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   VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717   

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VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 (https://dejure.org/2005,21238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 (https://dejure.org/2005,21238)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 (https://dejure.org/2005,21238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung bei zweifelhafter Zugehörigkeit zur Gruppe "Ansar al-Islam"; Wahrheitswidriges Verneinen von Kontakten zur Gruppe im Rahmen von sicherheitsrechtlichen Befragungen; Schwelle für das Eingreifen des Ausweisungsgrunds des § 54 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 227
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Es muss deshalb die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren; der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 35, 382 [404]; 38, 52 [58]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227; BayVGH, B. v. 11.2.2004 - 10 CS 03.3009 -, InfAuslR 2004, 244).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Sie wäre mit rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BayVGH, B. v. 9.11.2005 -24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306; B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227).

    (4) Inwieweit die "nicht öffentlichkeitswirksame Befürwortung" terroristischer Mittel eine Unterstützung des Terrorismus darstellen kann, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227 [228]).

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes hinreichend belastbare Feststellungen bereits im Eilverfahren erforderlich sind und auch in einem summarischen Verfahren auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227).

    Auch soweit das Verwaltungsgericht die Behauptung aufstellt, TJ wolle Muslime mit einer entsprechenden Einstellung erreichen und zum Dschihad bewegen, fehlen hinreichend belastbare Feststellungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es mangels eigener Erkenntnisquellen der Ausländerbehörden und Gerichte in erster Linie Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist, die Tatsachengrundlage für eine Ausweisungsverfügung zu schaffen (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u.a., NVwZ 2006, 227 m.w.N.).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe, beispielsweise der der Mitgliedschaft, mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. VGH BW, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 - InfAuslR 2005, 31 [32 f.]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227 [229]).

    Dies ergibt sich zum einen aus dem in der Vorschrift verwendeten Begriff der "wesentlichen Punkte" und auch aus dem systematischen Zusammenhang der Vorschrift, der einen vergleichbaren Unrechtsgehalt unrichtiger oder unvollständiger Angaben mit den sonstigen Fällen des § 54 AufenthG erfordert (vgl. VGH Mannheim, B. v. 18.11.2004 - 13 S 2394/04 -, InfAuslR 2005, 31 [33]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227 [229]).

    Die auf § 54 a AufenthG gestützten weiteren Anordnungen (Meldepflicht, Beschränkung des Aufenthalts) im Bescheid vom 22. Dezember 2006 (Ziff. 4 und 5) haben aufgrund der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ausweisung vorläufig keine Grundlage mehr und können daher ebenfalls nicht vollzogen werden (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u. 1717 -, NVwZ 2006, 227 [229]), ohne dass es insoweit einer zusätzlichen Darlegung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO bedurfte.

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    (4) Inwieweit die " nicht öffentlichkeitswirksame Befürwortung " terroristischer Mittel eine Unterstützung des Terrorismus darstellen kann, ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalls (vgl. Discher, in: GK-AufenthG, Stand: Januar 2007, § 54 RdNr. 484; siehe auch BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227 [228]).

    Ein Verdacht, der nicht durch Tatsachen belegt ist, widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BayVGH, U. v. 9.5.2005 - 24 B 03.3295 -, EZAR-NF 042 Nr. 2, S. 4 f.; B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u.a. -, NVwZ 2006, 227).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es - mangels eigener Erkenntnisquellen der Ausländerbehörden und Gerichte - in erster Linie Aufgabe der Sicherheitsbehörden und damit letztlich des Beklagten ist, die erforderlichen Tatsachengrundlagen für eine Ausweisungsverfügung zu schaffen (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u.a -, NVwZ 2006, 227 m.w.N.; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).

    Nachdem es - mangels eigener Erkenntnisquellen der Ausländerbehörden und des Senats - in erster Linie Aufgabe der Sicherheitsbehörden und damit letztlich des Beklagten ist, die Tatsachengrundlage für eine Ausweisungsverfügung zu schaffen (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 u.a, NVwZ 2006, 227 m.w.N.; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris), war die richterliche Prüfung auf das vorgelegte Erkenntnismaterial zu beschränken.

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04

    Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004

    Denn die von der Vereinigung ausgehende Gefahr muss sich in der Person des Ausländers konkretisiert haben, da der Gefahr ansonsten durch die Ausweisung nicht wirksam begegnet werden kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - 24 B 03.3295 -, ZAR 2005, 298; BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 - NVwZ 2006, 227 [228]; HessVGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 12 TG 1911.05 -, NVwZ-RR 2007, 131 [132]; VG Ansbach, Urteil vom 2. August 2005 - AN 19 K 04.00767 -, Rn. 27, zitiert nach juris; VG Ansbach, Urteil vom 14. Februar 2006 - AN 19 K 05.01045 -, S. 6 des Umdrucks; VG München, Urteil vom 25. Januar 2006 - M 9 K 04.4901 -, Rn. 65, zitiert nach juris; sowie Discher, in: GK-AufenthG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2007, § 54 Rn. 603 m.w.N.).

    Eine detaillierte Mitschrift der Predigt des Klägers fehlt jedoch, so dass eine am Wortlaut der Äußerung orientierte Interpretation nicht möglich ist (vgl. zu diesem Erfordernis: BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 - NVwZ 2006, 227 [229]; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055] - "Hassprediger"; Discher, in: GK-AufenthG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2007, § 54 Rn. 629).

    Die in dem Vermerk wiedergegeben Äußerungen könnten zwar auf eine gewisse Sympathie des Klägers für islamistische Positionen schließen lassen, aus ihnen ergibt sich jedoch keineswegs zwingend, dass der Kläger zu Gewaltanwendung aufgerufen hat (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 - NVwZ 2006, 227 [229]; sowie BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055] - "Hassprediger").

    Das ergibt sich aus dem in § 54 Nr. 6 AufenthG verwendeten Begriff der "wesentlichen Punkte" und aus dem systematischen Zusammenhang der Vorschrift mit den anderen Nummern des § 54 AufenthG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716/24 CS 05.1717, zitiert nach juris, Rn. 45; VG München, Urteil vom 25. Januar 2006 - M 9 K 04.4901 -, zitiert nach juris, Rn. 49, zum insoweit identischen § 47 Abs. 2 Nr. 5 AuslG).

    Ihm kommt also gegenüber den durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK geschützten Gütern nur sehr geringes Gewicht zu (zur Ermessenabwägung zwischen dem Ausweisungsgrund des § 54 Nr. 6 AufenthG und der Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 - NVwZ 2006, 227 [229]).

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512

    Ausländerrecht; Ausweisung wegen (Verdacht) der Gefährdung der freiheitlichen

    Demnach muss die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung gerade bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren; der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, eine solche Anordnung zu rechtfertigen (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 24 Cs 05.1716 und 1717 - NVwZ 2006, 227).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von F a k t e n zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerwG vom 13.6.2005, NVwZ 2005, 1053; BayVGH, B.v. 25.10.2005, a.a.O.; OVG NW, B.v. 15.5.2007, InfauslR 2007, 349).

    Die auf § 54 a AufenthG gestützte weitere Anordnung der Meldepflicht hat aufgrund der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ausweisung vorläufig keine Grundlage mehr und kann daher ebenfalls nicht vollzogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2005, NVwZ 2006, 227), ohne dass es insoweit einer zusätzlichen Darlegung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO bedurfte.

  • VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in bzw. der Unterstützung einer

    Den vom Bevollmächtigten des Klägers angeführten Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitsgrundsatz lässt sich durch eine restriktive Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "wesentlichen Punkte" (vgl. BayVGH vom 25.10.2005 Az. 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 - juris RdNr. 45 unter Verweis auf VGH BW vom 18.11.2004 Az. 13 S 2394/04 - RdNr. 11), die Annahme entsprechender Ausnahmefälle sowie durch eine stets vorzunehmende ergänzende Verhältnismäßigkeitsprüfung (BVerfG vom 10.8.2007, InfAuslR 2007, 443) hinreichend Rechnung tragen.

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe, beispielsweise der der Mitgliedschaft, mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 a. a. O., RdNr. 100 m. w. N.; BayVGH vom 25.10.2005 Az. 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717, NVwZ 2006, 227 [229]).

  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

    Die Rechtswidrigkeit einer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung ergangenen Ausweisungsentscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof auch mit Blick auf die neue Gesetzeslage durch die Folgeregelung des § 54 Nr. 5 AufenthG ausdrücklich nochmals bekräftigt und angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes bereits im Eilverfahren hinreichend belastbare Feststellungen und eine Zuordnung von Fakten zu den einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm verlangt (vgl. BayVGH vom 25.10.2005 NVwZ 2006, 227; zuletzt vom 19.2.2009 19 CS 08.1175 - juris - RdNr. 63 m.w.N.).
  • VG München, 09.09.2008 - M 4 K 08.2158

    Ausweisung; Terrorismus; Volksverhetzung; HAMAS

    Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs - BayVGH - (BayVGH v. 9.5.2005, Az. 24 B 03.3295; v. 25.10.2005, Az.: 24 CS 05.1716; v. 9.11.2005, Az.: 24 CS 05.2421; v. 9.11.2005, Az.: 24 CS 05.2621; v. 7.12.2005, Az.: 24 CS 05.2719), der die Kammer folgt, gelten für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 54 Nr. 5 AufenthG gestützten Ausweisung folgende Grundsätze:.

    In den o.g. nachfolgenden Entscheidungen (z.B. v. 25.10.2005, Az.: 24 CS 05.1716) hat der BayVGH diese Rechtsprechung auch auf die neue Rechtslage nach dem AufenthG für anwendbar erklärt.

  • VG München, 30.07.2008 - M 12 S 08.2923

    Ausweisung; Ansar al-Islam; Aufenthaltserlaubnis

    Die Schwelle für das Eingreifen des Ausweisungsgrundes ist angesichts der außerordentlichen Gefahren des Terrorismus deutlich niedriger anzusetzen als die Anforderungen an eine persönliche und konkrete Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland nach früherem Recht (BayVGH vom 25.10.2005 NVwZ 2006, 227 unter Verweisung auf BVerwG vom 15.3.2005 DVBl. 2005, 1203).

    Bei der Organisation Ansar al-Islam (A. A. I.) handelt es sich um eine terroristische Vereinigung im Sinn von § 54 Nr. 5 AufenthG (vgl. BayVGH vom 25.10.2005 a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 20.05.2014 - B 4 S 14.222

    Ausweisungsgrund nach § 54 Abs. 5a AufenthG; Gefährdung der freiheitlich

    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10

    Ausländerrecht; Ausweisung - Sicherheitsausweisung; Sofortvollzug; Meldeauflage;

    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - InfAuslR 2007, 349).

  • VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10

    Sofortvollzugsanordnung der Ausweisung eines Unterstützers der PKK erfordert

  • VG Augsburg, 18.01.2011 - Au 1 K 10.121

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen

  • VGH Bayern, 27.12.2005 - 12 C 05.3139

    Asyl-Unterbringungskosten - Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des

  • VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09

    Schengenvisum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeit von zwei Jahren

  • VG Hannover, 19.10.2023 - 12 B 4841/23

    Ausweisungsinteresse; Darlegungslast; Sachverhaltsaufklärung;

  • VG Düsseldorf, 08.03.2011 - 7 L 1520/10

    Zulässigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung allein zum Zweck

  • VG München, 16.02.2009 - M 25 K 08.5807

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für KONGRA GEL;

  • VG Berlin, 01.12.2010 - 34 K 257.09

    Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs und Anforderungen an den Nachweis der

  • VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545

    Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung u.a. wegen Mitgliedschaft in einer

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