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   VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889   

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VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889 (https://dejure.org/2006,7351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2006 - 24 B 05.2889 (https://dejure.org/2006,7351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2006 - 24 B 05.2889 (https://dejure.org/2006,7351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde im Rahmen des § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Auslegung des Merkmals "verschulden" in § 25 Abs. 5 AufenthG; Auslegung des Merkmals "zumutbar" in § 25 Abs. 5 AufenthG; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 82 Abs. 1; AufenthG § 82 Abs. 3; BeschVerfV § 10 BeschVerfV § 11
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden, Mitwirkungspflichten, Ausländerbehörde, Hinweispflicht, Beweislast, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Rechtsmittel, Auslandsvertretung, Erwerbstätigkeit, Duldung

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 3; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 4; ; BeschVerfV § 10; ; BeschVerfV § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 28.12.2005 - 24 C 05.2694

    D (A), Ausreisehindernis, Verschulden, Passlosigkeit, Passbeschaffung,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889
    Auf die Beschwerde des Klägers hin wurde der Beschluss aufgehoben und dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt (Beschluss des Senats vom 28.12.2005 Az. 24 C 05.2694).

    Auf die hierüber angefertigte Niederschrift wird Bezug genommen, ebenso auf den Inhalt der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsakten beider Instanzen (auch im Verfahren 24 C 05.2694).

    Der Kläger hat dies, was erschwerend hinzukommt, sämtlich unterlassen, obwohl ihm spätestens seit dem Beschluss des Senats vom 28. Dezember 2005 (24 C 05.2694) bekannt war, dass es gerade hierauf entscheidungserheblich ankommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889
    Einigkeit besteht nämlich im Wesentlichen, dass die mangelnde Mitwirkung eines Ausländers bei der Passbeschaffung auch unter Berücksichtigung der Regelung des § 11 Satz 2 BeschVerfV einen Versagungsgrund im Sinne des § 11 Satz 1 BeschVerfV darstellen kann (OVG NRW Beschluss vom 18.1.2006 Az. 18 B 1772/05, RdNr. 43 f m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.11.2006 - 24 B 06.1700

    Aufenthaltserlaubnis - Mitwirkungs- und Initiativpflicht des Ausländers -

    Auf die Ausführungen im Beschluss vom 28. Dezember 2005 im Verfahren 24 C 05.2694 sowie insbesondere im Urteil vom 23. März 2006 im Verfahren 24 B 05.2889 auf den Seiten 18 und 19 kann Bezug genommen werden.

    Insbesondere durch die Ausführungen im Urteil vom 23. März 2006 (24 B 05.2889) war dann nochmals durch den Senat klargestellt worden, in welcher Art und Weise der Kläger tätig werden muss, um das noch bestehende Ausreisehindernis möglicherweise beseitigen zu können.

    Wie sich aus der nachvollziehbaren und fachkundigen Auskunft der Regierung von Oberbayern (Zentrale Rückführungsstelle Südbayern/Passbeschaffung Bayern) vom 10. Februar 2006 (Bl. 89 der Verfahrensakte im Verfahren 24 B 05.2889) plausibel ergibt, muss ferner dann, wenn andere Dokumente oder Kopien vorgelegt werden, ein Identifizierungsverfahren über die Heimatbehörden in Pakistan eingeleitet werden.

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Der Senat hat sich in seinen Entscheidungen vom 23. März 2006 (24 B 05.2889 - juris) und 11. Dezember 2006 (24 B 06.2158 - juris) ausführlich zu den wechselseitigen Pflichten des Ausländers und der Ausländerbehörde bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen geäußert.
  • VG Hamburg, 08.09.2006 - 17 E 2495/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Fortgeltungsfiktion,

    Hinsichtlich dessen, was nach § 82 Abs. 1 und 2 AufenthG von der Antragstellerin verlangt werden kann, ist für das Widerspruchsverfahren im Anschluss an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urt.v. 23.3.2006, 24 B 05.2889) auf Folgendes hinzuweisen:.
  • VG Augsburg, 02.08.2017 - Au 6 K 17.235

    Zumutbare Anforderungen an die Beschaffung eines Identitätspapiers (hier:

    Er kann sich folglich auch nicht allein auf die Erfüllung derjenigen Pflichten stützen, die ihm konkret vorgegeben werden (VGH München, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889).
  • VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 13.1158

    Mitwirkung bei der Passbeschaffung; Abgabe einer "Freiwilligkeitserklärung"

    Gelingt ihm dies nicht, spricht vieles für die Annahme, er habe die Ausreisehindernisse verschuldet bzw. zumutbare Anforderungen nicht erfüllt (BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 - juris Rn. 53).

    In diesen Fällen können dem Ausländer eine subjektive Verantwortlichkeit bzw. ein Verschulden nicht angelastet werden (vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 - juris Rn. 52).

  • VGH Bayern, 09.07.2021 - 10 ZB 21.1476

    Titelerteilungssperre bei einem abgelehnten Asylbewerber

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 23.3.2006 - 24 B 05.2889 - juris; U.v. 11.12 2006 - 24 B 06.2158 - juris; U. v. 14.3.2012 - 10 B 10.109 - juris Rn. 34; B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 11) ergibt sich aus § 82 Satz 1 AufenthG für den Ausländer eine Mitwirkungs- und Initiativpflicht.
  • OVG Saarland, 03.02.2011 - 2 A 484/09

    Mitwirkungspflicht bei Beschaffung von Heimreisedokumenten; staatenloser

    (Vgl. BayVGH, Urteil vom 23.3.2006 - 24 B 05.2889 -, zitiert nach juris) In aller Regel können von dem Ausländer Handlungen gefordert werden, die zur Beschaffung des Dokuments erforderlich sind und nur von ihm allein vorgenommen werden können, wie etwa Fertigung von Passfotos, persönliche Vorsprachen bei der Auslandsvertretung seines Heimatlandes.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 2 B 9.11

    Verpflichtungsklage; Ukraine; (kein) Anspruch auf Ausstellung eines

    Sie muss den Ausländer auf diejenigen Möglichkeiten der Passbeschaffung hinweisen, die ihm bei objektiver Sichtweise nicht bekannt sein können (vgl. zu § 25 Abs. 5 Satz 3 AufenthG: Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2011 - OVG 2 M 62.10 -, unter Bezugnahme auf VGH München, Urteil vom 23. März 2006 - 24 B 05.2889 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 12.09.2006 - 1 E 5595/05

    Mitwirkungsanforderungen an Ausländer zwecks Nachweises seiner Identität, der

    Der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ist vielmehr gehalten, eigenständig die Initiative zu ergreifen, um nach Möglichkeiten zu suchen, das bestehende Ausreisehindernis zu beseitigen (so auch Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil v. 23.03.2006, AZ: 24 B 05.2889, Juris).

    Der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ist vielmehr gehalten, eigenständig die Initiative zu ergreifen, um nach Möglichkeiten zu suchen, das bestehende Ausreisehindernis zu beseitigen (so auch Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil v. 23.03.2006, AZ: 24 B 05.2889, Juris).

  • VG Chemnitz, 28.06.2006 - 2 K 1409/01

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Passlosigkeit, Chinesen,

    So vertritt etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 23.3.2006, - 24 B 05.2889, Juris) die Auffassung, dass es nicht möglich sei, die Verantwortung für die Beseitigung von Ausreisehindernissen entweder der Ausländerbehörde oder dem Ausländer allein und ausschließlich aufzuerlegen.

    Da er dies nicht getan hat, hat er weder seiner Mitwirkungs- noch seiner Initiativpflicht, die er zu belegen und nachzuweisen hat, genügt (vgl. BayVGH, Urt. v. 23.3.2006, - 24 B 05.2889, aaO).

  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 10 C 20.3063

    Keine Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Bedürfnis weiterer Aufklärung im

  • OVG Saarland, 03.02.2011 - 2 A 512/09

    Zur Möglichkeit der Rückkehr eines angeblich staatenlosen Kurden aus Syrien in

  • VG Sigmaringen, 20.07.2006 - 8 K 577/04

    Verschuldensvorwurf nach § 25 Abs 5 S 3 und 4 AufenthG 2004 - Ausreisehindernis -

  • VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und

  • VG München, 14.01.2019 - M 24 E 18.5516

    Keine Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis wegen

  • VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 1009/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, Bleiberechtsregelung 2006,

  • VG Münster, 11.09.2007 - 5 K 347/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, vorübergehender Aufenthalt, abgelehnte Asylbewerber,

  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2132/04

    Keine Aufenthaltserlaubnis für Familie aus dem Kosovo

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 2 B 13.11

    Aufenthaltserlaubnis; tatsächliche Unmöglichkeit der Ausreise; Passlosigkeit;

  • VGH Bayern, 04.10.2012 - 10 B 12.235

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Ausreise; Täuschung über die Staatsangehörigkeit;

  • VG Saarlouis, 18.07.2008 - 6 K 106/06

    Zu den Anforderungen, an der Beseitigung von Ausreisehindernissen mitzuwirken

  • VG Trier, 08.11.2006 - 5 K 792/06

    Keine Aufenthaltserlaubnis für tamilischen Volkszugehörigen

  • VG Münster, 15.08.2006 - 5 K 2222/04

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Roma, Serbien, zielstaatsbezogene

  • VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109

    Nepalesischer Staatsangehöriger; Passlosigkeit; Unmöglichkeit der Ausreise;

  • VG Saarlouis, 30.09.2009 - 10 K 255/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit der Ausreise; Mitwirkung des

  • VGH Bayern, 09.04.2009 - 10 C 09.717

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Erteilung einer

  • VG Berlin, 06.11.2008 - 29 A 373.07

    Altfallregelung; sehr langer Aufenthalt als Asylbewerber und mit Duldung; zwei

  • VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 686/06

    Anpruch auf Aufenthalt aufgrund ausreichender Mitwirkung in Form von einer

  • VG Wiesbaden, 09.04.2008 - 4 K 229/08

    Keine Aufenthaltserlaubnis bei selbst verschuldeter Passlosigkeit

  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 3 B 165/10

    Hinauszögerung bzw. Dehnung von Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

  • VG München, 28.04.2009 - M 4 K 08.3765

    Keine eigene Prüfungskompetenz der Ausländerkammer zu Abschiebungsverboten

  • VGH Bayern, 21.07.2008 - 19 C 08.218

    Ausländerrecht; (keine) Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe nach

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