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   ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17   

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https://dejure.org/2017,41203
ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17 (https://dejure.org/2017,41203)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17 (https://dejure.org/2017,41203)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01. November 2017 - 24 Ca 4261/17 (https://dejure.org/2017,41203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • dgbrechtsschutz.de PDF

    "Me too" - Heimliches Filmen rechtfertigt fristlose Kündigung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Heimliche Videoaufnahmen - fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers - Beginn Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Klage eines Trainers abgewiesen, dem wegen Filmens von Sportlerinnen mit versteckter Kamera fristlos gekündigt worden war

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Versteckte Kamera in Umkleide - Fristlose Kündigung eines Trainers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Trainers wegen Kamera in der Umkleide

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    "Me too" - Heimliches Filmen rechtfertigt fristlose Kündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Einem Trainer der Sportlerinnen mit versteckter Kamera in Umkleidekabine filmt kann fristlos gekündigt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Trainers am Olympiastützpunkt wirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kamera in Umkleide

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beginn der Kündigungserklärungsfrist

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Filmaufnahmen

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Kündigungsschutzklage eines Trainers am Olympiastützpunkt Berlin

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
    Ohne die umfassende Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt kann sein Kündigungsrecht nicht verwirken (BAG vom 5.12.2002 - 2 AZR 478/01).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
    Für den gewählten Zeitpunkt bedarf es dann eines sachlichen Grundes, beispielsweise wenn der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr einen - neuen - ausreichenden Erkenntnisstand für eine Tatkündigung zu haben glaubt (BAG vom 17.03.2005 - 2 AZR 245/04, NZA 2006, 101; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 234/07, NZA-RR 2008, 409).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
    Für den gewählten Zeitpunkt bedarf es dann eines sachlichen Grundes, beispielsweise wenn der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr einen - neuen - ausreichenden Erkenntnisstand für eine Tatkündigung zu haben glaubt (BAG vom 17.03.2005 - 2 AZR 245/04, NZA 2006, 101; BAG vom 05.06.2008 - 2 AZR 234/07, NZA-RR 2008, 409).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG vom 28.10.1971 - 2 AZR 32/71, BAGE 23, 475).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
    Erst dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG v. 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, NZA 2011, 1342 m.w.N.).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
    Der Beklagte ist gemäß dem Grundsatz der "subjektiven Determinierung" (vgl. dazu BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 41 mwN, NZA 2013, 86) seiner Mitteilungspflicht aus § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG inhaltlich ausreichend nachgekommen.
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
    Es handelt sich um so schwere Pflichtverletzungen, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, NZA 2017, 1121; BAG vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13).
  • LAG Hamm, 29.04.2016 - 13 Sa 1552/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
    Denn für den Betroffenen Arbeitnehmer muss rasch Klarheit darüber herrschen, ob sein Arbeitgeber einen Sachverhalt zum Anlass für eine außerordentliche Kündigung nehmen will (LAG Hamm vom 29.04.2016 - 13 Sa 1552/15, juris).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
    Es handelt sich um so schwere Pflichtverletzungen, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 302/16, NZA 2017, 1121; BAG vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13).
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