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   VGH Bayern, 15.09.2003 - 24 CS 03.1595   

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VGH Bayern, 15.09.2003 - 24 CS 03.1595 (https://dejure.org/2003,30821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2003 - 24 CS 03.1595 (https://dejure.org/2003,30821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2003 - 24 CS 03.1595 (https://dejure.org/2003,30821)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2003 - 24 CS 03.1595
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff der "öffentlichen Ordnung" als eine "wertausfüllungsbedürftige Generalklausel" angesehen, deren rechtliche Bedeutung von grundrechtlichen Maßstäben beeinflusst werde ( BVerfGE 7, 198 ).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2003 - 24 CS 03.1595
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24.10.2001 - 6 C 3/01 , NVwZ 2002, 598 f.) garantiert das Grundgesetz den Schutz der Menschenwürde unabhängig davon, ob der Eingriff vom Staat oder von privater Hand ausgeht.
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 10 CS 09.747

    Sicherheitsrecht; Belästigung der Allgemeinheit; Allgemeines

    Es reicht vielmehr aus, dass die betreffende Handlung geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden, und dass dies an einem allgemein zugänglichen Ort geschieht (vgl. BayVGH vom 15.9.2003 Az. 24 CS 03.1595 - juris - RdNr. 11).
  • VG Augsburg, 05.04.2016 - Au 3 K 14.99

    Ermessensfehlerhafte behördliche Untersagung der angekündigten Sperrung eines

    Bei Anfechtungsklagen gegen sicherheitsrechtliche Anordnungen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (BayVGH, B. v. 15.9.2003 - 24 CS 03.1595 - juris Rn. 10 f.; VGH BW, U. v. 25.9.2014 - 1 S 1010/13 - juris Rn. 25; VG Braunschweig, U. v. 18.6.2014 - 6 A 242/13 - juris Rn. 20; VG München, U. v. 21.5.2014 - M 23 K 13.4080 - juris Rn. 18; VG Ansbach, U. v. 14.12.2009 - AN 10 K 08.1642 - juris Rn. 47; zu sicherheitsrechtlichen Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG: BayVGH, B. v. 13.1.2005 - 24 ZB 04.664 - juris Rn. 13; vgl. zum Ganzen: VG Augsburg, U. v. 9.6.2015 - Au 3 K 14.766 - juris Rn. 35-40; bestätigt durch BayVGH, B. v. 23.11.2015 - 11 ZB 15.1571 - juris Rn. 9 f.).
  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 14.766

    Beseitigungsanordnung; maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung;

    Dem folgend ist bei Anfechtungsklagen gegen sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Beseitigung nach § 32 Abs. 1 StVO verbotener Verkehrshindernisse die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (VGH BW, U.v. 25.9.2014 - 1 S 1010/13 - juris Rn. 25; VG Braunschweig, U.v. 18.6.2014 - 6 A 242/13 - juris Rn. 20; VG München, U.v. 21.5.2014 - M 23 K 13.4080 - juris Rn. 18; VG Ansbach, U.v. 14.12.2009 - AN 10 K 08.1642 - juris Rn. 47; ebenso allg. zu sicherheitsrechtlichen Anordnungen nach Art. 7 Abs. 2 LStVG: BayVGH, B.v. 15.9.2003 - 24 CS 03.1595 - juris Rn. 10 f.; zu sicherheitsrechtlichen Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG: BayVGH, B.v. 13.1.2005 - 24 ZB 04.664 - juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 04.09.2009 - Au 7 S 09.1266

    Öffentliches Vorzeigen zweier Plastinate beim Geschlechtsakt; verfassungskonforme

    (bb) Ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) ist darüber hinaus anzunehmen, wenn der gebotene Respekt vor der Individualität, Identität und Integrität der menschlichen Persönlichkeit nicht beachtet wird (BayVGH 15.09.2003 - 24 CS 03.1595).
  • VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 487/06

    Baurechtlichen Beurteilung einer Reballanlage

    Demgegenüber haben der bayerische VGH (Beschluss v. 15.9.2003 - 24 CS 03.1595 - in juris) und der VGH Baden-Württemberg (Beschluss v. 17.5.2004 - 1 S 914/04 - DVBl 2005, 132) in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Abwägungen jeweils den Betrieb von Paintball-Anlagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit unter verschiedenen Auflagen zugelassen; der VGH Baden-Württemberg hat dazu ausdrücklich ausgeführt, er vermöge aufgrund der Erkenntnismittel nicht zu überschauen, ob zwischen dem Betrieb eines Laserdromes mit simulierten Tötungshandlungen und der Veranstaltung sog. Paintballspiele Unterschiede bestünden, die einer Übertragung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellt Grundsätze entgegenstünden.
  • VG Minden, 27.11.2007 - 1 K 2883/06

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung einer sogenannten

    vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.09.2003 - 24 CS 03.1595 - VG Lüneburg, Urteil vom 14.06.2007 - 2 A 487/06 - Kramer, Das Verbot von die Menschenwürde gefährdenden Spielen, NVwZ 2004, 1083, 1085.
  • VGH Bayern, 27.04.2009 - 10 CE 08.3326

    Nutzung einer Paintball-Außenanlage; bestandskräftiges Verbot der Nutzung bis zur

    Dies beruhte in Anlehnung an den Beschluss des Senats vom 15. September 2003 (Az. 24 CS 03.1595) darauf, dass durch den Betrieb eines Paintballspiels, bei dem Ziel und Zweck des Spiels ein simuliertes Töten ist und mit Farbmarkierungsschusswaffen auf die Mitspieler geschossen wird, nur dann keine Ordnungswidrigkeit im Sinn des § 118 Abs. 1 OWiG begangen wird, wenn ausschließlich volljährige Vereinsmitglieder Zutritt zum Spielfeld erhalten und Unbeteiligte den Spielbetrieb nicht wahrnehmen können, also weder etwas vom Spielablauf sehen noch hören.
  • VG München, 01.12.2008 - M 22 E 08.3860

    Nachträgliche Untersagung des Betriebs eines baurechtlich unanfechtbar

    Es liegt auf der Hand, dass ein Spiel, das als wesentliches Spielmittel beinhaltet, in realitätsnaher Weise auf Menschen zu schießen und damit Tötungshandlungen zu simulieren, dem durch den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) und den Schutz des menschlichen Lebens (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) geprägten Wertesystem der staatlichen Gemeinschaft widerspricht und daher geeignet ist, nach den Umständen des Einzelfalls die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen (BayVGH v. 27.6.2000 Az. 21 B 98.2184 BayVBl. 2001, 689 und v. 15.9.2005 Az. 24 CS 03.1595).
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