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   OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 193/01   

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https://dejure.org/2002,8823
OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 193/01 (https://dejure.org/2002,8823)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2002 - 24 U 193/01 (https://dejure.org/2002,8823)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 24 U 193/01 (https://dejure.org/2002,8823)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines Mindesthonorars und nicht nur eines Honorarvorschusses auf künftige abrechnungspflichtige Honoraransprüche; Zulässigkeit einer Honorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant auf Stundenbasis; Übertragung eines Beratungsmehraufwandes als ...

  • Judicialis

    BRAGO § 3 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 3 Abs. 1 S. 2; ; BRAGO § 11 Abs. 2; ; BRAGO § 18 Abs. 1; ; BRAGO § 18 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB §§ 388f; ; BGB § 627

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorar-Schluss-Abrechnung des Rechtsanwalts nach Mandatsbeendigung - Honorarberechnung auf Stundenbasis - Abgeltung nicht verbrauchter "Vorauszahlungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 193/01
    Handelt es sich bei den Vorauszahlungen aber um bloße Abschlagszahlungen auf künftig abzurechnendes Honorar, dann beruht ein Rückzahlungsanspruch nicht auf Bereicherungsrecht, sondern auf Vertrag (so zutreffend Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert aaO § 17 Rn. 9, Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl. § 17 Rn. 19; vgl. ferner BGH MDR 2002, 812 für Werkvertrag).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 24 U 226/98

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Anwaltshonorars

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 193/01
    Eine vom Gläubiger erklärte Aufrechnung ist deshalb eine unfreiwillige Leistung im Sinne des § 3 Abs. 1 S. 2 BRAGO (Senat MDR 2000, 420; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, aaO, § 3 Rn. 7).
  • BGH, 16.09.1971 - VII ZR 312/69

    Maklervertrag durch rechtsanwaltliche Beratung und Vermittlung hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 193/01
    Ist die Honorarvereinbarung wie im Streitfalle unwirksam, genügt eine Berechnung und Mitteilung des Honorars auf der Grundlage der unwirksamen Honorarvereinbarung den Anforderungen des § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO nicht (BGH NJW 1971, 2227, 2228f unter Nr. 6).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 193/01
    Die übereinstimmende Vertragspraxis ist ein bedeutsames Indiz für den wirklich gewollten Vertragsinhalt, weil angenommen werden darf, dass die Vertragsparteien den Vertrag im Einklang mit dem bei Vertragsschluss herrschenden Willen abwickeln (BGH NJW 1988, 2778; NJW-RR 1989, 199; 1998, 259 und 801).
  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 166/84

    Entstehung eines Darlehensanspruchs - Urkundsbeweis für eine Vollmacht zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 193/01
    Mit nicht klagbaren Forderungen kann nicht aufgerechnet werden (BGH AnwBl. 1985, 257; BGHR BRAGO § 18 Abs. 1 Aufrechnung 1; BGH juris Urt. v. 05.03.1986 -III ZR 166/84).
  • BGH, 13.07.1984 - III ZR 136/83

    Entstehungszeitpunkt der Aufrechnungslage - Erteilung der Kostenberechnung als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2002 - 24 U 193/01
    Mit nicht klagbaren Forderungen kann nicht aufgerechnet werden (BGH AnwBl. 1985, 257; BGHR BRAGO § 18 Abs. 1 Aufrechnung 1; BGH juris Urt. v. 05.03.1986 -III ZR 166/84).
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