Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11, 24 TaBV 1338/11, 24 TaBV 1368/11, 24 TaBV 1395/11 (24 TaBV 1612/11)   

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LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11, 24 TaBV 1338/11, 24 TaBV 1368/11, 24 TaBV 1395/11 (24 TaBV 1612/11) (https://dejure.org/2012,56)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11, 24 TaBV 1338/11, 24 TaBV 1368/11, 24 TaBV 1395/11 (24 TaBV 1612/11) (https://dejure.org/2012,56)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 24 TaBV 1285/11, 24 TaBV 1338/11, 24 TaBV 1368/11, 24 TaBV 1395/11 (24 TaBV 1612/11) (https://dejure.org/2012,56)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • IWW

    TVG § 2 ArbGG § 97

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Ch. Gewerkschaften (CGZP); Einordnung der CGZP als eine nach § 2 Abs. 3 TVG tariffähige Spitzenorganisation

  • Betriebs-Berater

    Tariffähigkeit der CGZP für Zeitarbeit und Personal-Service- Agenturen

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Zeitarbeit, Tariffähigkeit, CGZP

  • Betriebs-Berater

    Keine Tariffähigkeit der CGZP

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP auch in der Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    CGZP auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Tarif(un)fähigkeit der CGZP: LAG Berlin-Brandenburg…zum ersten…zum zweiten!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die CGZP war auch schon 2004 nicht tariffähig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Tariffähigkeit der CGZP

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    CGZP: Tarifunfähigkeit für Vergangenheit bestätigt

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Tarifverträge: Rettungsbemühungen des BAP scheitern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    CGZP war auch schon 2004 nicht tariffähig

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Tariffähigkeit der CGZP in der Vergangenheit - Vertrauensschutz offen!

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Unwirksamkeit von Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Brandenburg verneint Tariffähigkeit der CGZP auch für 2004, 2006 und 2008

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft CGZP auch für die Vergangenheit verneint

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 693
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    zu 19) ausgesetzt bis "zur rechtskräftigen Entscheidung (...) in dem beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 1 ABR 19/10 anhängigen Verfahren".

    In den Antragsbegründungen wird folgerichtig unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - (a.a.O.) die mangelnde Tariffähigkeit der CGZP geltend gemacht.

    Sie liegt vor, wenn die Beteiligten und die Streitgegenstände beider Verfahren identisch sind (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - a.a.O.).

    Nach der prozessrechtlichen Auffassung vom zweigliedrigen Streitgegenstand, der nach der Rechtsprechung des BAG auch für das Beschlussverfahren zu folgen ist (19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - Rn. 15, EzA BetrVG 2001 § 23 Nr. 4; 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - (a.a.O.)), wird der Streitgegenstand nicht allein durch das Antragsziel bestimmt.

    Vielmehr muss auch der Klagegrund identisch sein (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - a.a.O.).

    Gleichwohl ist eine notwendige Streitgenossenschaft auch im Beschlussverfahren zulässig, wenn - wie vorliegend - über einen identischen Antrag nur eine einheitliche Sachentscheidung ergehen kann (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 362; 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 32, a.a.O.).

    Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - a.a.O.; 5.10.2010 - 1 ABR 88/09 - NZA 2011, 300, Rn. 30; 28.3.2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 34, BAGE 117, 308).

    Nicht die Spitzenorganisation, sondern die von ihr vertretene Tarifvertragspartei iSd. § 2 Abs. 1 TVG wird Partei des von der Spitzenorganisation abgeschlossenen Tarifvertrags (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 69, NZA 2011, 289).

    Diese können der Spitzenorganisation deren Tariffähigkeit daher nur im Rahmen ihrer eigenen Tariffähigkeit vermitteln (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 69, NZA 2011, 289; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 2 Rn. 437).

    Dies setzt voraus, dass sich die einer Spitzenorganisation angeschlossenen Gewerkschaften in ihrem Organisationsbereich nicht nur teilweise, sondern vollständig miteinander verbinden (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 69, NZA 2011, 289).

    Es bestünde die Gefahr, dass die einer Spitzenorganisation angeschlossenen Gewerkschaften dieser nur die Bereiche übertragen, in denen sie selbst nur über eine unzureichende Durchsetzungskraft verfügen, was zugleich deren Fähigkeit in Frage stellt, durch Tarifverträge eine angemessene Regelung der Arbeitsbedingungen für die Mitglieder der Einzelgewerkschaften herbeizuführen (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 83, NZA 2011, 289).

    Ein Tarifvertrag in einem Bereich, der außerhalb der Organisationsbereiche der Mitgliedsgewerkschaften liegt, kann auf Arbeitnehmerseite keine Tarifbindung erzeugen und geht ins Leere (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 86, NZA 2011, 289).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für die Satzung 2009 ausführlich und überzeugend begründet (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - a.a.O., Rn. 105 ff.).

    Der Organisationsbereich der GÖD war danach im Entscheidungszeitraum - wie auch nach der Satzung 2009 (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 100 ff., NZA 2011, 289) auf Leiharbeitsverhältnisse beschränkt, die von einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes begründet wurden.

    (2) Diese Grundsätze stehen der Anwendung des § 2 Abs. 3 TVG in der vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (- 1 ABR 19/10 - a.a. O.) zukunftsbezogen vorgenommenen Auslegung auf die hier verfahrensgegenständlichen Zeitpunkte nicht entgegen.

  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08

    Tarifunfähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    In dem Verfahren 63 BV 9415/08 hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass die CGZP am 22.7.2003 nicht tariffähig war.

    Die Verfahren 63 BV 9415/08 und 41 BV 1787/09 umfassten denselben Verfahrensgegenstand und stünden einer Sachentscheidung im vorliegenden Verfahren entgegen.

    bb) Die frühere Rechtshängigkeit der vor dem Arbeitsgericht Berlin geführten Beschlussverfahren 63 BV 9415/08 (jetzt: 23 BV 2016/11, 2038/11 und 2039/11 vor dem LAG Berlin-Brandenburg) bzw. 39 BV 2633/10 (früher: 41 BV 1787/09) führt nicht zur Unzulässigkeit des Feststellungsantrags.

    (1) Die Streitgegenstände des vorliegenden und des anderen Verfahrens 63 BV 9415/08 sind nicht identisch.

    (b) Streitgegenstand des Verfahrens 63 BV 9415/08 ist (nur noch) die Tariffähigkeit der CGZP bei Abschluss des "Entgelttarifvertrags West" mit der Tarifgemeinschaft für Zeitarbeitsunternehmen in der BVD am 22. Juli 2003, nachdem die weitergehenden Anträge (rechtskräftig) zurückgewiesen worden sind.

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    Es handelt sich um die rechtliche Fähigkeit, durch Vereinbarung mit dem sozialen Gegenspieler Arbeitsbedingungen tarifvertraglich mit der Wirkung zu regeln, dass sie für die tarifgebundenen Personen unmittelbar und unabdingbar wie Rechtsnormen gelten (BVerfG 19. Oktober 1966 - 1 BvL 24/65 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 20, 312; BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 35, BAGE 117, 308).

    Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - a.a.O.; 5.10.2010 - 1 ABR 88/09 - NZA 2011, 300, Rn. 30; 28.3.2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 34, BAGE 117, 308).

    Eine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit gibt es nicht (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - a.a.O. Rn. 24; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56, BAGE 117, 308).

    Diese Rechtsauffassung wurde bereits im Jahre 2006 vom Bundesarbeitsgericht übernommen (28.03.2006 - 1 ABR 58/04 - NZA 2006, 1112).

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    Dazu gehören die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und eine leistungsfähige Organisation (BAG 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - a.a.O.; 5.10.2010 - 1 ABR 88/09 - NZA 2011, 300, Rn. 30; 28.3.2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 34, BAGE 117, 308).

    Eine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit gibt es nicht (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 88/09 - a.a.O. Rn. 24; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 56, BAGE 117, 308).

    Dazu gehört die durch ihre Mitglieder vermittelte Durchsetzungskraft gegenüber sozialen Gegenspieler (BAG 05.10.2010 - 1 ABR 88/09 - NZA 2011, 300, Rn. 30).

  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    Dieser allgemeine Vertrauensschutz steht allerdings sogar der teleologischen Reduktion einer gesetzlichen Vorschrift nicht generell entgegen (vgl. BVerfGK 4, 105 ).

    Der allgemeine, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Vertrauensschutz unterscheidet sich damit vom speziellen Vertrauensschutz des Art. 103 Abs. 2 GG, wo gerade das Vertrauen auf den Wortlaut einer Norm geschützt wird (vgl. BVerfGK 4, 105 ).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    Der Bürger soll die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können (vgl. BVerfGE 13, 261 ).

    In solchen Fällen muss es dem Gesetzgeber bzw. der Rechtsprechung erlaubt sein, die Rechtslage rückwirkend zu klären (vgl. BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261).

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    Sie sind nicht befugt, eine andere als die vom aussetzenden Gericht für entscheidungserheblich gehaltene Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit gerichtlich klären zu lassen (BAG 29.6. 2004 - 1 ABR 14/03 - AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 10); insoweit wird ihre Antragsbefugnis durch den Aussetzungsbeschluss beschränkt (ErfK/Koch Rn. 2 zu § 97 ArbGG).

    Aus der vom Arbeitsgericht nachgeholten Begründung seines Aussetzungsbeschlusses, die bei der Auslegung der Beschlussformel zu berücksichtigen ist (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164), wird jedoch deutlich, dass dieses die Tariffähigkeit der CGZP zum 29.11.2004 als entscheidungserheblich ansieht.

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    Eine Rechtsprechungsänderung darf deshalb regelmäßig nicht dazu führen, einer Partei rückwirkend Handlungspflichten aufzuerlegen, die sie nachträglich nicht mehr erfüllen kann (BAG 29.03.1984 - 2 AZR 429/83 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i. S. von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG ist nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen (z.B. wirtschaftlichen) Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teiles der Allgemeinheit eng berührt (BAG 5, 12.1979 - 4 AZN 41/79 - BAGE 32, 203; 23.1.2007 - 9 AZN 792/06 - BAGE 121, 52).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
    Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der sich keinerlei Rechtsfolgen für die Zukunft mehr ergeben, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig nicht (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232).
  • BAG, 22.02.1957 - 1 AZR 426/56

    Tariffähigkeit von Handwerksinnungen und Spitzenorganisationen - Tarifkonkurrenz

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 1/01

    Personalvertretung bei Luftfahrtunternehmen - Mitwirkung bei Umschulung - TV über

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95

    Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02

    Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

  • BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

  • ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75

    Betriebsversammlung - Teilnahme des Arbeitgebers - Leiter der Betriebsversammlung

  • BAG, 13.07.1977 - 1 ABR 19/75

    Schulungsveranstaltung - Kosten - Notwendige Beteiligung des Betreibsrates im

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auch insoweit fehlt es an einer vorangegangenen ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die dann durch den Beschluss des BAG vom 14.12.2010 aufgegeben worden wäre und durch die zuvor allein zu schützendes Vertrauen begründet worden sein könnte; weder war die Frage der Ableitung der Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation von der Tariffähigkeit ihrer Mitgliedsverbände bis zu diesem Zeitpunkt Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen (vgl LArbG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 9.1. 2012 - 24 TaBV 1285/11 ua - BB 2012, 1733 = DB 2012, 693) noch gab es eine ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, derzufolge die vom BAG in seinem Beschluss vom 14.12.2010 als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkte bis dahin für die Frage der Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation ausdrücklich ohne Bedeutung gewesen wären.
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Nach der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerden gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 (- 1 ABN 27/12 -) steht rechtskräftig fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) auch im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11. Dezember 2002 und vom 5. Dezember 2005 nicht tariffähig war.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat durch Beschluss vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. - DB 2012, 693) die fehlende Tariffähigkeit der CGZP im zeitlichen Geltungsbereich ihrer Satzungen vom 11. Dezember 2002 und vom 5. Dezember 2005 festgestellt.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. - DB 2012, 693) festgestellt, dass die CGZP weder nach § 2 Abs. 1 TVG als Gewerkschaft noch als Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG tariffähig ist (Seite 33 und 35 des amtlichen Umdrucks) .

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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2012 - 24 TaBV 1612/11 (https://dejure.org/2012,103803)
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