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VGH Bayern, 21.04.2005 - 24 CS 05.601 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17)
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2007 - 11 S 33.07
Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Aufnahme einer Tätigkeit als Prediger …
Bei der Frist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG handelt es sich allerdings um eine gesetzliche Ausschlussfrist (vgl. zur mit § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG übereinstimmenden Regelung von § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG: VGH BW, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 11 S 2934/96 -, InfAuslR 1997, 305; HessVGH, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454, 456; OVG NRW, Beschluss vom 4. August 2004 - 18 B 2264/03 -, InfAuslR 2004, 439; BayVGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 24 CS 05.601 -, in Juris).Hingegen dürfte eine zwar längere Ausreise aus Deutschland mit zwischenzeitlichen kurzfristigen Einreisen ohne Überschreitung der 6-Monatsfrist im Rahmen des § 50 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG zu würdigen sein (so wohl auch BayVGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 24 CS 05.601 -, in Juris; möglicherweise weitergehend OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2006 - 18 B 2764/06 - in Juris, das seine Entscheidung dann aber auf § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG - wortgleich mit § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG - gestützt hat).
- VG Augsburg, 20.09.2010 - Au 6 S 10.1181
Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung bzw. Neuantrags auf Aufenthaltserlaubnis …
Auslegungshilfe ist dabei die Sechsmonatsfrist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG, wonach der Aufenthaltstitel unwiderleglich erlischt (BayVGH vom 21.4.2005 Az. 24 CS 05.601).Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung können die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 u.a. beschränkt werden, wenn der Betroffene das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (EuGH vom 11.11.2004 Rs. C-467/02; BVerwG vom 30.4.2009 Az.: 1 C 6/08; VGH vom 21.4.2005 Az. 24 CS 05.601; vom 15.10.2009 Az. 19 CS 09.2194).
- VG München, 09.04.2008 - M 12 S 08.1470
Abschiebungsandrohung; Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Ausreise aus nicht nur …
Gegen eine nur vorübergehende Abwesenheit spricht auch die Aufgabe einer eigenen Wohnung (BayVGH v. 21.4.2005 Az. 24 CS 05.601 - juris).Im Hinblick auf die im Erlöschenstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG 1990 bzw. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG festgesetzte 6-Monatsfrist sind kurzfristige Aufenthalte im Bundesgebiet, die allein bezwecken, einem Erlöschen entgegenzuwirken, nicht geeignet, eine nur vorübergehende Abwesenheit anzunehmen (BayVGH v. 21.4.2005 a.a.O.; OVG NRW v. 24.4.2007 Az. 18 B 2764/06 - juris; jeweils zu § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG).
- VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80, Kein Erlöschen nach …
Die in § 44 AuslG bzw. § 55 AufenthG enthaltenen Kriterien können dabei als Auslegungshilfe dienen (so bereits Beschluss des Senats vom 21.4.2005 Az. 24 CS 05.601). - VG Düsseldorf, 22.02.2021 - 2 K 6701/20 vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 24 CS 05.601 -, Rn. 34 (juris).
- OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20
Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis
Solche etwaigen Kurzaufenthalte wären für sich bereits nicht geeignet, von einer nur vorübergehenden Abwesenheit auszugehen, zumal kurzfristige Aufenthalte, die (allein) den Zweck haben, das Erlöschen eines Aufenthaltstitels zu verhindern, nicht geeignet sind, eine nur vorübergehende Abwesenheit bejahen zu können (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 24 CS 05.601 - juris Rn. 34). - VG Düsseldorf, 09.12.2020 - 2 L 774/20
Abschiebungsandrohung Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis Ausreise aus nicht …
vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 24 CS 05.601 -, juris, Rn. 34. - VG Hamburg, 11.03.2010 - 5 E 2266/09
"Nachsichtgewährung" bei Versäumung der Ausschlussfrist von AufenthG 2004 § 51 …
Denn bei der Frist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, auf die die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht anwendbar sind (vgl. HessVGH, Beschl. v. 16.03.1999 - 10 TZ 325/99 - InfAuslR 1999, 454; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.08.2004 - 18 B 2264/03 - InfAuslR 2004, 439; BayVGH, Beschl. v. 21.04.2005 - 24 CS 05.601 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.08.2007 - OVG 11 S 33.07 - InfAuslR 2007, 449). - VG Karlsruhe, 06.03.2007 - 2 K 723/07
Vorläufiger Rechtsschutz bei unerlaubter Einreise sowie Frage des verlorenen …
Die Überschreitung der dort genannten Frist von 6 Monaten führt zu dem unwiderleglichen Schluss, dass der Ausländer zu einem nicht nur vorübergehenden Zweck ausgereist ist (vgl. Bay.VGH, Beschl. v. 21.04.2005 - 24 CS 05.601 - m.w.N.). - VG München, 12.12.2013 - M 10 K 13.2387
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger
Die Entscheidung, ob eine Ausreise aus dem Bundesgebiet zu einem Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts führt, ist an der Vorschrift des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG zu messen (BayVGH, B.v. 21.4.2005 - 24 CS 05.601 - juris, zu § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG;… s. auch VG München, U.v. 24.6.2010 - M 12 K 09.5243 - juris Rn. 33). - VG Augsburg, 11.03.2008 - Au 1 K 07.765
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Ermessensausweisung; faktischer …
- VG München, 15.12.2014 - M 12 E 14.4528
Ungültig-Stempelung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnungsanspruch; …
- VG Augsburg, 19.08.2008 - Au 1 K 07.993
Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis; auf Dauer angelegter Aufenthalt im Heimat …
- VG München, 24.06.2010 - M 12 K 09.5243
Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
- VG München, 16.07.2008 - M 9 K 06.2557
Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden …
- VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 1 K 08.233
Feststellungsklage; türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen der aus …
- VG München, 16.05.2008 - M 12 E 08.1217
Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis; Ausreise aus nicht nur vorübergehenden …