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   LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14   

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LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14 (https://dejure.org/2015,21172)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2015 - 24 O 421/14 (https://dejure.org/2015,21172)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2015 - 24 O 421/14 (https://dejure.org/2015,21172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des maßgeblichen Normaltarifs für die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 Abs 2 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 7 StVG, § 115 VVG, § 287 ZPO
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten im Wege der tatrichterlichen Schadensschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallersatzwagen - und die Forderungsabtretung an das Mietwagenunternehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Normaltarifs nach arithmetischem Mittel bei der Erstattung von Mietwagenkosten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach dem Mittelwertmodell

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung des Normaltarifs nach arithmetischem Mittel bei der Erstattung von Mietwagenkosten

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Für die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten kann der maßgebliche Normaltarif im Wege der tatrichterlichen Schadensschätzung ermittelt werden, wobei sowohl aus der Schwacke-Liste als auch aus der Fraunhofer-Liste jeweils das darin ausgewiesene arithmetische Mittel zu entnehmen ist (Anschluss OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.08.2011, 1 U 27/11).

    Andererseits bedeutet dies nicht, das eine Schätzung auf der Grundlage anderer Listen oder Tabellen, wie etwa der Fraunhofer Liste oder eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen rechtsfehlerhaft wäre (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011, 1 U 27/11, Juris, Rn. 38; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013, 13 U 159/12, Juris, Rn. 46, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Einzelrichter teilt die in Literatur und Rechtsprechung benannten Vor- und Nachteile (vgl. ausführlich die Darstellung des OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011, 1 U 27/11, Juris, Rn. 39 ff.) der beiden Listenwerke:.

    Hier sind ersparte Aufwendungen in Höhe von 5 % anzusetzen (vgl. zur Höhe wiederum OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011, 1 U 27/11, Juris, Rn. 51).

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Maßgeblicher Postleitzahlenbezirk ist - für beide Listen - der Anmietort, also der Postleitzahlenbezirk des Vermieters (OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 186/12, Juris, Rn. 38).

    Die Überlegungen anderer Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2015, 1 U 114/14, Juris, Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 186/12, Juris, Rn. 40), wonach der nach den Mietpreisspiegeln heranzuziehende, im Hinblick auf die tatsächliche Gesamtzeit höchste Anmietzeitraum (1-Tageswert, 3-Tageswerte oder Wochenpauschale) heranzuziehen sei und daraus dann ein durch Teilung sich ergebender Eintageswert berechnet werden soll, der dann mit den Gesamtmiettagen zu multiplizieren sei, erzeugt eine nach Überzeugung des Einzelrichters im Rahmen von § 287 ZPO nicht notwendige und im Übrigen nicht sachgerechte Scheingenauigkeit.

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dies in den vorliegenden Anmietfällen anders gewesen wäre, fehlen (vgl. zu Zusatzleistungen OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11, Juris, Rn. 68 ff).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 1 U 114/14

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Die Überlegungen anderer Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2015, 1 U 114/14, Juris, Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 30.07.2013, 15 U 186/12, Juris, Rn. 40), wonach der nach den Mietpreisspiegeln heranzuziehende, im Hinblick auf die tatsächliche Gesamtzeit höchste Anmietzeitraum (1-Tageswert, 3-Tageswerte oder Wochenpauschale) heranzuziehen sei und daraus dann ein durch Teilung sich ergebender Eintageswert berechnet werden soll, der dann mit den Gesamtmiettagen zu multiplizieren sei, erzeugt eine nach Überzeugung des Einzelrichters im Rahmen von § 287 ZPO nicht notwendige und im Übrigen nicht sachgerechte Scheingenauigkeit.
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Zutreffend ist, dass die Eignung der Listen oder Tabellen selbst, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, nur dann Erklärung bedarf, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (OLG Stuttgart, a.a.O.; BGH, Urteil vom 18.05.2010, VI ZR 293/08, Juris, Rn. 4).
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Werden die aufgezeigten Vorteile und die Mängel sowohl des Schwacke- als auch des Fraunhofer-Mietpreisspiegels berücksichtigt, erscheint es dem Einzelrichter im Rahmen der freien Schätzung gem. § 287 ZPO als richtig, das arithmetische Mittel beider Markterhebungen vorzunehmen (so auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 46; KG, Urteil vom 08. Mai 2014, 22 U 119/13, Juris, Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 28.01.2014, 15 U 137/13, Juris, Rn. 17; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012, 14 U 49/11, Juris, Rn. 45).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Werden die aufgezeigten Vorteile und die Mängel sowohl des Schwacke- als auch des Fraunhofer-Mietpreisspiegels berücksichtigt, erscheint es dem Einzelrichter im Rahmen der freien Schätzung gem. § 287 ZPO als richtig, das arithmetische Mittel beider Markterhebungen vorzunehmen (so auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 46; KG, Urteil vom 08. Mai 2014, 22 U 119/13, Juris, Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 28.01.2014, 15 U 137/13, Juris, Rn. 17; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012, 14 U 49/11, Juris, Rn. 45).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 15 U 137/13

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Werden die aufgezeigten Vorteile und die Mängel sowohl des Schwacke- als auch des Fraunhofer-Mietpreisspiegels berücksichtigt, erscheint es dem Einzelrichter im Rahmen der freien Schätzung gem. § 287 ZPO als richtig, das arithmetische Mittel beider Markterhebungen vorzunehmen (so auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 46; KG, Urteil vom 08. Mai 2014, 22 U 119/13, Juris, Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 28.01.2014, 15 U 137/13, Juris, Rn. 17; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012, 14 U 49/11, Juris, Rn. 45).
  • OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Andererseits bedeutet dies nicht, das eine Schätzung auf der Grundlage anderer Listen oder Tabellen, wie etwa der Fraunhofer Liste oder eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen rechtsfehlerhaft wäre (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011, 1 U 27/11, Juris, Rn. 38; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2013, 13 U 159/12, Juris, Rn. 46, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
    Zulässige Nebentätigkeiten für wirtschaftlich tätige Unternehmen sind gerade Inkassotätigkeiten, bei denen im Übrigen auch kein unmittelbarer, unlösbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des wirtschaftlich Tätigen erforderlich ist, sondern ein sachlicher Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebenleistung genügt (BGH, NJW 2012, 1005, 1006).
  • OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15

    Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten; Ersatzfähigkeit

    Ebenso wie bei weiteren Zusatzkosten für einen zweiten Fahrer, Winterreifen etc., die in voller Höhe berücksichtigungsfähig sind, hält der Senat auch die Zusatzkosten für eine weitere Reduzierung der Haftungsbegrenzung in voller angemessener Höhe für erstattungsfähig (vgl. u. a. LG Braunschweig, Urteil vom 30. Dezember 2015 - 7 S 328/14 - juris Rdnr. 137; LG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2015 - 24 O 421/14 - juris Rdnr. 42; KG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 22 U 119/13 - zitiert nach juris).
  • LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14

    Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten, Bestimmung der erforderlichen

    Dies gilt jedenfalls hinsichtlich der Listen seit 2008, Kammer Urt. v. 23.5.2013, 7 S 380/12, dazu Gutt, jurisPR-VerkR 19/2013 Anm. 3; s. auch LG Stuttgart, Urt. v. 7.8.2015, 24 O 421/14, bei juris Rn. 33 ff., ohne dass freilich die Zumutbarkeit eines höheren oder geringeren Bearbeitungsaufwands für Gerichte entscheidungstragend sein kann, von dem aber LG Stuttgart a.a.O. Rn. 36 spricht.
  • LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 98/15

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten; Beurteilung der

    Dies gilt jedenfalls hinsichtlich der Listen seit 2008, Kammer Urt. v. 23.5.2013, 7 S 380/12, dazu Gutt, jurisPR-VerkR 19/2013 Anm. 3; s. auch LG Stuttgart, Urt. v. 7.8.2015, 24 O 421/14, bei juris Rn. 33 ff., ohne dass freilich die Zumutbarkeit eines höheren oder geringeren Bearbeitungsaufwands für Gerichte entscheidungstragend sein kann, von dem aber LG Stuttgart a.a.O. Rn. 36 spricht.
  • LG Düsseldorf, 30.10.2015 - 6 O 484/14
    Da die Klägerin vorliegend ein Fahrzeug der gleichen Klasse wie ihr eigenes angemietet hat, muss sie sich einen Eigenersparnisabzug in Höhe von 5 % abrechnen lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011 - 1 U 27/11; LG Stuttgart, Urteil vom 07. August 2015 - LG Stuttgart, Urteil vom 07. August 2015 - 24 O 421/14 - LG Krefeld, Urteil vom 30.07.2015 - 30 S 30/14).
  • LG Stuttgart, 27.02.2018 - 23 O 35/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Dies erzeugt eine nach Überzeugung des Gerichts im Rahmen von § 287 ZPO nicht notwendige und im Übrigen nicht sachgerechte Scheingenauigkeit (so auch LG Stuttgart, 27.08.2015 - 24 O 421/14, juris Rn. 39).
  • LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 535/14

    Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten im Rahmen tatrichterlichen

    Dies gilt jedenfalls hinsichtlich der Listen seit 2008, Kammer Urt. v. 23.5.2013, 7 S 380/12, dazu Gutt, jurisPR-VerkR 19/2013 Anm. 3; s. auch LG Stuttgart, Urt. v. 7.8.2015, 24 O 421/14, bei juris Rn. 33 ff., ohne dass freilich die Zumutbarkeit eines höheren oder geringeren Bearbeitungsaufwands für Gerichte entscheidungstragend sein kann, von dem aber LG Stuttgart a.a.O. Rn. 36 spricht.
  • AG Salzgitter, 03.08.2022 - 21 C 111/22
    Hieraus lässt sich ein annähernd realistischer Wert abbilden, da Kritiker der Schwacke-Liste überhöhte Werte, der Fraunhofer-Liste zu geringe Werte vorwerfen (LG Braunschweig, aaO; LG Stuttgart, Urteil vom 7.8.2015, 24 O 421/14).
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