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   LG Köln, 26.05.2011 - 24 O 452/10   

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https://dejure.org/2011,36144
LG Köln, 26.05.2011 - 24 O 452/10 (https://dejure.org/2011,36144)
LG Köln, Entscheidung vom 26.05.2011 - 24 O 452/10 (https://dejure.org/2011,36144)
LG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 24 O 452/10 (https://dejure.org/2011,36144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diebstahlversicherung ist im Falle falscher Angaben des Versicherten zum Wert der gestohlenen Sache von der Leistungspflicht befreit; Leistungsfreiheit einer Diebstahlversicherung im Falle falscher Angaben des Versicherten zum Wert der gestohlenen Sache; Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7a Abs. 1b S. 2; VVG § 2008 § 28 Abs. 3 S. 2
    Diebstahlversicherung ist im Falle falscher Angaben des Versicherten zum Wert der gestohlenen Sache von der Leistungspflicht befreit; Leistungsfreiheit einer Diebstahlversicherung im Falle falscher Angaben des Versicherten zum Wert der gestohlenen Sache; Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 82/00

    Versicherungsrecht: Arglistige Täuschung durch Vorlage falscher Belege;

    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 24 O 452/10
    Legt der Versicherungsnehmer falsche Belege vor, so entfällt regelmäßig auch dann jede Entschädigungspflicht des Versicherers, wenn sich die Täuschung nur auf einen Teilbetrag bezogen hat (OLG Köln, Urt. v. 24.10.2000, -9 U 82/00-, zu recherchieren über Juris).
  • OLG Köln, 17.02.2004 - 9 U 116/03
    Auszug aus LG Köln, 26.05.2011 - 24 O 452/10
    Voraussetzung für eine solche Anhörung des Versicherungsnehmers ist aber, dass er selbst uneingeschränkt glaubwürdig ist (OLG Köln, Urteil vom 17.02.2004, -9 U 116/03-, zu recherchieren über JURIS), was hier allerdings nicht der Fall ist, da der Kläger - wie dargelegt - die Beklagte arglistig getäuscht hat.
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