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   LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16   

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https://dejure.org/2017,8166
LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16 (https://dejure.org/2017,8166)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2017 - 24 Sa 979/16 (https://dejure.org/2017,8166)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2017 - 24 Sa 979/16 (https://dejure.org/2017,8166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streikposten auf gepachtetem Betriebsparkplatz; Unbegründete Unterlassungsklage der Arbeitgeberin bei Aufstellung der Streikposten vor dem vom Betriebsparkplatz zugänglichen Haupteingang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3
    Streikposten auf Betriebsparkplatz

  • rechtsportal.de

    Streikposten auf gepachtetem Betriebsparkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände von Amazon

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Arbeitskämpfe auf seinem Betriebsgelände untersagen - oder doch nicht?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streikmaßnahmen auf dem Firmengelände

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streik auf Betriebsgelände: Amazon unterliegt ver.di vor Gericht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss von Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände von Amazon

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streikposten auf dem Firmenparkplatz - Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers sind nicht generell unzulässig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ver.di siegt gegen Amazon vor Gericht

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Streik vor der Haustür

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    V.erdi darf auf Amazon-Parkplatz streiken

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Streikmaßnahmen von ver.di auf dem Amazon-Betriebsgelände

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - bezogen und ausgeführt, es sei ausgeschlossen, dass die Klägerin als Pächterin des Parkplatzgeländes gezwungen werde, an der eigenen streikbedingten Schädigung durch die Bereitstellung von Betriebsmitteln mitzuwirken.

    Zwischen konfligierenden grundrechtlichen Gewährleistungen ist im Wege einer Güterabwägung ein schonender Ausgleich mit dem Ziel ihrer Optimierung herbeizuführen (BVerfG 7. März 1990 - 1BvR 266/86 - BVerfGE 81, 278 ; BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189 Rn. 36).

    So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Beschluss vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - BAGE 146, 189 Rn. 37 f.), dass die Mobilisierung von Arbeitnehmern zur Streikteilnahme Aufgabe der jeweiligen Koalition und ihrer Mitglieder ist und keine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, hieran durch Bereitstellung eigener Betriebsmittel mitzuwirken.

    (2) Zwar kann von einem Arbeitgeber nicht verlangt werden, an der eigenen streikbedingten Schädigung durch die Bereitstellung von Betriebsmitteln mitzuwirken (BAG 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 - aaO. Rn. 38).

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    Die Notwendigkeit gewisser Subsumtionsprozesse im Rahmen einer etwa erforderlich werdenden Zwangsvollstreckung steht daher der Verwendung ausfüllungsbedürftiger Begriffe in einem Unterlassungstitel und dem darauf gerichteten Antrag nicht generell entgegen (BAG 22.09.2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 Rn. 11 mwN.).

    Sie müssen ihrer objektiven Stoßrichtung nach gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet sein (BAG 22.09.2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 Rn. 23 mwN.).

    Hieraus ergibt sich, dass die Wahl der Mittel, mit denen die Koalitionen die Regelung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu erreichen versuchen, jedenfalls insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst werden, als sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen (vgl. BAG 22.09.2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 Rn. 33 mwN.).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    Selbst bei einer weiten Auslegung des Begriffs "Wohnung" gehört zu dem Bereich individueller Persönlichkeitsentfaltung, den das Grundrecht sichern will, ein Betriebsparkplatzgelände jedenfalls dann nicht, wenn - wie hier - die Besitzstörung nicht den Bereich des Betriebsgeländes betrifft, in dem sich die Berufsarbeit vorwiegend vollzieht (zu diesem Aspekt des Schutzbereichs des Art. 13 GG BVerfG 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 Rn. 44; 17.02.1998 - 1 BvF 1/91 - BVerfGE 97, 228 Rn. 134; 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13 - juris - Rn. 15).

    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung vielmehr nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (BVerfG 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267 Rn. 135 f.; 17. Februar 1998 - 1 BvF 1/91 - aaO. Rn. 93).

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    Ein fairer und angemessener Ausgleich widerstreitender Arbeitsvertragsinteressen im Wege kollektiver Verhandlungen verlangt deshalb nach annähernd gleicher Verhandlungsstärke und Durchsetzungskraft (BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212 Rn. 48; BAG 20.11.2012 - 1 AZR 611/11 - BAGE 144, 1 Rn. 55).

    Zum Ausgleich der strukturellen Verhandlungsschwäche der Arbeitnehmer bedarf es des Arbeitskampfes; ohne diesen oder andere gleich effektive Eskalationsinstrumente zur Herstellung von Kompromissfähigkeit (vgl. hierzu BAG 20.11.2012 - 1 AZR 611/11 - aaO. Rn. 56) wären Kollektivverhandlungen "kollektives Betteln" der Arbeitnehmer (vgl. BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83 - BAGE 46, 322 Rn. 96).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    bb) Das Besitzrecht eines Mieters hat das Bundesverfassungsgericht jedoch bisher - soweit ersichtlich - nur im Falle einer gemieteten Wohnung in den Schutzbereich von Art. 14 GG einbezogen (BVerfG 26.05.1993 - 1BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1 ; 28.03.2000 - 1BvR 1460/99 - NZM 2000, 539 ; 04.04.2011 - 1BvR 1803/08 - NZM 2011, 479 ).

    Art. 13 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, in diesen Räumen in Ruhe gelassen zu werden (BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - aaO. Rz. 34).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    aa) Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit auf wirtschaftlichem Gebiet auch für juristische Personen (BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58 - BVerfGE 10, 89 Rn. 40).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    bb) Da mangels einer berufsregelnden Tendenz einer Einschränkung des Besitzrechtes durch § 242 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht eröffnet ist, fällt die Dispositionsbefugnis der Klägerin über das gepachtete Parkplatzgelände in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG 14.12.1965 - 1 BvR 413/60 - BVerfGE 19, 206 Rn. 57; 01.03.1979 - 1 BvR 532/77 - BVerfGE 50, 290 Rn. 169, 179 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung vielmehr nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (BVerfG 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267 Rn. 135 f.; 17. Februar 1998 - 1 BvF 1/91 - aaO. Rn. 93).
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    bb) Danach ist grundsätzlich die Aufstellung von Streikposten und die Benutzung streikpostentypischer Materialien unabhängig davon von der Koalitionsfreiheit umfasst, ob sich streikende Arbeitnehmer des bestreikten Arbeitgebers oder Beschäftigter der den Streik tragenden Gewerkschaft in dieser Weise betätigen, solange die Aktivitäten nicht darüber hinausgehen, mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität arbeitswilliger Arbeitnehmer zur Teilnahme am Streik zu bewegen (BAG 21.06.1988 - 1 AZR 651/86 - BAGE 58, 364 Rn. 91 mwN.).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 24 Sa 979/16
    Selbst bei einer weiten Auslegung des Begriffs "Wohnung" gehört zu dem Bereich individueller Persönlichkeitsentfaltung, den das Grundrecht sichern will, ein Betriebsparkplatzgelände jedenfalls dann nicht, wenn - wie hier - die Besitzstörung nicht den Bereich des Betriebsgeländes betrifft, in dem sich die Berufsarbeit vorwiegend vollzieht (zu diesem Aspekt des Schutzbereichs des Art. 13 GG BVerfG 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 Rn. 44; 17.02.1998 - 1 BvF 1/91 - BVerfGE 97, 228 Rn. 134; 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13 - juris - Rn. 15).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

  • BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13

    Durchsuchung bei der Betreiberin eines Weblogs wegen des Verdachts des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - 4 Sa 512/15

    Arbeitskampf - Hausrecht des Arbeitgebers

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

  • OLG Saarbrücken, 24.10.2006 - 4 U 229/06

    Besitzschutzanspruch - Keine Umgehung des Einwendungsausschlusses des § 863 BGB

  • BGH, 16.06.1978 - V ZR 73/77

    Regelung eines einstweiligen Zustandes unter einem bestimmten rechtlichen

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

  • BVerfG, 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08

    Analoge Anwendung von §§ 577, 577a BGB auf Veräußerung eines vermieteten

  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15

    Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige

  • ArbG Berlin, 07.04.2016 - 41 Ca 15029/15

    Unterlassungsanspruch - Streikmaßnahmen auf Firmenparkplatz

  • BAG, 20.11.2018 - 1 AZR 189/17

    Streikmobilisierung auf Firmenparkplatz

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. März 2017 - 24 Sa 979/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17

    §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG

    In Bezug auf Streikmaßnahmen auf dem Firmenparkplatz trägt die 24. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg dem kommunikativen Charakter des Streikrechts (weitergehend als die Kammer 23 desselben Gerichts) dahin Rechnung, dass es die Ansprache Arbeitswilliger und Aufforderung an dem Arbeitskampf teilzunehmen als von Art. 9 Absatz 3 GG gewährleistet ansieht (29. März 2017 - 24 Sa 979/16- OS 2; Revision eingelegt unter 1 AZR 189/17).
  • ArbG Berlin, 09.05.2018 - 29 Ca 12686/17

    Klage auf Unterlassung von Streikmaßnahmen

    In Bezug auf Streikmaßnahmen auf dem Firmenparkplatz trägt die 24. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg dem kommunikativen Charakter des Streikrechts (weitergehend als die Kammer 23 desselben Gerichts) dahin Rechnung, dass es die Ansprache Arbeitswilliger und Aufforderung an dem Arbeitskampf teilzunehmen als von Art. 9 Absatz 3 GG gewährleistet ansieht (29. März 2017 - 24 Sa 979/16- OS 2; Revision eingelegt unter 1 AZR 189/17).
  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 6 SaGa 7/18

    Inhalt und Umfang eines Notdienstes während eines Arbeitskampfes

    In Bezug auf Streikmaßnahmen auf dem Firmenparkplatz trägt die 24. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg dem kommunikativen Charakter des Streikrechts (weitergehend als die Kammer 23 desselben Gerichts) dahin Rechnung, dass es die Ansprache Arbeitswilliger und Aufforderung an dem Arbeitskampf teilzunehmen als von Art. 9 Absatz 3 GG gewährleistet ansieht (29. März 2017 - 24 Sa 979/16- OS 2; Revision eingelegt unter 1 AZR 189/17).
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