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AG Heidelberg, 21.03.2013 - 24 C 331/12 |
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Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 21.03.2013 - 24 C 331/12
- LG Heidelberg, 28.01.2015 - 1 S 22/13
Wird zitiert von ...
- LG Heidelberg, 28.01.2015 - 1 S 22/13
Gebrauchtwagenkauf: Arglistiges Verschweigen eines Sachmangels durch Angabe "ins …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 21.03.2013, Az. 24 C 331/12, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des am 21.03.2013 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Heidelberg, Az. 24 C 331/12, den Beklagten zu verurteilen, an ihn 2.875,- EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2010 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 328, 08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW Opel Tigra, 1,4 1, 16v, mit der Fahrgestellnummer W.