Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 24 U 181/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 472 BGB, § 472aF BGB, § 537 BGB, § 537aF BGB
Gewerberaummiete: Mietminderung bei Mängeln einzelner Bereiche eines komplexen Mietobjekts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietobjekt aus ganz unterschiedlich gearteten Teilflächen und Räumen; Minderung des Mietzinses beim Auftreten von Mängeln einzelner Bereiche; Orientierung der Minderungshöhe am konkreten Miet-Gebrauchswert der mangelhaften Einzelbereiche; Erweiterung mietvertraglicher ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 537 Abs. 1; BGB § 472 (a.F.)
Berechnung der Mietminderung, wenn das Mietobjekt aus unterschiedlichen Teilflächen und Räumen besteht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietminderung auch dann, wenn"s der Mieter war?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 472 (a.F.) § 537 (a.F.)
Rechte des Mieters bei Mängeln eines Mietobjekts
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 29.06.2001 - 9 O 141/00
- OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 24 U 181/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Berlin, 05.03.1999 - 64 S 367/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 24 U 181/01
Richtig ist von rechtlicher Seite auch, dass die Vorschriften über die Mietminderung eine angemessene Risikoverteilung verwirklichen wollen und deshalb nur solche Mängel der Mietsache den Mietzins mindern können, die nicht von der Mieterin selbst verursacht worden sind (BGHZ 38, 295; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 976; LG Berlin NZM 1999, 1137). - OLG Düsseldorf, 05.12.1991 - 10 U 10/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 24 U 181/01
Richtig ist von rechtlicher Seite auch, dass die Vorschriften über die Mietminderung eine angemessene Risikoverteilung verwirklichen wollen und deshalb nur solche Mängel der Mietsache den Mietzins mindern können, die nicht von der Mieterin selbst verursacht worden sind (BGHZ 38, 295; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 976; LG Berlin NZM 1999, 1137). - BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 77/61
Hinderung des Mieters am Gebrauch der Mietsache
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 24 U 181/01
Richtig ist von rechtlicher Seite auch, dass die Vorschriften über die Mietminderung eine angemessene Risikoverteilung verwirklichen wollen und deshalb nur solche Mängel der Mietsache den Mietzins mindern können, die nicht von der Mieterin selbst verursacht worden sind (BGHZ 38, 295; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 976; LG Berlin NZM 1999, 1137).