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   LG Cottbus, 26.02.2009 - 24 Qs 411/08   

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https://dejure.org/2009,37811
LG Cottbus, 26.02.2009 - 24 Qs 411/08 (https://dejure.org/2009,37811)
LG Cottbus, Entscheidung vom 26.02.2009 - 24 Qs 411/08 (https://dejure.org/2009,37811)
LG Cottbus, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 24 Qs 411/08 (https://dejure.org/2009,37811)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 06.03.2007 - Ss 2/07
    Auszug aus LG Cottbus, 26.02.2009 - 24 Qs 411/08
    Die Staatsanwaltschaft widerspricht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 06. März 2007, Az: Ss 2/07, dem Beschluss.

    Die Entscheidung des OLG Rostock (s.o.), auf die sich das Amtsgericht stützt, geht von einer anderen, nach Auffassung der Kammer unzutreffenden Wortinterpretation aus, der nicht gefolgt werden kann (so auch im Ergebnis OLG Braunschweig in seinem Beschluss vom 06. März 2007, Az: Ss 2/07).

  • OLG Rostock, 23.07.2007 - 1 Ss 80/06

    Volksverhetzung durch Schlachtrufe von Fußballfans

    Auszug aus LG Cottbus, 26.02.2009 - 24 Qs 411/08
    Insoweit schloss es sich der Entscheidung des OLG Rostock vom 23. Juli 2007 zu 1 Ss 080/06 (recherchiert in Juris) an.
  • AG Zossen, 28.07.2016 - 10 Ds 181/15

    Volksverhetzung: Absingen des sog. "U-Bahn-Liedes" durch Fußball-Fans

    Damit sei nicht notwendigerweise ein Gutheißen (Billigen) dieser Massenvernichtung verbunden, weshalb die Kammer mangels anderweitiger Anhaltspunkte diese Alternative hier nicht bejahe (LG Cottbus, Beschluß vom 26. Februar 2009 - 24 Qs 411/08 -, juris).
  • LG Potsdam, 21.02.2017 - 27 Ns 73/16

    Volksverhetzung

    Dass am Ende eines Fußballspiels die Deportation und Vernichtung des sportlichen Gegners stattfinden soll, relativiert und bagatellisiert durch das groteske Ungleichgewicht zwischen einer sportlichen Auseinandersetzung und dem organisierten Massenmord den in Auschwitz begangenen Völkermord (wie hier: OLG Hamm, 1. Strafsenat, Beschluss vom 1. Oktober 2015, III-1RVs 76/15, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, StraFo 2007, 212; LG Cottbus, Beschluss vom 26. Februar 2009, 24 Qs 411/08, zitiert nach juris).
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