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   LG Frankfurt/Main, 27.07.2006 - 2-24 S 359/03   

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LG Frankfurt/Main, 27.07.2006 - 2-24 S 359/03 (https://dejure.org/2006,29664)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.07.2006 - 2-24 S 359/03 (https://dejure.org/2006,29664)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 2-24 S 359/03 (https://dejure.org/2006,29664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ablehnung einer alternativ angebotenen Unterkunft

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisemangel / Ersatz-Unterkunft / Rechtsmissbrauch / Rest-Erholungswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzunterkunft kann abgelehnt werden

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.07.2006 - 24 S 359/03
    BGB einschließlich des § 651 f BGB erfasst (vgl. zum Ganzen BGH, RRa 2005, 57 = NJW 2005, 1047, 1048).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Reiseveranstalter nicht berechtigt ist, den Reisenden ohne seine Zustimmung an einem anderen Urlaubsort unterzubringen (vgl. zum Ganzen BGH, RRa 2005, 57,58 = NJW 2005, 1047,1048).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Vereitelung der Reise anzunehmen ist, wenn der gegen seinen Willen an einem anderen Urlaubsort untergebrachte Reisende die Reise alsbald abbricht (zum Ganzen BGH, RRa 2005, 57,58 = NJW 2005, 1047, 1048).

    Diese Voraussetzung gilt nur für eine Kündigung, nicht aber für einen Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung der Reise (vgl. zum Ganzen BGH, RRa 2005, 57= NJW 2005, 1047, 1048; so zutr. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1078; NJW-RR 1994, 950; OLG Frankfurt a.M., RRa 1995, 224).

    Diese Umstände müssen letztlich den Schluss rechtfertigen, dass nicht die Unterschiede zwischen den beiden Reiseleistungen der hauptsächliche Beweggrund des Reisenden für seine Ablehnung waren, sondern dass ihn andere, im Verhältnis zum Reiseveranstalter nicht schutzwürdige Motive antrieben, etwa schlichte Vertragsreue (vgl. zum Ganzen BGH, RRa 2005, 57= NJW 2005, 1047, 1048 ).

    Schon allein daraus ergibt sich, dass die entsprechende Ablehnung dieses Angebots nicht rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BGH, RRa 2005, 57, 59 = NJW 2005, 1047, 1048).

    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt nämlich nicht schon dann vor, wenn die Annahme des Ersatzangebots zu keiner größeren Beeinträchtigung des Reisenden geführt hätte (vgl. zum Ganzen BGH, RRa 2005, 57, 59 = NJW 2005, 1047,1048/1049).

    Im Hinblick auf die nunmehrige Rechtsprechung des BGH (RRa 2005, 57= NJW 2005, 1047) hält die Kammer an ihrer ursprünglichen Berechnungsweise der Entschädigung nach § 651 f Abs. 2 BGB in Form von pauschalen Tagessätzen nicht mehr fest (vgl. Urteil der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt a.M. vom 7.2.2006 - 2-24 S118/05).

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts ist im Falle der vorliegenden Vereitelung der Reise in der ersten Urlaubswoche eine Entschädigung in Höhe des hälftigen Wochenreisepreises angemessen (vgl. auch BGH, RRa 2005, 57= NJW 2005, 1047, 1050).

    Dann darf aber auch kein Abzug von der Entschädigung erfolgen, wenn dieser Freizeitwert dem Kunden erhalten bleibt, wie es bei einem zu Hause verbrachten Urlaub der Fall ist (vgl. zum Ganzen BGH, RRa. 2005, 57,61 = NJW 2005, 1047, 1050).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 18 U 138/93

    Haftung des Ferienhausanbieters wie ein Reiseveranstalter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.07.2006 - 24 S 359/03
    Diese Voraussetzung gilt nur für eine Kündigung, nicht aber für einen Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung der Reise (vgl. zum Ganzen BGH, RRa 2005, 57= NJW 2005, 1047, 1048; so zutr. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1078; NJW-RR 1994, 950; OLG Frankfurt a.M., RRa 1995, 224).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1989 - 18 U 72/89
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.07.2006 - 24 S 359/03
    Diese Voraussetzung gilt nur für eine Kündigung, nicht aber für einen Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung der Reise (vgl. zum Ganzen BGH, RRa 2005, 57= NJW 2005, 1047, 1048; so zutr. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1078; NJW-RR 1994, 950; OLG Frankfurt a.M., RRa 1995, 224).
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2008 - 24 S 139/07

    Reisevertrag: Minderungsquote und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude

    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651f II BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z.B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).
  • LG Frankfurt/Main, 26.07.2010 - 24 S 135/09

    Bauarbeiten in der Hotelanlage / Sichtschutzplanen / Ersatzspeisesaal /

    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651f Abs. 2 BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).
  • LG Frankfurt/Main, 06.01.2011 - 24 S 61/10

    Reisepreisminderung - wenn Ferienanlage eine Baustelle ist

    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651 f II BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2009 - 24 S 177/08

    Pauschalreisevertrag: Minderungsanspruch bei Flugverspätung; Entschädigung für

    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651 f II BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).
  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2009 - 24 S 47/09

    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit / Ansprüche aus abgetretenem Recht / Einhaltung

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer, wie sie auch von dem Amtsgericht zutreffend zitiert wird, kann ein Reisender bei einer Reisevereitelung als Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit grundsätzlich einen Betrag von 50 % des Reisepreises verlangen (vgl. RRa 2006, 264, 266; Kammerurteil v. 31.7.2008 2-24 S 49/08 sowie BGH, NJW 2005, 1047 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 08.08.2011 - 24 O 126/10

    Kreuzfahrt / Sturz an Bord / Verkehrssicherungspflichten / Norovirus /

    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1047 ff.) als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651 f II BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).

    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1047 ff.) als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651 f II BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).

  • LG Frankfurt/Main, 27.06.2011 - 24 O 176/10

    Sportunfall / Verkehrssicherungspflicht / Schadensersatz / Schmerzensgeld /

    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651 f II BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).
  • LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 24 S 181/12

    BGB-Infoverordnung / Informationspflichtverletzung / Pass- und

    Nach der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung der Kammer ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1047 ff.) als geeigneter Maßstab für die Bemessung der Entschädigung nach § 651 fII BGB auf den Reisepreis abzustellen, zu dem die Entschädigung in angemessenem Verhältnis zu stehen hat (vgl. z. B. RRa 2006, 264, 266; RRa 2008, 27, 28).
  • AG Hannover, 08.05.2008 - 514 C 17158/07

    Pauschalreisevertrag: Gewährleistungsansprüche wegen vertaner Urlaubszeit bei

    Das Gericht ist insoweit der Ansicht, dass in Fällen der vorliegenden Art, in welchem eine Reise durch den Reiseveranstalter vereitelt wurde, die Bemessung der Entschädigung mit der Hälfte des Reisepreises angemessen ist (so auch LG Frankfurt, Urteil vom 19. Juli 2005, 2-19 244/04; LG Frankfurt, Urteil vom 27.07.2006; 2-24 S 359/03).
  • LG Bonn, 24.03.2010 - 5 S 175/09

    Silvesterreise, Reisepreisminderung, Silvestermenu

    Für die Höhe des hieraus resultierenden Anspruches darf nach neuerer Rechtsprechung das Arbeitseinkommen nicht zum Maßstab genommen werden, wohl aber der Reisepreis (BGH Urt. v. 11.01.2005 - X ZR 118/03 - BGHZ 161, 389; OLG Düsseldorf Urt. v. 31.01.2007 - 18 U 110/06 - NJW-RR 2007, 854; LG Frankfurt/Main Urt. v. 31.08.2006 - 24 S 281/05 - Rra 2007, 69; LG Frankfurt/Main Urt. v. 27.07.2006 - 24 S 359/03 -RRa 2006, 264; AG Hannover Urt. v. 08.05.2008 - 514 C 17158/07 -RRa 2008, 229; a.A. noch BGH Urt. v. 10.10.1974 - VII ZR 231/73 - BGHZ 63, 98, 101f.).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 24 S 109/09

    Rail & Fly-Ticket / Verspätung der Deutschen Bahn / Haftung des

  • LG Frankfurt/Main, 15.08.2008 - 24 S 29/07

    Pauschalreisevertrag: Verspätete Mängelrüge aufgrund Nichterreichbarkeit der

  • AG Hannover, 05.01.2018 - 410 C 2011/17

    Wilder Streik / Entschädigungsanspruch / Verschulden

  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2010 - 24 S 183/09

    Reisemangel / Fehlen von Einrichtungen in Hotelanlage

  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2009 - 24 S 136/08

    Visumspflicht / Informationspflichten gegenüber Nicht-EU-Bürger

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