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   OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17   

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OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17 (https://dejure.org/2018,17877)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2018 - 24 Kap 1/17 (https://dejure.org/2018,17877)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 24 Kap 1/17 (https://dejure.org/2018,17877)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    IVG EuroSelect 12 GmbH & Co. KG: Musterentscheid

Kurzfassungen/Presse

  • goehmann.de (Kurzinformation)

    Erforderliche Prospektangaben zu ausländischem Recht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZB 26/07

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf grauen Kapitalmarkt anwendbar

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Denn individuelle Voraussetzungen des Verjährungsbeginns, die in der Person des Gläubigers vorliegen und bei mehreren Gläubigern für jeden persönlich festgestellt werden müssen, können nicht Gegenstand eines Musterantrags sein (vgl. BGH NZG 2008, 592, 594 Rn. 25).

    Auch sind individuelle Fragen der Kausalität, wie sie Gegenstand des Antrags zu 7. sind, nicht feststellungsfähig und entsprechende Anträge daher unzulässig (BGH NZG 2008, 592, 593 f. Rn. 15; Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren, BT-Drucks. 15/5091, S. 20).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 19 U 83/14

    Anlageberatung: Nicht-Aufklärung über "loan-to-value-Klausel" und

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Dem hat der Musterkläger zunächst lediglich pauschal entgegengehalten, dass Swaps generell hochspekulative und gefährliche Termingeschäfte seien, die immer immense Risiken beinhalteten, was indes in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend ist: Vielmehr wird bei dem hier zu beurteilenden Zinsswap zum Zwecke der Planungssicherheit des Fonds lediglich ein virtueller fester Zinssatz vereinbart, um dem bestehenden Risiko des Steigens des variabel vereinbarten Zinssatzes zu begegnen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.11.2014, 19 U 83/14, BeckRS 2015, 02223; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2012, 9 U 140/11, BeckRS 2012, 14700).

    Hierbei handelt es sich um eine bankübliche Klausel (s. OLG Celle, BKR 2017, 33, 35; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.11.2014, 19 U 83/14, Rn. 55, BeckRS 2015, 02223), die das deutsche Recht in § 490 Abs. 1 BGB ebenfalls kennt.

  • BGH, 04.05.2017 - III ZB 61/16

    Schadenersatzbegehren unter dem Vorwurf einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung;

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers soll gerade keine Prüfung der Vorlagevoraussetzungen durch das Oberlandesgericht erfolgen (s. Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren, BT-Drucks. 15/5091, S. 23); daran hat auch die Neufassung des KapMuG nichts geändert (BGH, Beschluss vom 04.05.2017, III ZB 61/16, BeckRS 2017, 110745 Rn. 9).

    Das mit einem Musterverfahren befasste Oberlandesgericht ist über die bereits erörterte Prüfung des Anwendungsbereichs des KapMuG hinaus (nur) befugt, das Vorliegen der allgemeinen Prozessvoraussetzungen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 04.05.2017, III ZB 61/16, BeckRS 2017, 110745 Rn. 13).

  • BGH, 21.06.2016 - II ZR 331/14

    Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Ein Prospekt ist daher fehlerhaft, wenn der Anleger ihm den für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstand, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird, nicht ohne weiteres entnehmen kann (BGH NZG 2016, 986, 987 Rn. 16).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Wenn der wirtschaftliche Anlageerfolg eines geschlossenen Immobilienfonds wie hier allein aus der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung des Anlageobjekts resultiert, muss in dem Prospekt deutlich auf mögliche, der Erreichbarkeit dieser Einnahmen entgegenstehende Umstände und die sich hieraus für die Anleger ergebenden Risiken hingewiesen werden (BGH NJW 2004, 2228, 2229).
  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Für die Frage, ob ein Emissionsprospekt nach diesen Grundsätzen unrichtig oder unvollständig ist, kommt es dabei nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen an, sondern wesentlich auch darauf, welches Gesamtbild der Prospekt von den Verhältnissen des Unternehmens unter Berücksichtigung der von dem Anleger zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt (BGH NZG 2014, 904; BeckRS 2013, 11561; BeckRS 2008, 04773).
  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07

    Begriff des vorsätzlichen Verhaltens

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigt insofern für sich allein noch nicht den Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden (BGH NJW 2009, 681 Rn. 35).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Denn hierbei bliebe unberücksichtigt, dass der Begriff der grob fahrlässigen Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (da es sich um einen Unterfall der groben Fahrlässigkeit im Sinne von § 277 BGB handelt) notwendig auch subjektive, in der Individualität des Handelnden begründete Umstände umfasst; diese können im Einzelfall im Sinne einer Entlastung von dem schweren Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ins Gewicht fallen (BGH NJW 1992, 2418).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Die sich daraus ergebenden Risiken sind aber allgemeiner Natur, Anlegern regelmäßig bekannt und damit nicht aufklärungsbedürftig (BGH NJW-RR 2010, 115, 117 Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 9 U 140/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Empfehlung eines Zinssatzswap-Geschäfts zu

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17
    Dem hat der Musterkläger zunächst lediglich pauschal entgegengehalten, dass Swaps generell hochspekulative und gefährliche Termingeschäfte seien, die immer immense Risiken beinhalteten, was indes in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend ist: Vielmehr wird bei dem hier zu beurteilenden Zinsswap zum Zwecke der Planungssicherheit des Fonds lediglich ein virtueller fester Zinssatz vereinbart, um dem bestehenden Risiko des Steigens des variabel vereinbarten Zinssatzes zu begegnen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.11.2014, 19 U 83/14, BeckRS 2015, 02223; OLG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2012, 9 U 140/11, BeckRS 2012, 14700).
  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 43/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Offenlegung eines Sicherungsgeschäfts zwischen

  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 293/12

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 319/13

    Rückabwicklung einer Beteiligung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • LG Frankfurt/Main, 17.10.2014 - 21 O 339/13

    Fehlerhafte Anlageberatung bei nicht rechtzeitiger Unterrichtung über Risiken

  • OLG Hamm, 04.08.2015 - 34 U 170/14

    Voraussetzungen der Haftung der Initiatoren einer Fondsgesellschaft

  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZB 9/13

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • OLG Frankfurt, 12.07.2017 - 23 Kap 1/16

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren B. ./. 1. Deutsche Bank AG 2.

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • OLG Köln, 23.11.2007 - 24 W 52/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung; Zulässigkeit eines

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

  • BGH, 09.05.2017 - II ZR 345/15

    Treuhandvermittelter Beitritt zu einer Filmfonds-Publikumsgesellschaft:

  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • LG Dortmund, 16.09.2016 - 7 O 107/15

    Vorlage eines Musterverfahrensantrags betreffend eine GmbH & Co. KG (als

  • KG, 17.09.2019 - 4 Kap 1/16

    IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG : Besondere Gebühr für

    Vorliegend hat die Musterklägerin allerdings mit Schriftsatz vom 22. August 2019 klargestellt, dass sie nur die im Antrag zu I. ausdrücklich aufgeführten Feststellungsziele zur Entscheidung stellen will, so dass der Antrag entsprechend auszulegen ist (§§ 133, 157 BGB), ohne dass es diesbezüglich einer förmlichen Neufassung, die nur durch eine Ergänzung/Korrektur des landgerichtlichen Vorlagebeschlusses nach § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 KapMuG (entsprechend) in das Verfahren eingeführt werden könnte, bedarf [so auch OLG Köln, Beschluss vom 23. Januar 218 - 24 Kap 1/17 sub.

    Es bedarf ferner keiner Entscheidung darüber, ob das mit diesem Antrag formulierte Feststellungsziel überhaupt Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann, weil die Frage danach, ob ein bestimmter Umstand dazu geeignet ist, die kenntnisabhängige Verjährung gemäß §§ 195, 199 BGB in Lauf zu setzen, grundsätzlich nicht abstrakt-generell für alle zwischen einem Anleger und den jeweiligen Musterbeklagten bestehenden Rechtsverhältnisse entschieden werden kann (so OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 24 Kap 1/17, sub. II. 1); Kruis in Kölner Kommentar zum KapMuG, 2. Aufl. § 2 Rn. 16; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - XI ZB 26/07, BGHZ 177, 88-97 Rn. 25 nach juris; Freiherr v. Buttlar in Fandrich/Karper, Münchener Anwaltshandbuch Bank- und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl. § 8 Rn. 657; anders für allgemein unter Vernachlässigung individueller Verhältnisse gefasste Feststellungsziele: BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12 Rn. 148 f. nach juris; Schmitz in Habersack/Müller/Schlitt, Handbuch der Kapitalmarktinformation, 2. Aufl. § 33 Rn. 12; Vollkommer, NJW 2007, 3094, 3097).

    Vielmehr kann dem Begriff der Zwangsverwertung bei unbefangener Betrachtung nur entnommen werden, dass die Fondsimmobilie bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auch gegen den Willen des Sicherungsgebers veräußert werden kann (so auch OLG Köln Beschluss vom 18. Januar 2018 - 24 Kap 1/17, S. 25, vorgelegt als Anlage Kap B 1).

    Das Oberlandesgericht Köln hat zu einem gleichgelagerten Feststellungsziel in seinem Beschluss vom 18. Januar 2018 - 24 Kap 1/17 (dort S. 23 ff., vorgelegt als Anlage Kap B 1) betreffend den ebenfalls von einem Unternehmen der ...aufgelegten Vorgängerfonds ...wie folgt ausgeführt:.

  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 31/19

    Feststellungsziele des Musterverfahrensantrages bzgl. Fehlerhaftigkeit des

    Das Oberlandesgericht mache sich in diesem Punkt die überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln zu einem gleichgelagerten Feststellungsziel in dessen Beschluss vom 18. Januar 2018 (24 Kap 1/17) zu eigen.
  • BGH, 29.05.2018 - XI ZB 3/18

    Einlegen der Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid

    Gegen den Musterentscheid des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 18. Januar 2018 (24 Kap 1/17) ist beim Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 3/18) durch den Musterkläger und acht Beigeladene Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
  • OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 20 Kap 1/17

    Lloyd Flottenfonds X: Musterentscheid ist ergangen - Musterkläger ohne Erfolg

    Es war über sie nicht mehr zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 22.11.2016, XI ZB 9/13, juris, Rn. 106 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 18.01.2018, 24 Kap 1/17 unter II) 2) b) und OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.07.2017, 23 Kap 1/16, juris, Rn. 111; OLG München, Beschl. v. 22.06.2018, 5 Kap 1/17 zu Feststellungsziel 3 d)).
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