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   KG, 28.09.2015 - 24 U 178/14   

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https://dejure.org/2015,52186
KG, 28.09.2015 - 24 U 178/14 (https://dejure.org/2015,52186)
KG, Entscheidung vom 28.09.2015 - 24 U 178/14 (https://dejure.org/2015,52186)
KG, Entscheidung vom 28. September 2015 - 24 U 178/14 (https://dejure.org/2015,52186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 12.12.2019 - 2 U 12/16

    Produktbilder

    Vorliegend übt die Beklagte durch den Einsatz des für die Bilderauswahl genutzten Algorithmus, die Vorgabe der Kriterien, nach denen der Algorithmus arbeitet, und die Art der Vernetzung des Angebots mit den anderweitig abgelegten Händlerdaten jedoch selbst die Kontrolle darüber aus, ob und ggf. wann ein Foto bei einem Angebot sichtbar gemacht wird (vgl. auch KG, Urteil vom 28. September 2015 - 24 U 178/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 2015 - I-20 U 3/15, alle zitiert nach juris).

    Vor diesem Hintergrund aber kann sie sich auch nicht auf die Privilegierung gemäß §§ 7, 10 TMG berufen (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13 - Hotelbewertungsportal; KG, Urteil vom 28. September 2015 - 24 U 178/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 2015 - I-20 U 3/15; alle zitiert nach juris).

    Dieser Bereich ist nach der Rechtsprechung des EuGH bereits dann verlassen, wenn der Betreiber eine aktive Rolle spielt, die ihm eine Kontrolle ermöglicht, was insbesondere anzunehmen ist, wenn er Hilfestellung leistet, die Präsentation der fraglichen Verkaufsangebote zu optimieren oder zu bewerben (EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09, Leitsatz 6 und Rn. 113, 116, L"Oréal SA u. a./eBay; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. September 2018 - I ZR 140/15 und 17. August 2011 - I ZR 57/09, Rn. 24, Stiftparfüm; KG, Urteil vom 28. September 2015 - 24 U 178/14, alle zitiert nach juris).

    Die Beklagte stellt den "Marketplace-Händlern" wie auch dem konzerneigenen Geschäft nicht lediglich die technischen Mittel zur Verfügung, damit diese ihr jeweiliges Angebot präsentieren können (so auch bereits KG, Urteil vom 28. September 2015 - 24 U 178/14, alle zitiert nach juris; zustimmend Reinholz, IPRB 2018, 140, 143).

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Auswahl der Beklagten automatisiert abläuft, denn sie gibt mit dem Algorithmus die Kriterien vor, nach denen dies erfolgt (so bereits KG, Urteil vom 28. September 2015 - 24 U 178/14).

    Weder aus dem Tenor noch aus der Begründung ergibt sich, dass ihm eine Wirkung über das Bundesgebiet hinaus zukommen soll (KG, Urteil vom 28. September 2015 - 24 U 178/14; vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 27. Januar 2015 - 16 O 279/14, beide zitiert nach juris).

  • LG Berlin, 26.01.2016 - 16 O 103/14

    Amazon haftet für Urheberrechtsverletzungen der Händler

    Dafür müssten diese Internetseiten den Inhalt der eigenen Seite "strikt von den Links und den Inhalten anderer Seiten trennen", was bei einheitlicher Lichtbildverwendung für alle Angebote nicht der Fall ist, und sich "schwerpunktmäßig auf die Bereiche Mode, Lifestyle oder Luxusgüter konzentrieren", was für den Marketplace der Beklagten ebenfalls nicht angenommen werden kann (so auch KG, Urteil vom 28. September 2015 - 24 U 178/14 - für einen vergleichbaren Sachverhalt).
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