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   VGH Bayern, 21.11.2006 - 24 CS 06.2627   

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VGH Bayern, 21.11.2006 - 24 CS 06.2627 (https://dejure.org/2006,56286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2006 - 24 CS 06.2627 (https://dejure.org/2006,56286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2006 - 24 CS 06.2627 (https://dejure.org/2006,56286)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 09.1472

    Zwangsgeldandrohung, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Fristbestimmung,

    Zwar bedarf es bei Unterlassensverpflichtungen grundsätzlich keiner Fristsetzung, allerdings wird davon eine Ausnahme gemacht, wenn die Erfüllung der Verpflichtung Handlungen oder Vorkehrungen nötig macht (so Giehl a. a. O., Art. 36, Erl. II, 2 a) oder eine Reaktionsfrist geboten erscheint (BayVGH, Beschl. v. 21.11.2006, Az. 24 Cs 06.2627).

    Das Fehlen einer ausreichenden Reaktionsfrist und Erfüllungsfrist führt dazu, dass das Zwangsgeld nicht fällig wird (vgl. BayVGH v. 21.11.2006, Az. 24 CS 06.2627 und auch BayVGH v. 08.02.2009, Az. 20 Cs 09.271) und zu einer unzulässigen Verkürzung der im Verwaltungsakt gesetzten Frist.

  • VGH Bayern, 24.04.2013 - 22 CS 13.590

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Anlage zum Lagern und Behandeln von

    In diesem Fall gebietet Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG die Einräumung einer gewissen "Reaktionszeit" (BayVGH, B.v. 15.6.2000 - 4 B 98.775 - BayVBl 2001, 752; B.v. 21.11.2006 - 24 CS 06.2627 - juris Rn. 41; B.v. 19.5.2010 - 10 CS 09.2672 - juris Rn. 22 - 24).
  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 10 CS 07.3039

    Sportwetten; wiederholte Bescheide; Rechtsschutzinteresse; Androhung von

    Allerdings muss der Antragstellerin eine gewisse Reaktionszeit zur Erfüllung der auferlegten Pflicht zugebilligt werden (BayVGH vom 21.11.2006 Az. 24 CS 06.2627).
  • VG Regensburg, 21.07.2020 - RN 4 K 19.1105

    Tierschutzrechtliche Anordnung für Hundezucht

    Aber selbst in diesem Fall bedarf es der Einräumung einer angemessenen Reaktionszeit, wenn der Vollstreckungsschuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Handlungen vollziehen oder Vorkehrungen treffen muss (BayVGH, B.v. 21.11.2006 - 24 CS 06.2627 - juris Rn. 41; B.v. 19.5.2010 - 10 CS 09.2672 - juris Rn. 22 ff.).
  • VG München, 23.08.2012 - M 17 K 11.287

    Anordnung bei Mängeln in einer Pflegeeinrichtung; Bestimmtheit bei Hinweis auf

    Ansonsten kann der Dringlichkeit der Umsetzung durch eine kurze Fristsetzung Rechnung getragen werden, solange dem Pflichtigen eine gewisse Reaktionszeit verbleibt (s. auch VGH München vom 21.11.2006 - 24 CS 06.2627 - RdNr. 41, juris).
  • VG München, 08.11.2021 - M 8 K 19.6467

    Nutzungsuntersagung für Wohnnutzung, Nutzung des Kellergeschosses als Wohnung,

    Beides ist nicht ohne eine zumindest kurze Reaktionszeit durchführbar (vgl. ebenso: VG München, U.v. 30.5.2014 - M 9 S 14.1927 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 21.11.2006 - 24 CS 06.2627 - juris Rn. 41, B.v. 24.4.2013 - 22 CS 13.590 - juris Rn. 14).
  • VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.4664

    Rauchverbot in Spielhallen; öffentlich zugängliche Freizeiteinrichtung;

    Dass auf eine Fristsetzung ausnahmsweise verzichtet werden und der Klägerin die Erfüllung der Verpflichtung sofort zugemutet werden kann, wurde von der Beklagten nicht dargelegt und ist auch nicht ohne Weiteres ersichtlich (vgl. VGH v. 21.11.2006, 24 CS 06.2627, juris, RdNr. 41).
  • VG München, 23.08.2012 - M 17 K 12.121

    Anordnung wegen erheblicher Mängel

    Ansonsten kann der Dringlichkeit der Umsetzung durch eine kurze Fristsetzung Rechnung getragen werden, solange dem Pflichtigen eine gewisse Reaktionszeit verbleibt (s. auch VGH München vom 21.11.2006 - 24 CS 06.2627 - RdNr. 41, juris).
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