Rechtsprechung
LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 165/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sonstiges
- cicero.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 01.10.2005)
Razzia im Morgengrauen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; …
Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 165/05
Da somit der Beschlagnahmebestätigungsbeschluss gegenüber der ursprünglichen Beschlagnahmeanordnung im Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss vom 31. August 2005 spezieller ist, hat sich die Beschlagnahmeanordnung in diesem Beschluss durch den Fortgang des Verfahrens erledigt (vgl. BGH NStZ 2000, 154 m.w.N.). - BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 165/05
Wenn diese Personen jedoch -wie hier- selbst Beschuldigte sind, ist § 97 StPO jedoch nicht anwendbar, so dass die Beschlagnahme und damit auch die Durchsuchung bei ihnen zulässig ist (vgl. für Pressemitarbeiter: BVerfGE 20, 162;… Fischer, StPO, 48. Aufl. § 97 Rdnr. 4a). - BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der …
Auszug aus LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 165/05
Der Beschluss des Amtsgerichts wird auch insoweit den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2019/03 vom 1. Februar 2005) an die Anordnung der Durchsuchung von Redaktionsräumen gestellt hat, in vollem Umfang gerecht.
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Potsdam vom 31. August 2005 - 78 Gs 738/05 - und vom 14. November 2005 - 78 Gs 909/05 - sowie der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 27. Januar 2006 - 24 Qs 165/05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes; der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 24. Februar 2006 - 24 Qs 187/05 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.