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   VGH Bayern, 31.08.2006 - 24 C 06.954   

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VGH Bayern, 31.08.2006 - 24 C 06.954 (https://dejure.org/2006,43350)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2006 - 24 C 06.954 (https://dejure.org/2006,43350)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2006 - 24 C 06.954 (https://dejure.org/2006,43350)
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Wird zitiert von ... (67)

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    Hierfür bietet nicht nur § 30 Abs. 1 Nr. 3 a AufenthG eine Anspruchsgrundlage, sondern auch § 25 Abs. 5 AufenthG, wonach einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn seine Ausreise aus rechtlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2006 - 24 C 06.954 - Juris).
  • VG München, 18.01.2022 - M 10 S 21.6366

    Erfolgloser Antrag eines iranischen Staatsangehörigen auf einstweiligen

    Ansonsten wäre allenfalls ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO denkbar (s. BayVGH, B.v. 31.8.2006 - 24 C 06.954 - juris Rn. 11; B.v. 12.10.2006 - 24 CS 06.2576 - juris Rn. 8; B.v. 17.7.2019 - 10 CS 19.1212 - juris Rn. 8).

    b) Eine Umdeutung des ausdrücklich gestellten Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO in einen Antrag gemäß § 123 VwGO kommt im konkreten Fall nicht in Betracht, da der Antragsteller von einer rechtskundigen Bevollmächtigten vertreten ist (so: BayVGH, B.v. 12.10.2006, a.a.O., Rn. 9; VG München, B.v. 10.11.2021 - M 10 S 21.5765 - juris Rn. 32; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 122; in diese Richtung auch: BayVGH, B.v. 31.8.2006, a.a.O.; BayVGH, B.v. 17.7.2019, a.a.O., Rn. 9; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 88 Rn. 9).

    Bei Unzulässigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ist ein Rückgriff auf einen Antrag nach § 123 VwGO damit verwehrt (vgl.: BayVGH, B.v. 31.8.2006, a.a.O.; BayVGH, B.v. 17.7.2019, a.a.O., Rn. 9, die bei der Frage der Umdeutung in einen Antrag nach § 123 VwGO lediglich die Erteilung einer Duldung in den Blick nehmen).

  • VG Ansbach, 30.01.2020 - AN 11 E 20.00136

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung von Ehegatten

    Grundsätzlich bestimmt sich der vorläufige Rechtsschutz nach der Ablehnung einer beantragten Aufenthaltserlaubnis nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn der Antrag zuvor eine gesetzliche Fiktion nach § 81 Abs. 3 AufenthG oder nach § 81 Abs. 4 AufenthG ausgelöst hat (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2006 - 24 C 06.954 - juris Rn. 11).
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