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   OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00   

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https://dejure.org/2001,2491
OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00 (https://dejure.org/2001,2491)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2001 - 24 U 168/00 (https://dejure.org/2001,2491)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 24 U 168/00 (https://dejure.org/2001,2491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nebenkosten-Vorauszahlung; Nebenkostenvorauszahlungen ; Nebenkosten; Nebenkostenabrechnung; Saldo ; Zurückbehaltungsrecht

  • Judicialis

    BGB § 273; ; BGB § ... 273 Abs. 1; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 396 Abs. 2; ; BGB § 367 Abs. 1; ; BGB § 396 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 320 Abs. 1 Satz 1; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11; ; AGBG § 24; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 37
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 20.01.1994 - 5 U 494/93

    Anspruch auf Mietzins gegen den vormaligen Mieter bei Aufhebung des Mietvertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00
    Entgegen der Meinung des Beklagten ergreift das Zurückbehaltungsrecht aufgrund nicht erteilter Nebenkostenabrechnungen nicht auch den Mietzins selbst, weil insoweit weder ein Gegenseitigkeitsverhältnis gemäß § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB noch Konnexität im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB besteht (Bub/Treier/von Braun, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. 45; Wolf-Eckert/Ball, Handbuch des gesamten Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdnr. 529; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 394; Senat, Urteil vom 15. Juli 1999 24 U 152/98 nicht veröffentlicht; ebenso OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, MDR 2000, 1427; vgl. auch Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 535 Rdnr. 60; ferner Palandt/Heinrichs a.a.O. § 273 Rdnr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 U 179/99

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes; Nichterteilung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00
    Entgegen der Meinung des Beklagten ergreift das Zurückbehaltungsrecht aufgrund nicht erteilter Nebenkostenabrechnungen nicht auch den Mietzins selbst, weil insoweit weder ein Gegenseitigkeitsverhältnis gemäß § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB noch Konnexität im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB besteht (Bub/Treier/von Braun, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. 45; Wolf-Eckert/Ball, Handbuch des gesamten Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdnr. 529; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 394; Senat, Urteil vom 15. Juli 1999 24 U 152/98 nicht veröffentlicht; ebenso OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, MDR 2000, 1427; vgl. auch Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 535 Rdnr. 60; ferner Palandt/Heinrichs a.a.O. § 273 Rdnr. 11).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00
    Allerdings besteht zugunsten des Beklagten gegenüber den Ansprüchen der Klägerin auf Zahlung der Nebenkostenvorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB aufgrund der für die Vergangenheit (Jahre 1998 und 1999) nicht erteilten Nebenkostenabrechnungen (vgl. BGH NJW 1984, 1684 und 2466).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 24 U 216/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 24 U 168/00
    Für den Zeitraum bis Ende 1999 hätte die Klägerin mit Ablauf des Jahres 2000 abrechnen müssen, nämlich ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums - hier mangels anderer Regelungen: des Kalenderjahres - (vgl. Senat OLGR 1998, 94 = ZMR 1998, 219).
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.2001 - 24 U 168/00 (https://dejure.org/2001,28700)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 24 U 168/00 (https://dejure.org/2001,28700)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Richtiger Abrechnungszeitpunkt für Nebenkosten; Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts im Rahmen eines Pachtvertrages; Grundsatz von Treu und Glauben

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