Rechtsprechung
   LG Köln, 12.05.2005 - 24 S 36/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine fiktive Abrechnung im Rahmen der Kostenversicherung

Verfahrensgang

  • AG Köln, 30.04.2004 - 120 C 331/03
  • LG Köln, 12.05.2005 - 24 S 36/04



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 7 U 110/09  

    Immobilien - Versichertes Risiko des Schneedrucks

    Den versicherten Kosten liegt aber nicht in gleicher Weise eine bereits eingetretene Vermögenseinbuße zugrunde; die Verwirklichung des versicherten Schadens hängt nicht nur davon ab, ob ein Bedarf, diese Kosten aufzuwenden, entstanden ist, sondern zusätzlich davon, ob sie tatsächlich aufgewendet werden (Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., W I Rdn. 25, 26.; OLG Celle VersR 2009, 631; LG Köln, U. v. 12.5.2005, Az. 24 S 36/04; Höra, in: van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, 4. Aufl., § 3 Rdn. 62).
  • LG Köln, 10.08.2006 - 24 S 1/06  
    Die Kammer hält insoweit an ihrer Rechtsprechung fest (Urt. v. 12.5.2005, 24 S 36/04; Urt. v. 24.11.2005, 24 S 13/05).
  • AG Plettenberg, 24.09.2010 - 1 C 218/10  

    Hausratversicherung, fiktive Kostenabrechnung, notwendige Kosten

    Dem Beklagten sind durch den Wasseraustritt überhaupt keine Tapezier- und Malerkosten, d. h. keine belastenden Vermögensopfer (vgl. ausführlich dazu LG Köln, Urteil vom 12.05.2005, Az. 24 S 36/04), entstanden.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht