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   LG München I, 16.03.2007 - 24 O 23056/05   

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LG München I, 16.03.2007 - 24 O 23056/05 (https://dejure.org/2007,91503)
LG München I, Entscheidung vom 16.03.2007 - 24 O 23056/05 (https://dejure.org/2007,91503)
LG München I, Entscheidung vom 16. März 2007 - 24 O 23056/05 (https://dejure.org/2007,91503)
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 11.08.2009 - 9 U 1776/09

    Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Baumängeln: Fehlender

    Mit der Klage hat die Klägerin außerdem wegen der Kosten des die gleichen Mängel betreffenden erfolglosen Klageverfahrens (LG München I, 24 O 23056/05) in Höhe von rund 25.000,- Euro Feststellung bzw. Freistellung beantragt.

    In den Kaufverträgen wurde auf die den Teilungserklärungen anliegende Baubeschreibung zum Umfang der von der Beklagten geschuldeten Sanierungsarbeiten verwiesen (Anlage B 2 im Verfahren 24 O 23056/05).

    Mit Schriftsatz vom 30.11.2005 erhob die Klägerin wegen der beiden Mängel Klage (LG München I, 24 O 23056/05).

    Unter Abänderung des am 19.12.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts München I wird festgestellt, dass die Beklagte bezüglich der Kosten I. Instanz des Vorprozesses der Parteien, Az.: 24 O 23056/05, die sie auf Grund des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 27.4.2007 an die Klägerin erstattet hat, keinen Rückzahlungsanspruch hat.

    Unter Abänderung des am 19.12.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts München I wird ferner festgestellt, dass die Beklagte auch im übrigen bzgl. des Vorprozesses 24 O 23056/05 - 9 U 2893/07 - sowie des selbständigen Beweisverfahrens 24 OH 21786/04, insbesondere nach Maßgabe ihres Kostenfestsetzungsantrages vom 04.03.2008, keinen Kostenerstattungsanspruch hat.

    Unter Abänderung des am 19.12.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts München I wird die Beklagte verurteilt, die Klägerin von Kostenerstattungsansprüchen der Streithelferin ... GmbH Bauunternehmung, im Vorprozess 24 O 23056/05 gemäß deren Festsetzungsantrag vom 16.4.2008 freizustellen.

    Die vorhandenen Geländer werden durch neue Geländer aus lackierten Stahlrohrstützen mit Lochblechfüllungen ersetzt" (Anlage B 2 im Verfahren 24 O 23056/05).

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