Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 24 U 131/12   

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https://dejure.org/2013,37275
OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,37275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2013 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,37275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2013 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,37275)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 24 U 131/12
    Sie sind, wie klinische Erfahrungen und Studien ergeben haben, ebenso wenig verletzungstypisch wie etwa auch ein röntgenologischer Befund einer Steilstellung der Halswirbelsäule (BGH Urteil 03.06.2008, VI ZR 235/07, Tz. 12 mwN).
  • KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallursächlichkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2013 - 24 U 131/12
    Ein Gericht ist daher nicht gehalten, auf Antrag des Klägers dessen behandelnde Ärzte als sachverständige Zeugen über die Unfallursächlichkeit von HWS-Beschwerden zu laden, wenn der Kläger nicht darlegt, diese Ärzte hätten objektivierbare Befunde erhoben, die einen eindeutigen Schluss auf die Verursachung der behaupteten Beschwerden durch den Unfall zulassen würden (KG Berlin Urteil vom 04.06.2007, 12 U 173/02, Tz. 126, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 24 U 131/12   

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https://dejure.org/2013,38199
OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,38199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.02.2013 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,38199)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,38199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 24 U 131/12
    5 Zwar ist eine schematische Annahme einer Harmlosigkeitsgrenze abzulehnen; bei der Prüfung, ob ein Unfall eine HWS-Verletzung verursacht hat, sind vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 08.07.2008, VI ZR 274/07).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 24 U 131/12
    Eine ausschlaggebende Bedeutung kommt solchen Diagnosen im Allgemeinen nicht zu (BGH Urteil vom 03.06.2008, VI ZR 235/07).
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Indes weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass eine sogenannte Harmlosigkeitsgrenze in Form einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 10 km/h ungeeignet ist, um eine Verletzung der Halswirbelsäule trotz entgegenstehender konkreter Hinweise auf eine entsprechende Verletzung generell auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2008 - VI ZR 274/07 - NJW 2008, 2845; OLG Celle, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 14 U 102/00 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 24 U 131/12 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 07. September 2001 - 24 U 22/00 - zitiert nach juris).

    Im Falle der behaupteten unfallbedingten Verletzung der Halswirbelsäule und Gehirnerschütterung sind also stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2008 - VI ZR 274/07 - NJW 2008, 2845; BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 24 U 131/12 - zitiert nach juris).

    Allerdings sind, je geringer die Krafteinwirkungen sind, die auf den Geschädigten während des Unfalls einwirken, die Anforderungen an den brauchbaren Grad von Gewissheit, der für den Nachweis der Unfallursächlichkeit der behaupteten Verletzungen zu fordern ist, umso höher zu stellen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 24 U 131/12 - zitiert nach juris).

    Dass die behandelnden Ärzte die - nicht überprüfbaren - Angaben des Klägers ihrer Diagnose zugrunde gelegt haben, ist insofern folgerichtig, da der Arzt, der einen Unfallgeschädigten untersucht und behandelt, diesen nicht aus Sicht eines Gutachters betrachtet, sondern ihn als Therapeut behandelt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 24 U 131/12 - zitiert nach juris).

    Für ihn steht im Mittelpunkt die Therapie, während die Benennung der Diagnose als solche für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 03. Juni 2008 - VI ZR 235/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 24 U 131/12 - zitiert nach juris).

    Deshalb können zwar die zeitnah nach dem Unfall erstellten ärztlichen Berichte und erhobenen Befunde von nicht ausschlagender Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteil vom 03. Juni 2008 - VI ZR 235/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 24 U 131/12 - zitiert nach juris).

    Das Ergebnis der diesen Berichten zugrundeliegenden Untersuchungen kann aber als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Klägers nach dem Unfall Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Urteil vom 03. Juni 2008 - VI ZR 235/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 24 U 131/12 - zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12   

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https://dejure.org/2013,6508
KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,6508)
KG, Entscheidung vom 20.03.2013 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,6508)
KG, Entscheidung vom 20. März 2013 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,6508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Druckbearbeiter

    § 6 UrhWahrnG, § 7 UrhWahrnG, § 242 BGB, § 256 Abs 1 ZPO, § 540 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
    Urheberrechtswahrnehmung durch die GEMA: Auslegung des Verteilungsplans hinsichtlich des Tantiemenanspruchs eines Druckbearbeiters

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Verteilungsplans der GEMA im Hinblick auf die finanzielle Beteiligung an musikalischen Werken

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Verteilungsplans der GEMA

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht am Werk eines Komponisten "beteiligte" Druckbearbeiter dürfen nicht an den Tantiemen teilhaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 251
  • ZUM 2013, 577
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12
    Rechtsverhältnis und damit Streitgegenstand einer Feststellungsklage im Sinne des § 256 ZPO kann somit jedes Schuldverhältnis zwischen den Parteien sein, insbesondere die Frage der Wirksamkeit, Auslegung oder Beendigung eines Vertrags, aber auch das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen, etwa Schadensersatzansprüchen (Greger, a. a. O., § 256 Rdnr. 4 m. w. N.; BGH, NJW 1984, 1556, Rdnr. 10 nach juris).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12
    Nur das Rechtsverhältnis selbst kann Gegenstand der Klage sein, nicht seine Vorfragen oder einzelnen Elemente, wohl aber einzelne Rechte, Pflichten oder Folgen (Greger in Zöller, ZPO, 29. Aufl., 2012, § 256 Rdnr. 3; BGH, NJW 2000, 2280, Rdnr. 12 nach juris jeweils m. w. N.).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12
    Drittens muss sich der Schuldner auch tatsächlich darauf eingerichtet haben, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (auch als "Vertrauensinvestition" bezeichnet, vgl. zum ganzen: Grüneberg in Palandt, BGB, 72. Aufl., 2013, § 242 Rdnrn. 87 bis 96; BGH, GRUR 2002, 280 - Rücktrittsfrist - Rdnr. 21 nach juris).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12
    Das Gleichbehandlungsgebot erfordert eine Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung, nach der jedem Berechtigten ein Anteil an den Einnahmen gebührt, der den Erlösen entspricht, die durch die Auswertung seiner Rechte erzielt wurden (vgl. nur BGH - PRO-Verfahren - GRUR 2005, 757 Rdnr. 31 nach juris; OLG München, GRUR 2002, 877 Rdnr. 13 nach juris).
  • BVerfG, 10.12.1996 - 1 BvR 1858/96

    Verfassungsmäßigkeit eines Abschlags bezüglich des Zweitverwertungshonorars bei

    Auszug aus KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12
    Dies erfordert eine Regelung, welche den Anteil an der Vergütungsmasse in einer Weise bestimmt, die Art und Umfang der eingebrachten Rechte entspricht und eine ausgewogene leistungsgerechte Gegenleistung sicherstellt (BVerfG, ZUM 1997, 555 Rdnr. 11 nach juris).
  • OLG München, 16.05.2002 - 6 U 3722/01

    Angemessene Pauschalierung von Ausschüttungsbeträgen im Verteilungsplan einer

    Auszug aus KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12
    Das Gleichbehandlungsgebot erfordert eine Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung, nach der jedem Berechtigten ein Anteil an den Einnahmen gebührt, der den Erlösen entspricht, die durch die Auswertung seiner Rechte erzielt wurden (vgl. nur BGH - PRO-Verfahren - GRUR 2005, 757 Rdnr. 31 nach juris; OLG München, GRUR 2002, 877 Rdnr. 13 nach juris).
  • KG, 11.04.2018 - 24 U 98/17

    Wiedergabe von Musikwerken im 'Frühstücksfernsehen' von SAT. 1

    Richtig ist allerdings, dass die Beklagte verpflichtet ist, das Aufkommen aus der Auswertung des Repertoires nach Möglichkeit innerhalb des Kreises ihrer Vertragspartner "leistungsgerecht" auszuschütten (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 187/12, Rn. 22 Verrechnung von Musik in Werbefilmen; BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - I ZR 299/02, unter B. II. 1. - PRO-Verfahren; Senat, Urteil vom 20. März 2013 - 24 U 131/12, unter II. A. 2, a).

    a) Denn die Feststellung bloßer Vorfragen (BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 XI ZR 359/16 - Rn. 1 1 mit weiteren Nachweisen), eine Feststellung der Elemente eines Rechtsverhältnisses (Senat, Urteil vom 20. März 2013 - 24 U 131/12, unter II. A 1. a) aa) oder aber die Feststellung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs ist jeweils unzulässig (siehe nur BGH, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 159/1 1, Rn. 16, BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 174/03, unter IV. 1; BGH, Urteil vom 3. März 1982 - VIII ZR 10/81, unter II. 3 und BGH, Urteil vom 15. Oktober 1956 - III ZR 226/55, unter 3. a).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - I-24 U 131/12   

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https://dejure.org/2013,18124
OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - I-24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,18124)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2013 - I-24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,18124)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - I-24 U 131/12 (https://dejure.org/2013,18124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung und fehlerhafte Anwaltsberatung

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1
    Haftungsausfüllende Kausalität der unrichtigen anwaltlichen beratung bei rechtswidriger Eigenbedarfskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reserveursache: Keine Haftung wegen unzureichender Beratung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reserveursache: Keine Haftung wegen unzureichender Beratung? (IBR 2014, 1305)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 4 O 356/11
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - I-24 U 131/12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79

    Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - 24 U 131/12
    Sind mehrere denkbare Verursachungsbeiträge jeweils von einer bestimmten Rechtsperson zu verantworten, ist für die Rechtsfigur der Reserveursache kein Raum (BGHZ 78, 209, 213; NJW 2006, 2767 a.a.O.).

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Beklagte die hypothetische Geschehenskette zu beweisen hat (vgl. BGH NJW 1981, 628, 630; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1039 m.w.N.) und diese auch zu beweisen vermochte.

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - 24 U 131/12
    Ob die Reserveursache beachtlich ist und zu einer Entlastung des Schädigers führt, ist eine Wertungsfrage, die für verschiedene Fallgruppen unterschiedlich beantwortet wird (BGHZ 104, 355, 359 f. = NJW 1988, 3265, Rz. 12; NJW 2006, 2767, Rz. 22 f., zitiert nach Juris; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 1036 ff.).

    Sind mehrere denkbare Verursachungsbeiträge jeweils von einer bestimmten Rechtsperson zu verantworten, ist für die Rechtsfigur der Reserveursache kein Raum (BGHZ 78, 209, 213; NJW 2006, 2767 a.a.O.).

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - 24 U 131/12
    Ob die Reserveursache beachtlich ist und zu einer Entlastung des Schädigers führt, ist eine Wertungsfrage, die für verschiedene Fallgruppen unterschiedlich beantwortet wird (BGHZ 104, 355, 359 f. = NJW 1988, 3265, Rz. 12; NJW 2006, 2767, Rz. 22 f., zitiert nach Juris; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 1036 ff.).
  • BGH, 17.10.2002 - IX ZR 3/01

    Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter wegen eines Brandschadens;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - 24 U 131/12
    Im Schadensersatzrecht besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei der sogenannten hypothetischen Kausalität - ebenso wie beim Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens (vgl. BGH NJW 2003, 295, 296) - nicht um ein Kausalitätsproblem, sondern um eine Frage der Schadenszurechnung handelt.
  • OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09

    Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - 24 U 131/12
    Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg MDR 2009, 1363 = AGS 2009, 553 f.; Senat ZIP 2010, 1852 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09

    Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - 24 U 131/12
    Der Senat weist darauf hin, dass die Rücknahme der Berufung vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß GKG KV 1222 S. 1 und 2 kostenrechtlich privilegiert ist; statt vier fallen nur zwei Gerichtsgebühren an (OLG Brandenburg MDR 2009, 1363 = AGS 2009, 553 f.; Senat ZIP 2010, 1852 f.).
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Rechtsprechung
   KG, 10.12.2012 - 24 U 131/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,133985
KG, 10.12.2012 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2012,133985)
KG, Entscheidung vom 10.12.2012 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2012,133985)
KG, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 24 U 131/12 (https://dejure.org/2012,133985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,133985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
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