Rechtsprechung
LG München I, 16.03.2007 - 24 O 23056/05 |
Verfahrensgang
- LG München I, 16.03.2007 - 24 O 23056/05
- OLG München, 11.12.2007 - 9 U 2893/07
Wird zitiert von ...
- OLG München, 11.08.2009 - 9 U 1776/09
Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Baumängeln: Fehlender …
Mit der Klage hat die Klägerin außerdem wegen der Kosten des die gleichen Mängel betreffenden erfolglosen Klageverfahrens (LG München I, 24 O 23056/05) in Höhe von rund 25.000,- Euro Feststellung bzw. Freistellung beantragt.In den Kaufverträgen wurde auf die den Teilungserklärungen anliegende Baubeschreibung zum Umfang der von der Beklagten geschuldeten Sanierungsarbeiten verwiesen (Anlage B 2 im Verfahren 24 O 23056/05).
Mit Schriftsatz vom 30.11.2005 erhob die Klägerin wegen der beiden Mängel Klage (LG München I, 24 O 23056/05).
Unter Abänderung des am 19.12.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts München I wird festgestellt, dass die Beklagte bezüglich der Kosten I. Instanz des Vorprozesses der Parteien, Az.: 24 O 23056/05, die sie auf Grund des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 27.4.2007 an die Klägerin erstattet hat, keinen Rückzahlungsanspruch hat.
Unter Abänderung des am 19.12.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts München I wird ferner festgestellt, dass die Beklagte auch im übrigen bzgl. des Vorprozesses 24 O 23056/05 - 9 U 2893/07 - sowie des selbständigen Beweisverfahrens 24 OH 21786/04, insbesondere nach Maßgabe ihres Kostenfestsetzungsantrages vom 04.03.2008, keinen Kostenerstattungsanspruch hat.
Unter Abänderung des am 19.12.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts München I wird die Beklagte verurteilt, die Klägerin von Kostenerstattungsansprüchen der Streithelferin ... GmbH Bauunternehmung, im Vorprozess 24 O 23056/05 gemäß deren Festsetzungsantrag vom 16.4.2008 freizustellen.
Die vorhandenen Geländer werden durch neue Geländer aus lackierten Stahlrohrstützen mit Lochblechfüllungen ersetzt" (Anlage B 2 im Verfahren 24 O 23056/05).