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   VGH Bayern, 07.02.2007 - 24 C 06.3344   

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https://dejure.org/2007,15553
VGH Bayern, 07.02.2007 - 24 C 06.3344 (https://dejure.org/2007,15553)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2007 - 24 C 06.3344 (https://dejure.org/2007,15553)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 24 C 06.3344 (https://dejure.org/2007,15553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für einen ausländischen Staatsangehörigen; Notwendigkeit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis und eines gesicherten Lebensunterhalts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 26 Abs. 4; AufenthG § 9 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 2 Abs. 3; VwGO § 166; ZPO § 114
    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Niederlassungserlaubnis, Lebensunterhalt, Wohngeld

  • Judicialis

    VwGO § 166 i.V.m. § 114 ZPO; ; AufenthG § 2 Abs. 3; ; AufenthG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 26 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht (ohne Asylrecht): Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Niederlassungserlaubnis, Lebensunterhalt nicht gesichert, Wohngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2005 - 11 ME 373/05

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegatte; Einkommen; Familiennachzug; Leistungen Dritter;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2007 - 24 C 06.3344
    Wohngeld stellt kein öffentliches Mittel dar, das auf Beitragsleistungen beruht oder gewährt wird, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen; es handelt sich vielmehr um eine ergänzende Sozialleistung, die nicht gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG außer Betracht bleiben kann (vgl. NdsOVG vom 22.12.2005 Az. 11 ME 373/05 [juris]; Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 22 zu § 2 AufenthG; Funke/Kaiser in GK-AufenthG, RdNr. 59 zu § 2; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, RdNr. 21 zu § 2 AufenthG; BVerwG vom 4.11.1996 NVwZ-RR 1997, 441; vgl. auch Nr. 2.3.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz vom 22.12.2004).
  • BVerwG, 04.11.1996 - 1 B 189.96

    Ausländerrecht - Begriff der "sonstigen Mittel" i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2007 - 24 C 06.3344
    Wohngeld stellt kein öffentliches Mittel dar, das auf Beitragsleistungen beruht oder gewährt wird, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen; es handelt sich vielmehr um eine ergänzende Sozialleistung, die nicht gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG außer Betracht bleiben kann (vgl. NdsOVG vom 22.12.2005 Az. 11 ME 373/05 [juris]; Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 22 zu § 2 AufenthG; Funke/Kaiser in GK-AufenthG, RdNr. 59 zu § 2; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, RdNr. 21 zu § 2 AufenthG; BVerwG vom 4.11.1996 NVwZ-RR 1997, 441; vgl. auch Nr. 2.3.4 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz vom 22.12.2004).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

    Denn es handelt sich um öffentliche Mittel, die nicht ausnahmsweise nach § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG außer Betracht bleiben können, da es sich weder um die in dieser Bestimmung genannten öffentlichen Mittel noch um auf Beitragsleistungen beruhende öffentliche Mittel handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.11.1996 - 1 B 189.96 -, NVwZ-RR 1997, 441 (zu § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG); Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.2.2007 - 24 C 06.3344 -, juris Rn. 10; Hessischer VGH, Beschl. v. 12.12.2006 - 3 TG 2484/06 -, InfAuslR 2007, 101, 102; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.12.2005 - 11 ME 373/05 -, juris Rn. 11).

    Danach liegt eine Sicherung des Lebensunterhalts auch dann nicht vor, wenn Wohngeld tatsächlich bezogen wird (so wohl auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.2.2007, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschl. v. 12.12.2006, a.a.O.).

    Die in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nicht genannten öffentlichen Mittel, wie hier das Wohngeld, sind bei der Einkommensermittlung hingegen nicht zu berücksichtigen, bleiben mithin auf das zur Unterhaltssicherung einzusetzende Einkommen des Ausländers ohne Einfluss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.11.1996, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.2.2007, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschl. v. 12.12.2006, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.12.2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2009 - 18 A 462/09

    Niederlassungserlaubnis Volljähriger Asylverfahren Anrechnung Ermessen

    Ob der Lebensunterhalt des Klägers gesichert oder schon wegen des Bezugs von Wohngeld gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht gesichert ist, vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 7.2.2007 - 24 C 06.3344 - m.w.N. einerseits; Hoffmann in HK-AuslR, 2008, § 2 AufenthG Rn. 12 andererseits, kann daher auf sich beruhen.
  • VG Schleswig, 04.06.2007 - 15 A 252/06

    Sicherung des Lebensunterhaltes als Voraussetzung zur Erteilung einer

    Dies sei auch in der Rechtsprechung anerkannt (Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.02.2007, 24 C 06.3344).
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