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   ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12   

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https://dejure.org/2012,40385
ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12 (https://dejure.org/2012,40385)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12 (https://dejure.org/2012,40385)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 24 Ca 5430/12 (https://dejure.org/2012,40385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebsrat - Begünstigungsverbot - Mehrarbeitspauschale - Pauschalaufwendungsersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Gewährung von Pauschalen an Betriebsräte durch den Arbeitgeber als versteckte Lohnerhöhung; Beweispflichtigkeit des Betriebsrates im Falle der Streichung oder Kürzung einer lediglich den Betriebsräten gewährten Pauschale; Gewährung einer Pauschale über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Daimler: Abbau problematischer Vergünstigungen für Betriebsratsmitglieder rechtmäßig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Pauschalen für Betriebsratsarbeit zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pauschalaufwendungsersatz für Betriebsräte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gewährung von Pauschalen an Betriebsräte

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann pauschale Entschädigungen für Betriebsräte einstellen

  • poko.de (Kurzinformation)

    Keine versteckten Lohnerhöhungen für Betriebsräte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Gewährung von Pauschalen an Betriebsräte durch den Arbeitgeber darf keine versteckte Lohnerhöhung darstellen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zusatzpauschalen für Betriebsräte bei Daimler können gekürzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung von Zusatzpauschalen für Betriebsräte bei Daimler ist zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Daimler: Kürzung pauschaler Mehrarbeitsvergütung und Streichung von Aufwandsentschädigung für freigestellten Betriebsrat rechtmäßig - Bisherige Regelungen verstoßen u.a. gegen das Vergünstigungsverbot

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kürzung von Pauschalen für Betriebsräte

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 858
  • NZA-RR 2013, 140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.07.1994 - 7 AZR 81/94

    Arbeitsentgelt - pauschalierter Aufwendungsersatz

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12
    Denn dafür muss es auf der anderen Seite auch eine gewisse Benachteiligung in Kauf nehmen, wenn die Pauschale die wirklichen Aufwendungen nicht in jedem Falle vollständig deckt (BAG, Urteil vom 09.11.1955 - 1 AZR 329/54, juris, Rn. 10; BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 7 AZR 81/94, juris, Rn. 22; für eine grundsätzliche Zulässigkeit von Pauschalierungen auch Schweibert/Buse, NZA 2007, 1080, 1082 f; kritisch Rieble, NZA 2008, 276, 277).

    Die Pauschale muss folglich an die typischen und erwartbaren tatsächlichen Auslagen anknüpfen (BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 7 AZR 81/94, juris, Rn. 22; Rieble, NZA 2008, 276, 277).

    Um typische und erwartbare Auslagen handelt es sich, wenn beim Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach der Lebenserfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass die abzugeltenden Aufwendungen wirklich entstehen (BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 7 AZR 81/94, juris, Rn. 22).

    Aufwendungsersatz nach § 40 Abs. 1 BetrVG stellt kein Entgelt dar und unterliegt mithin nicht der Steuer- und Sozialversicherungspflicht (vgl. BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 7 AZR 81/94, juris, Rn. 26).

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12
    Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Betriebsräte gegenüber dem Arbeitgeber als betrieblichem Gegenspieler der Arbeitnehmer ist damit wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem BetrVG (BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 7 AZR 581/92, NZA 1997, 1242, 1244; ArbG Bielefeld, Urteil vom 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 41 m.w.N.).

    Wegen dieser Zielsetzung ist der Begriff der Unentgeltlichkeit strikt anzuwenden und es ist ein strenger Maßstab anzulegen (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 7 AZR 581/92, juris, Rn. 36; ArbG Bielefeld, Urteil vom 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 42 m.w.N.).

    Denn das Ehrenamtsprinzip beinhaltet auch den ersatzlosen Einsatz von Freizeit, soweit das Gesetz nicht aufgrund spezieller Regelungen einen Ausgleich vorsieht (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 7 AZR 581/92, juris, Rn. 16 m.w.N.).

  • ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10

    Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern Hier: (Kein) Anspruch eines

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12
    Aus solch nichtigen Verträgen oder Gesamtzusagen kann das begünstigte Betriebsratsmitglied grundsätzlich keine Ansprüche herleiten (siehe Bittmann/Mujan, BB 2012, 1604 f m.w.N.; ArbG Bielefeld, Urteil vom 11.05.2011, 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 39; ErfK/Eisemann, 2013, § 37 BetrVG, Rn. 1; Schweibert/Buse , NZA 2007, 1080, 1086, Rieble, NZA 2008, 276, 278).

    Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Betriebsräte gegenüber dem Arbeitgeber als betrieblichem Gegenspieler der Arbeitnehmer ist damit wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem BetrVG (BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 7 AZR 581/92, NZA 1997, 1242, 1244; ArbG Bielefeld, Urteil vom 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 41 m.w.N.).

    Wegen dieser Zielsetzung ist der Begriff der Unentgeltlichkeit strikt anzuwenden und es ist ein strenger Maßstab anzulegen (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 7 AZR 581/92, juris, Rn. 36; ArbG Bielefeld, Urteil vom 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 42 m.w.N.).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12
    Wie die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Bereich der sozialen Angelegenheiten, der Kündigungen und der Aufstellung von Sozialplänen zeigen, sind diese zwangsläufig auch mit Nachteilen für die Belegschaft oder für einzelne Arbeitnehmer verbunden (siehe zu diesen beiden Komponenten des Ehrenamtsprinzips BAG, Urteil vom 5.5. 2010 - 7 AZR 728/08, juris, Rn. 30).

    Vor allem darf für die Ausübung des Betriebsratsamtes keine besondere Vergütung zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt werden (BAG, Urteil vom 05.05.2010 - 7 AZR 728/08, juris, Rn. 28; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2012 - 3 Sa 10/11, juris, Rn. 64).

  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12
    Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist das Betriebsratsmitglied darauf angewiesen, den Freizeitausgleichsanspruch geltend zu machen und notfalls gerichtlich durchzusetzen (BAG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 AZR 713/97, juris, Rn. 16).

    Der Kläger hat die Voraussetzungen einer Vergütung von tatsächlich geleisteter Mehrarbeit nach dieser Vorschrift - namentlich das konkrete Vorliegen von aus betriebsbedingten Gründen notwendiger Mehrarbeit, das Verlangen eines Freizeitausgleichs sowie die Ablehnung eines derartigen Ausgleichs durch die Beklagte aus betriebs(rats)bedingten Gründen (siehe zu den Voraussetzungen BAG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 AZR 713/97, juris, Rn. 17) - nicht dargelegt.

  • BAG, 09.11.1955 - 1 AZR 329/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ersatz der Aufwendungen des Betriebsrats durch den

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12
    Denn dafür muss es auf der anderen Seite auch eine gewisse Benachteiligung in Kauf nehmen, wenn die Pauschale die wirklichen Aufwendungen nicht in jedem Falle vollständig deckt (BAG, Urteil vom 09.11.1955 - 1 AZR 329/54, juris, Rn. 10; BAG, Urteil vom 27.07.1994 - 7 AZR 81/94, juris, Rn. 22; für eine grundsätzliche Zulässigkeit von Pauschalierungen auch Schweibert/Buse, NZA 2007, 1080, 1082 f; kritisch Rieble, NZA 2008, 276, 277).

    Die Pauschale muss - so das Bundesarbeitsgericht - derart bemessen sein, dass sie, im Großen und Ganzen gesehen, den tatsächlichen Aufwendungen entspricht (BAG, Urteil vom 09.11.1955 - 1 AZR 329/54, juris, Rn. 10).

  • BAG, 21.05.1974 - 1 AZR 477/73

    Betriebsratsmitglied - Feistellung - Ausgleichsanspruch - Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12
    Sie gilt grundsätzlich auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder (BAG, Urteil vom 21.05.1974, 1 AZR 477/73, juris, Rn. 13; Fitting, 2012, § 37 BetrVG, Rn. 109).

    Nur bei einer auf betriebsbedingten Gründen beruhenden Unmöglichkeit der Gewährung von Arbeitsbefreiung kommt eine Vergütung der aufgewendeten Zeit in Betracht (für eine Ausweitung auf "betriebsratsbedingte" Gründe bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern Waas, Betriebsrat und Arbeitszeit, 2011, S. 7 ff m.w.N.; dagegen BAG, Urteil vom 21.05.1974, 1 AZR 477/73, juris, Rn. 13).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 Sa 10/11

    Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern und

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12
    Vor allem darf für die Ausübung des Betriebsratsamtes keine besondere Vergütung zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt werden (BAG, Urteil vom 05.05.2010 - 7 AZR 728/08, juris, Rn. 28; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2012 - 3 Sa 10/11, juris, Rn. 64).
  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZB 66/02

    Klageweise Geltendmachung der künftig fällig werdenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12
    § 258 ZPO ist jedoch unanwendbar, wenn die Ansprüche von einer Gegenleistung abhängen, wie z.B. Ansprüche auf Miet- und Pachtzinsen (siehe BGH, Beschluß vom 20.11.2002 - VIII ZB 66/02, NJW 2003, 1395) oder Arbeitsentgelt (siehe MüKo/Becker-Eberhard, 2013, § 258 ZPO, Rn. 9).
  • LAG Hessen, 20.02.2017 - 7 Sa 513/16

    Betriebsverfassungsrechtliches Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot

    Dies ist etwa nicht der Fall bei Leistungen, die effektiv entstandene Aufwendungen oder Mehrarbeit realitätsgerecht typisieren und ausgleichen (Arbeitsgericht Stuttgart vom 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12 - DKKKW-Buschmann, § 78 RdN. 33).
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