlender oder falscher Angaben bei einer

    Anders als für die Strafbarkeit nach §§ 129, 129a StGB bedarf es jedoch für den Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 AufenthG nicht der vollen Überzeugung von einer geleisteten Unterstützung, sondern es reicht aus, dass die einzeln festgestellten Tatsachen, und sei es in einer Gesamtschau, eine hinreichende (so BayVGH, Urteil vom 09.05.2005 - 24 B 03.3295 -, EZAR-NF 042 Nr. 2) oder große (so Marx, ZAR 2004, 275, 277; Hailbronner, Ausländerrecht, § 54 Rn. 31; Discher in: GK AufenthG, § 54 Rn. 542) Wahrscheinlichkeit für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung begründen.
  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

    In der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2005 (24 B 03.3295 VGH n.F. 58, 136) ist zu den Anforderungen an die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG ausgeführt, von den Sicherheitsbehörden müssten Tatsachen dargelegt und Beweismittel beigebracht werden, die den Schluss zulassen, dass der betroffene Ausländer eine terroristische Organisation unterstützt.
  • VG München, 16.02.2009 - M 25 K 08.5807

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für KONGRA GEL;

    Ein darüber hinausgehender Nachweis, dass eine bestimmte terroristische Aktion konkret gefördert wird (vgl. BayVGH, U. v. 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 - Rz 43), oder der eines messbaren Nutzens ist ebenso wenig erforderlich wie eine subjektive Vorwerfbarkeit (BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - Rz 25).

    Die Beurteilung, ob eine gegenwärtige Gefährdung vorliegt, ist nach der Rechtsprechung (BayVGH, U. v. 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 - Rz 168 zur Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG, U. v. 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716 -, U. jeweils v. 9. November 2005 - 24 CS 05.2421 u. 24 CS 05.2621 -, U. v. 7. Dezember 2005 - 24 CS 05.2719 - jeweils ) unter Rückgriff auf den im allgemeinen Polizeirecht entwickelten Gefahrbegriff anzustellen.

  • VG Ansbach, 20.11.2008 - AN 19 S 97.02612

    Vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung mit Überwachungsmaßnahmen; Versagung

    Vor allem ist hier festzustellen, dass an den Nachweis und den Grad einer Unterstützung angesichts der konspirativen Vorgehensweise terroristischer Vereinigungen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 9.5.2005 - 24 B 03.3295).

    Insoweit ist auch davon auszugehen, dass auch ohne eine spezifische Unterstützung einer einzelnen Vereinigung von einer im Weg der Anwendung des § 54 Nr. 5 AufenthG abzuwehrenden Gefahr bereits dann ausgegangen werden muss, wenn dem Netzwerk des internationalen Terrorismus zugearbeitet bzw. dieses unterstützt wird (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.11.2005 - 24 CS 05.2621

    Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats,

    Der Senat hat zur Auslegung dieser Tatbestandsmerkmale bzw. zur bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Vorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG im Urteil vom 9. Mai 2005 (24 B 03.3295, DVBl 2005, 1219) ausgeführt: "Zusammenfassend ist der Senat somit der Auffassung, dass eine Ausweisung (...) nur dann möglich ist, wenn.
  • VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 1 S 09.51
  • VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09

    Schengenvisum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeit von zwei Jahren

  • VG München, 30.07.2008 - M 12 S 08.2923

    Ausweisung; Ansar al-Islam; Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 29.01.2008 - 19 ZB 07.2125

    Genehmigung zum Verlassen des Aufenthaltsortes zwecks Besuch beim Anwalt; Fehlen

  • VG Köln, 15.11.2006 - 5 L 1606/06

    D (A), Anhörung, Verfahrensmangel, Heilung, Ausweisung, Regelausweisung,

  • VG München, 20.04.2009 - M 24 S 09.29

    Ausweisung; Sofortvollzug; Terrorismus; Unterstützungshandlungen; gegenwärtige

  • VG Hamburg, 17.01.2006 - 4 K 4423/04

    Identitätstäuschungen eines beninischen Staatsangehörigen als Ausweisungsgrund

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