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   LG Münster, 16.09.2010 - 024 O 94/09   

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LG Münster, 16.09.2010 - 024 O 94/09 (https://dejure.org/2010,24088)
LG Münster, Entscheidung vom 16.09.2010 - 024 O 94/09 (https://dejure.org/2010,24088)
LG Münster, Entscheidung vom 16. September 2010 - 024 O 94/09 (https://dejure.org/2010,24088)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Vereinbarung mit einem Handelsvertreter über eine freiwillige Rückzahlung von Gratifikationen bei Kündigung des Handelsvertreters innerhalb von zwölf Monaten; Möglichkeit des Widerrufs eines sachlich unrichtigen Saldoanerkenntnisses; Anspruchsgrundlage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Vereinbarung mit einem Handelsvertreter über eine freiwillige Rückzahlung von Gratifikationen bei Kündigung des Handelsvertreters innerhalb von zwölf Monaten; Möglichkeit des Widerrufs eines sachlich unrichtigen Saldoanerkenntnisses; Anspruchsgrundlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 72 -, EAS, WZW, Sonderbonifikation, Anspruch des U auf Herausgabe von Handgeldern, Handgeld

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    Vermittler aufgepasst: Vorsicht beim Empfang von Handgeldern

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09

    - AWD 55 -, wichtiger Grund, Freistellung eines unechten Hauptvertreters von den

    Auszug aus LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09
    Die Klägerin hat in diesem Zusammenhang mit Schriftsatz vom 14.09.2009 u. a. auf ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle (Az.: 11 U 36/09) hingewiesen, in welchem deutlich gemacht worden sei, dass den Handelsvertreter die sekundäre Darlegungs- und Beweislast für die konkrete Bestimmung der durch die G empfangenen Handgelder treffe.

    Im Rahmen der Beurteilung kann letztlich offen bleiben, ob die Unwirksamkeit aus § 89 a Abs. 1 S. 2 HGB folgt, weil durch die Vertragsregelung eine Kündigung in unzulässiger Weise erschwert wird (insoweit bejahend Landgericht Hannover, Urteil vom 08.01.2009, Az.: 3 O 341/07; verneinend Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 29.10.2009, Az.: 11 U 36/09).

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 29.10.2009 (Az.: 11 U 36/09) im Hinblick auf Zahlungen der G von 19.500,-- EUR am 19.07.2007 und weiterer 12.500,-- EUR am 28.08.2007 an einen anderen Handelsvertreter der Klägerin folgendes ausgeführt:.

  • OLG Celle, 10.12.2009 - 11 U 50/09

    Kostentragung für die Stellung von Werbegeschenken, unternehmensbezogener

    Auszug aus LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09
    Das Oberlandesgericht Celle hat in dem Urteil vom 10.10.2009 (Az.: 11 U 50/09) ausgeführt, gemäß § 86 a HGB habe die Klägerin ihren Handelsvertretern diese Zeitschrift kostenlos zur Verfügung stellen müssen.

    Das Gericht teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 10.12.2009, Az.: 11 U 50/09), dass der Klägerin gegen ihre Handelsvertreter ein entsprechender Auskunftsanspruch nicht zusteht, weil Zahlungsansprüche, die mit der Auskunft vorbereitet werden könnten, insoweit nicht gegeben sind.

  • LG Hannover, 08.01.2009 - 3 O 341/07

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09
    Im Rahmen der Beurteilung kann letztlich offen bleiben, ob die Unwirksamkeit aus § 89 a Abs. 1 S. 2 HGB folgt, weil durch die Vertragsregelung eine Kündigung in unzulässiger Weise erschwert wird (insoweit bejahend Landgericht Hannover, Urteil vom 08.01.2009, Az.: 3 O 341/07; verneinend Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 29.10.2009, Az.: 11 U 36/09).
  • OLG Köln, 11.09.2009 - 19 U 64/09

    Belastungen eines Handelsvertreters von Finanzdienstleistungsprodukten mit

    Auszug aus LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09
    Zur weiteren Begründung hat das OLG Celle auf die ausführliche Stellungnahme des Oberlandesgerichts Köln in dessen Urteil vom 11.09.2009 (Az.: 19 U 64/09) zu dem Umfang der seitens des Unternehmers dem Handelsvertreter zur Verfügung zu stellenden Unterlagen Bezug genommen.
  • LG Rostock, 25.09.2009 - 8 O 11/09

    Unwirksamer Rückforderungsvorbehalt bei Sonderbonifikation

    Auszug aus LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09
    Das Gericht teilt insoweit die Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg in dessen Beschluss vom 16.02.2010, Az.: 6 U 164/09 OLG Naumburg, die auch von dem Landgericht Rostock vertreten wird (Urteil vom 25.09.2009, Az.: 8 O 11/09 LG Rostock).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99

    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09
    Dazu gehören auch Provisionen, Sondervergütungen, Schmiergelder und ähnliche Zuwendungen, die der Handelsvertreter ohne vorherige Billigung des Unternehmers von einem Dritten erhält, unabhängig davon, ob dem Unternehmer dadurch ein Schaden entsteht (Baumbach/Hopt, § 86 HGB Rdnr. 17 und 23; Palandt-Sprau, § 667 BGB Rdnr. 3 m.w.N.; vgl.. auch BGH NJW 2001, 2476 ff.).
  • OLG Naumburg, 12.02.2010 - 6 U 164/09

    - AWD 68 -, formularmäßiger Rückforderungsvorbehalt, Wirksamkeit, Bonifikation,

    Auszug aus LG Münster, 16.09.2010 - 24 O 94/09
    Das Gericht teilt insoweit die Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg in dessen Beschluss vom 16.02.2010, Az.: 6 U 164/09 OLG Naumburg, die auch von dem Landgericht Rostock vertreten wird (Urteil vom 25.09.2009, Az.: 8 O 11/09 LG Rostock).
  • OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei

    So wurde unter anderem entschieden, dass Vereinbarungen in einem Handelsvertretervertrag, nach denen freiwillige Leistungen (z. B. Bonifikationen oder Sondergratifikationen) zurückzuzahlen sind, wenn der Handelsvertretervertrag innerhalb von zwölf Monaten nach der Zahlung beendet wird, grundsätzlich unwirksam sind, weil sie zu einer Behinderung der Berufsfreiheit des Handelsvertreters in einem Ausmaß führen, das durch den mit der Sonderzuwendung verfolgten Zweck nicht mehr gerechtfertigt ist (LG Münster, Urteil vom 16. September 2010 - 24 O 94/09, BeckRS 2010, 23928, zitiert nach juris, Rn. 113 ff., unter Hinweis auf OLG Naumburg, Urteil vom 16. Februar 2010 - 6 U 164/09, und LG Rostock, Urteil vom 25. September 2009 - 8 O 11/09).

    Schließlich ist die in Ziffer 4 Buchst. a der - von der Klägerin ersichtlich formularmäßig verwendeten - Garantievereinbarung geregelte Rückzahlungsverpflichtung auch gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie das Kündigungsrecht der betroffenen Handelsvertreter unzulässig einschränkt und damit die Vertragspartner der Klägerin, hier den Beklagten, unangemessen benachteiligt (vgl. LG Münster, Urteil vom 16. September 2010, aaO, unter Hinweis auf OLG Naumburg, Urteil vom 16. Februar 2010 - 6 U 164/09, und LG Rostock, Urteil vom 25. September 2009 - 8 O 11/09; Evers, VW 2010, 444).

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