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   VGH Bayern, 21.09.2006 - 24 CS 06.2231   

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https://dejure.org/2006,49164
VGH Bayern, 21.09.2006 - 24 CS 06.2231 (https://dejure.org/2006,49164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2006 - 24 CS 06.2231 (https://dejure.org/2006,49164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2006 - 24 CS 06.2231 (https://dejure.org/2006,49164)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2506

    Sportwettenvermittlung als unselbständiger Teil des Dienstleistungsverhältnisses

    Die Zulässigkeit einer Klage des Wettanbieters gegen die an den Wettvermittler gerichtete Untersagungsverfügung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bislang verneint (vgl. BayVGH vom 21.9.2006 Az. 24 CS 06.2231 ).
  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2273

    Vermittlung von Sportwetten - Untersagungsverfügung

    Die Zulässigkeit einer Klage des Wettanbieters gegen die an den Wettvermittler gerichtete Untersagungsverfügung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bislang verneint (vgl. BayVGH vom 21.9.2006 Az. 24 CS 06.2231 ).
  • VGH Bayern, 12.06.2012 - 10 B 10.2959

    Ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Wettanbieter kann bezüglich einer

    Die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. September 2006 (Az. 24 CS 06.2231 ) vertretene Auffassung, eine ausländische Wettanbieterin sei bezüglich einer gegen ihren inländischen Sportwettenvermittler ergangenen Untersagungsverfügung nicht antrags- bzw. klagebefugt gemäß § 42 Abs. 2 VwGO, weil die durch die Anordnung bewirkte Beschränkung ihrer wirtschaftlichen Betätigung (als Sportwettanbieter) lediglich mittelbare Folge des an einen Dritten adressierten Verwaltungsaktes ohne unmittelbare und gegenwärtige rechtliche Bindungswirkung für sie selbst sei, wird nicht weiter aufrechterhalten.
  • VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1660

    Sportwetten; Untersagung der Vermittlung; Klagebefugnis des Wettveranstalters

    Rechtlich geschützt vor diesem Verwaltungsakt ist dieses Vertragsverhältnis in Deutschland nicht (Bay VGH v. 21.9.2006 Az. 24 CS 06.2231).
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