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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1994 - 24 B 2155/94   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1994 - 24 B 2155/94 (https://dejure.org/1994,35446)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.12.1994 - 24 B 2155/94 (https://dejure.org/1994,35446)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 24 B 2155/94 (https://dejure.org/1994,35446)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 3164/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung einer Asylbewerberin;

    Aus der Zielsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes, im Wege einer Neuordnung der Sozialhilfegewährung an Ausländer (vgl. § 120 BSHG) den Anreiz zu verringern, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen, vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestagsausschusses für Familie und Senioren vom 24. Mai 1993, BT- Drucks. 12/5008, S. 13 f. sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 - und vom 13. Dezember 1994 - 24 B 2155/94 - und Deibel, Geldleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, ZfSH/SGB 1994, 359, lässt sich lediglich der Grund für die leistungsrechtliche Schlechterstellung der Asylbewerber und ihnen gleichgestellter Ausländer (vgl. § 9 Abs. 1 AsylbLG F. 1993 bzw. § 120 Abs. 2 BSHG) gegenüber dem Personenkreis der Sozialhilfeempfänger ableiten, nicht aber das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen Dritter, die in einer Notsituation anstelle des Leistungsträgers die erforderliche Hilfe erbringen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 4408/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines türkischen

    Die Zielsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes, im Wege einer Neuordnung der Sozialhilfegewährung an Ausländer (vgl. § 120 BSHG) den Anreiz zu verringern, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen, vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestagsausschusses für Familie und Senioren vom 24. Mai 1993, BT- Drucks. 12/5008, S. 13 f. sowie OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 1994 - 8 B 1845/94 - und vom 13. Dezember 1994 - 24 B 2155/94 - und Deibel, Geldleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, ZfSH/SGB 1994, 359, bleibt durch die Heranziehung des § 121 BSHG gewahrt.
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