Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1994 - 24 B 998/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,35300
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1994 - 24 B 998/94 (https://dejure.org/1994,35300)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.05.1994 - 24 B 998/94 (https://dejure.org/1994,35300)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 24 B 998/94 (https://dejure.org/1994,35300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,35300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 7 S 1110/99

    Fortbestehende Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei Sicherstellung der

    Deshalb wird in der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG auf den Umzug des Hilfeempfängers in das Gebiet eines anderen Sozialhilfeträgers selbst dann nicht anzuwenden ist, wenn der für den bisherigen Wohnsitz örtlich zuständige Sozialhilfeträger an dem Umzug "aktiv mitwirkt" (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 13.12.1993, FEVS 44, 262; OVG NW, Urt. v. 31.5.1994 - 24 B 998/94 - Hess.VGH, Beschl. v. 9.6.1994, FEVS 45, 335; Mergler/Zink, aaO, RdNr. 26 zu § 97; LPK-BSHG, aaO, RdNr. 22 zu § 97).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2001 - 2 L 43/01

    Eingliederungshilfe bei schwerer Verhaltensstörung und gleichzeitiger deutlicher

    Ebenso wenig wie auch die aktive Mitwirkung an einem Umzug eines Hilfeempfängers in das Gebiet eines anderen Sozialhilfeträgers schon zur Anwendung des § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG führt (vgl. Bayr. VGH, Urt. v. 13.12.1993, FEVS 44, 262; OVG NW, Urt. v. 31.05.1994 - 24 B 998/94 - Hess. VGH, Beschl. v. 09.06.1994, a.a.O.; Mergler/Zink, a.a.O., Rn. 26; LPK-BSHG, a.a.O., Rn. 22), ist dies bei einem Umzug aus einer stationären Einrichtung in eine eigene Wohnung der Fall.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht