Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.10.2015

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   OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - I-24 U 102/15   

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https://dejure.org/2016,11061
OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - I-24 U 102/15 (https://dejure.org/2016,11061)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2016 - I-24 U 102/15 (https://dejure.org/2016,11061)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - I-24 U 102/15 (https://dejure.org/2016,11061)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung einer unter Betreuung stehenden Partei eines Grundstückskaufvertrages wegen verzögerter Herbeiführung der familiengerichtlichen Genehmigung; Haftung des Betreuten für Versäumnisse des Betreuers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer unter Betreuung stehenden Partei eines Grundstückskaufvertrages wegen verzögerter Herbeiführung der familiengerichtlichen Genehmigung; Haftung des Betreuten für Versäumnisse des Betreuers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 4 ; BGB § 1829 Abs. 1 S. 1
    Haftung einer unter Betreuung stehenden Partei eines Grundstückskaufvertrages wegen verzögerter Herbeiführung der familiengerichtlichen Genehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreute muss für das Verhalten ihrers Betreuers einstehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1877
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 130/67

    Grundstücksverkauf durch gesetzlichen Vertreter, der Miteigentümer zur Hälfte ist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 102/15
    (BGH v. 22.05.1970, V ZR 130/67, Rn. 11 mwN).

    Für den Sonderfall der betreuungsgerichtlichen Genehmigung ergeben sich zwar aus § 1829 BGB Grenzen der Genehmigungsförderungspflicht: Das Gesetz berechtigt und verpflichtet den gesetzlichen Vertreter dann, wenn er bei einem genehmigungspflichtigen Vertrag Interessen seines Mündels für gefährdet hält, den Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zu unterlassen oder nach Antragstellung und vor der Entscheidung dem Vormundschaftsgericht seine Bedenken mitzuteilen oder sogar noch nach Erteilung der Genehmigung von deren Mitteilung an den Vertragspartner abzusehen und es dadurch bei der Unwirksamkeit des Vertrags zu belassen (BGH v. 22.05.1970, V ZR 130/67, Rn. 11, juris).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 102/15
    In Fällen, in denen ein Schaden durch eine Handlung verursacht wird, die auf einem Willensentschluss des Verletzten beruht, ist eine psychische Kausalität zu bejahen, wenn für das tatsächliche Verhalten des Geschädigten nach dem haftungsbegründenden Ereignis ein rechtfertigender Anlass bestand, oder es durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche oder unangemessene Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (vgl. BGHv. 17.10.2000, X ZR 169/99, Rn. 15, juris; Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Aufl., 2014, Vorb v. § 249 Rn. 41).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06

    Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerung eines restitutionsbefangenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 102/15
    Maklergebühren waren ebensowenig erstattungsfähig (BGH v. 17.01.2008, III ZR 224/06) wie die Finanzierungskosten (vgl. o.).
  • LG Konstanz, 13.01.2022 - A 11 S 19/21

    Verstoß einer Betreuerin gegen vorvertragliche Pflichten

    Die Verstorbene muss sich das Verhalten ihrer damaligen Betreuerin nach § 278 BGB zurechnen lassen, soweit sie von ihr innerhalb des übertragenen Aufgabenkreises und Kraft des gesetzlich geregelten Vertretungsrechts vertreten worden ist (siehe nur OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2016 I-24 U 102/15).
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   OLG Köln, 08.10.2015 - 24 U 102/15   

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https://dejure.org/2015,55124
OLG Köln, 08.10.2015 - 24 U 102/15 (https://dejure.org/2015,55124)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.10.2015 - 24 U 102/15 (https://dejure.org/2015,55124)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 24 U 102/15 (https://dejure.org/2015,55124)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1994 - X ZR 104/91

    Verzug des Werkunternehmers bei gleichzeitigem Verzug des Bestellers mit einer

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2015 - 24 U 102/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss vielmehr derjenige, der sich in Verzug befindet, stets zunächst die Folgen seiner eigenen Vertragsverletzung beseitigen, bevor er sich auf § 320 BGB berufen kann, da ansonsten eine Vertragspartei aus ihrer eigenen Vertragsuntreue einen Vorteil ziehen würde (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.1994 - X ZR 104/91, NJW-RR 1995, 564 f., zit. nach juris Tz. 24.) So liegt der Fall hier, auch wenn ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB in Streit steht.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04

    Herausgabe der Mandantenunterlagen bei Mandatsbeendigung - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2015 - 24 U 102/15
    Hinzukommt, dass die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Erfüllung einer Forderung wegen einer Gegenforderung verweigert wird, deren Klärung Schwierigkeiten bereitet und zeitraubend ist und wenn durch die Zurückbehaltung die Durchsetzung der Forderung des Gegners auf unabsehbare Zeit verhindert würde (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2014 - 23 U 36/04, NJW-RR 2005, 364 ff.).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2015 - 24 U 102/15
    Streitwert für das Berufungsverfahren: 2.600 EUR (= Zeit und Kostenaufwand, der der Klägerin bei der Erfüllung des Gegenanspruchs entsteht, vgl. BGH, Beschluss v. 6.7.2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 ff.).
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