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   OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - I-24 U 186/10   

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https://dejure.org/2011,68886
OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - I-24 U 186/10 (https://dejure.org/2011,68886)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2011 - I-24 U 186/10 (https://dejure.org/2011,68886)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - I-24 U 186/10 (https://dejure.org/2011,68886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Mieters auf außerordentliche Kündigung wegen Beeinträchtigung der Tauglichkeit des Mietobjekts durch geringfügige Feuchtigkeitsschäden; Zeitpunkt des Zugangs einer nach 21.00 Uhr per E-Mail oder Telefax übermittelten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen geringer Feuchtigkeit; Zusammenfassung unterschiedlicher Minderungsquoten; Minderung; Willenserklärung; unerheblicher Mangel; Mietmängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Mieters bei geringer Feuchtigkeit oder nicht erheblicher Vorenthaltung des Mietobjekts; Rechte des Mieters bei unterschiedlichen Minderungen während eines mehrmonatigen Zeitraums; Zeitpunkt des Zugangs einer abends per E-Mail oder Telefax übermittelten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geringe Feuchtigkeit = Kein außerordentlicher Kündigungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.2009 - VIII ZR 142/08

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen Wohnflächenabweichung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10
    Vielmehr genügt es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2009, 2297 f.; NJW 2007, 147 ff.) im Grundsatz, wenn einer der dort genannten Tatbestände vorliegt.

    Dies hat der Bundesgerichtshof jedenfalls in einem Fall entschieden, in dem ein nicht behebbarer Mangel, nämlich die fehlende Gewährung der vereinbarten Wohnfläche der vom Mieter ausgesprochenen fristlosen Kündigung zugrunde lag (BGH NJW 2009, 2297).

  • BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04

    Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10
    Vielmehr genügt es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2009, 2297 f.; NJW 2007, 147 ff.) im Grundsatz, wenn einer der dort genannten Tatbestände vorliegt.

    Eine unerhebliche Minderung oder Vorenthaltung schließt das Kündigungsrecht des Mieters aus (BGH NZM 2006, 929 (930, Tz. 20) = NJW 2007, 147; KG GE 2005, 1426 (1427); Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2011, § 543 Rn. 25 m.w.N.; Schmitt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543 Rn. 41 m.w.N.; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rn. 19 m.w.N.).

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10
    Vielmehr geht der Senat entsprechend der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (st. Rspr. seit RGZ 144, 289 (291); BGHZ 67, 271 (275); zuletzt: BGH NJW 2004, 1320 ff.) und dem Schrifttum (MünchKomm/Einsele, BGB, 5. Auflage, § 130 Rn.19 f. M.w.N.; Palandt/Heinrichs, BGB, § 130 Rn. 6 m.w.N.; Beck'scher Onlinekommentar/Wendtland, Stand: 1.10.2010, § 130 Rn. 13; a.A: Staudinger/Singer/Benedict, BGB, Neubearbeitung 2004, § 130 Rn. 49 ff.) davon aus, dass eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung erst dann als zugegangen gilt, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangte und dieser unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen konnte.
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10
    Vielmehr geht der Senat entsprechend der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (st. Rspr. seit RGZ 144, 289 (291); BGHZ 67, 271 (275); zuletzt: BGH NJW 2004, 1320 ff.) und dem Schrifttum (MünchKomm/Einsele, BGB, 5. Auflage, § 130 Rn.19 f. M.w.N.; Palandt/Heinrichs, BGB, § 130 Rn. 6 m.w.N.; Beck'scher Onlinekommentar/Wendtland, Stand: 1.10.2010, § 130 Rn. 13; a.A: Staudinger/Singer/Benedict, BGB, Neubearbeitung 2004, § 130 Rn. 49 ff.) davon aus, dass eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung erst dann als zugegangen gilt, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangte und dieser unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen konnte.
  • KG, 05.09.2005 - 12 U 95/05

    Gewerberaummiete: Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz in einem Einkaufszentrum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10
    Eine unerhebliche Minderung oder Vorenthaltung schließt das Kündigungsrecht des Mieters aus (BGH NZM 2006, 929 (930, Tz. 20) = NJW 2007, 147; KG GE 2005, 1426 (1427); Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2011, § 543 Rn. 25 m.w.N.; Schmitt-Futterer/Blank, a.a.O., § 543 Rn. 41 m.w.N.; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rn. 19 m.w.N.).
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10
    In Teilen der Rechtsprechung werden Zeiten nach 18:05 Uhr (BayVerfGH NJW 1993, 519 f.), nach 16:30 Uhr (BAG NJW 1984, 1651) oder nach 16:50 Uhr (OLG Hamm NJW-RR 1995, 1188) genannt (vgl. hierzu Staudinger/Singer/Benedict, a.a.O., Rn. 75), zu denen der Empfänger mit einem Zugang nicht mehr rechnen muss.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 24 U 11/09

    Rechte des Mieters bei Unterbleiben der Nebenkostenabrechnung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10
    Hierbei handelt es sich um einen vorläufigen Rückzahlungsanspruch, soweit der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten trotz eingetretener Abrechnungsreife schuldig bleibt (vgl. nur Senat MDR 2009, 1333 = ZMR 2010, 437 f. mit zahlreichen Nachweisen).
  • RG, 03.05.1934 - IV 17/34

    1. Ist eine Willenserklärung dem Empfänger zugegangen, wenn sie entsprechend

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 24 U 186/10
    Vielmehr geht der Senat entsprechend der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (st. Rspr. seit RGZ 144, 289 (291); BGHZ 67, 271 (275); zuletzt: BGH NJW 2004, 1320 ff.) und dem Schrifttum (MünchKomm/Einsele, BGB, 5. Auflage, § 130 Rn.19 f. M.w.N.; Palandt/Heinrichs, BGB, § 130 Rn. 6 m.w.N.; Beck'scher Onlinekommentar/Wendtland, Stand: 1.10.2010, § 130 Rn. 13; a.A: Staudinger/Singer/Benedict, BGB, Neubearbeitung 2004, § 130 Rn. 49 ff.) davon aus, dass eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung erst dann als zugegangen gilt, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangte und dieser unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen konnte.
  • BGH, 06.10.2022 - VII ZR 895/21

    Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

    Eine Ausnahme soll für den Fall gelten, dass die E-Mail zur Unzeit oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten eingeht; in diesem Fall liege der Zugang der Erklärung am Folgetag (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2011 - 24 U 186/10, juris Rn. 33 ff.; AG Meldorf, Urteil vom 29. März 2011 - 81 C 1601/10, NJW 2011, 2890, juris Rn. 20 ff.; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl., § 130 Rn. 7a; Bierekoven in Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl., § 26 E-Commerce und Fernabsatzrecht Rn. 24; Holzbach/Süßenberger in Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2. Aufl., Abschnitt C Rn. 169; Ultsch, NJW 1997, 3007, 3008).
  • OLG Rostock, 17.05.2018 - 3 U 78/16

    Gewerberaummiete: Mindest- und Höchsttemperatur in einem Modegeschäft; Vortrags-

    Hier gebietet sich eine zusammenfassende Betrachtungsweise im Rahmen der Minderungsbestimmung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2011, 24 U 186/10, zitiert nach juris).
  • OLG München, 15.03.2018 - 32 U 872/17

    Beeinträchtigung des Mietgebrauchs eines Ladenlokals durch Baulärm und

    In geeigneten Fällen kann - so wie hier - bei einer zusammenfassenden Betrachtungsweise im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 BGB aus Gründen der Vereinfachung und im Hinblick darauf, dass sich das Ausmaß der Beeinträchtigung fast täglich ändern kann, ein einheitlicher Minderungsbetrag festgesetzt werden für die Monate, in denen eine nicht nur unwesentliche Beeinträchtigung andauerte (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2011 - I-24 U 186/10 -, Rn. 47, juris).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 U 50/11

    Stillschweigende Verlängerung eines Gewerberaummietverhältnisses durch

    Ein unerheblicher Mangel ist anzunehmen, wenn dieser leicht erkennbar ist und schnell mit geringen Mitteln beseitigt werden kann, so dass die Geltendmachung des Mangels gegen Treu und Glauben verstößt (BGH a.a.O.; KG NJOZ 2006, 4613, 4615; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Düsseldorf Urt. v. 19.07.2011, I - 24 U 186/10, Rdnr. 47, zit. n. Juris).
  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19

    De-Mail; Zugangseröffnung; formlose Bekanntgabe

    Hatte der Kläger somit bei Bekanntgabe des Beschlusses vom 16. Dezember 2019 einen Zugang für De-Mails eröffnet, gehen ihm De-Mails zu, sobald sie in seinem De- Mail-Postfach abrufbereit gespeichert sind und mit ihrer Kenntnisnahme zu rechnen ist, was nur zur Unzeit (z. B. nachts) nicht der Fall ist (vgl. zu E-Mails: W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 57 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19. Juli 2011 - I-24 U 186/10 -, juris Rn. 32 ff., m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2018 - 1 M 305/16

    Krankenhaushygienische Überwachung - Ordnungsverfügung "vorab per Fax" -

    Daraus kann jedoch nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass die Klinikverwaltung zu den "Öffnungszeiten" der Klinik auch besetzt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2011 - I-24 U 186/10, 24 U 186/10 -, juris Rn. 32: Zustellung um 21.00 Uhr an eine Liegenschaftsverwaltungsfirma, die zu einem Supermarkt-Konzern gehört, deren Märkte bis 22.00 Uhr geöffnet sind).

    Insbesondere bei einer Übersendung an einem Freitag könnte einiges dafür sprechen, dass eine Übersendung nach 17.00 Uhr nicht mehr zugegangen ist (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 24.09.1997 - 5 U 23/96 -, NJW-RR 1998, 526, juris: Kein Zugang eines Faxschreibens an ein Bauunternehmen am Freitag nach 16.00 Uhr; siehe auch die Rechtsprechungsnachweise bei OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2011 - I-24 U 186/10, 24 U 186/10 -, juris Rn. 32).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2021 - 5 Sa 1051/21

    Fristgerechte Geltendmachung der Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit von

    Dass es bei Anwendung des § 130 BGB vorliegend auf die vom Arbeitsgericht angeführten üblichen Geschäftszeiten ankommt, hat die Klägerin, die sich allein gegen die Anwendung des § 130 BGB an sich ausspricht, nicht in Abrede gestellt und entspricht im Übrigen höchstrichterlicher und instanzgerichtlicher Rechtsprechung (zum Beispiel: BGH, Urteil vom 05. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 -, Randnummer 9, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2011 - I-24 U 186/10 -, Randnummern 32 f, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 24 U 164/14

    Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!

    Entsprechend der herrschenden Meinung (st. Rspr. seit RGZ 144, 289 (291); BGH, Urteil vom 3. November 1976, Az. VIII ZR 140/75 = BGHZ 67, 271 (275); Urteil vom 21. Januar 2004, Az. XII ZR 214/00, Rz. 13; siehe auch Senat, Urteil vom 19. Juli 2011, Az. I-24 U 186/10, Rz. 32 ff. mwN) gilt eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung dann als zugegangen, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangte und dieser unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen konnte.
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