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   VGH Bayern, 04.06.1996 - 24 B 94.3094   

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VGH Bayern, 04.06.1996 - 24 B 94.3094 (https://dejure.org/1996,31261)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.1996 - 24 B 94.3094 (https://dejure.org/1996,31261)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 24 B 94.3094 (https://dejure.org/1996,31261)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01

    Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA

    Anlass der Speicherung sind die jeweiligen Delikt- und Tatvorwürfe für sich getrennt, sie sind bei der Fristenberechnung jeder für sich zu betrachten (vgl. auch VG Bayreuth, Beschluss vom 17.9.1998, Az. B 4 S 98.808, DuD 1999 S. 111 = RDV 1999 S. 111 = DVP 2001 S. 261; VGH München, Beschluss vom 04.06.1996, Az: 24 B 94.3094; BayVBl. 1998 S. 115 ff.).

    Insoweit hätte der Beklagte die personengeführten Kriminalakten und die automatisiert geführten Kriminalaktennachweise für Täterermittlungen zu Tatvorwürfen vor dem Jahre 1990 bereits bis heute löschen müssen, es sei denn, es lägen für die jeweiligen einzelnen Tatvorwürfe besondere Gründe vor, die eine längere Speicherung rechtfertigen würden (vgl. dazu 16. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Ziffer 9.1, Jahresbericht 1998 des Berliner Datenschutzbeauftragten Ziffer 3.1, S. 35; 25. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten, Ziffer 19.6.; VGH München, Beschluss vom 04.06.1996, Az: 24 B 94.3094; BayVBl. 1998 S. 115 ff.; VG Bayreuth, Beschluss vom 17.9.1998, Az. B 4 S 98.808, DuD 1999 S. 111 = DVP 2001 S. 261; VG München, Urteil vom 27.2.1997, Az. M 17 K 96.1684).

  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 10 C 11.1967

    Prozesskostenhilfe; Löschungsanspruch; erkennungsdienstliche Unterlagen;

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts beurteilt sich die Frage, ob die aus Anlass eines Ermittlungsverfahrens wegen Fälschung von Zahlungskarten nach § 152a StGB auf der Grundlage von § 81b Alt. 2 StPO gewonnenen und gespeicherten erkennungsdienstlichen Unterlagen in Form von Lichtbildern und Fingerabdrücken auf den Antrag des Antragstellers zu löschen sind, zwar nicht mehr nach § 81b Alt. 2 StPO (vgl. zur früheren Rechtslage BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 114/79 - juris Rn. 26 ff., BayVGH, B.v. 4.12.1992 - 21 B 92.929 - juris Rn. 21; U.v. 4.9.1996 - 24 B 94.3094 - juris Rn. 23).
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