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   OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - I-24 U 193/03   

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https://dejure.org/2004,4683
OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - I-24 U 193/03 (https://dejure.org/2004,4683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2004 - I-24 U 193/03 (https://dejure.org/2004,4683)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2004 - I-24 U 193/03 (https://dejure.org/2004,4683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung des Amortisationsanspruchs nach Beendigung des Leasingvertrags; Verletzung der Pflicht zur bestmöglichen Verwertung des Leasinggutes; Berücksichtigung der Interessen des Leasingnehmers; Verwertung des Kraftfahrzeugs zum Händlereinkaufspreis; Frist zur ...

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 2; ; BGB § 535

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 2; BGB § 535
    Zur Wirksamkeit einer den Leasingnehmer benachteiligenden Klausel in den AGBs eines Leasingvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto-Leasing-Vertrag beendet - AGB-Klausel zum Verkauf des Wagens an Dritte setzt zu kurze Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1208
  • ZMR 2004, 571
  • DB 2004, 1310
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03
    Hat der Leasingnehmer einen Teil der Amortisation wie im Streitfall durch eine Schlusszahlung in Höhe der Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem erzielten Veräußerungserlös des geleasten Kraftfahrzeugs zu erbringen, obliegt es dem die Verwertung steuernden Leasinggeber als rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentümer der Leasingsache auch die Interessen des Leasingnehmers an bestmöglicher Verwertung angemessen zu berücksichtigen (BGH NJW 1991, 221; vgl. zu der ähnlichen Interessenlage des Sicherungsgebers bei der Verwertung des Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer BGH NJW 2000, 352).

    Im Streitfall ist das Interesse des Beklagten an bestmöglicher Verwertung der Leasingsache verletzt worden, indem die Klägerin das Kraftfahrzeug zum Händlereinkaufspreis, der unstreitig mehr als 10% unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. zu dieser die Schwelle der Vertragsverletzung unterschreitenden Marge BGH NJW 1991, 221), verwertet hat, wobei ferner diese Preissegmente zu Lasten des Beklagten in einer der Klägerin vorwerfbaren Weise falsch ermittelt worden sind.

    Maßgeblich ist vielmehr in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1991, 221) der Betrag, der 10% unter dem Händlerverkaufspreis liegt, womit der Aufwand der Klägerin zur Veräußerung des Kraftfahrzeugs gemäß § 287 ZPO ausreichend berücksichtigt ist (Senat aaO und Urt. v. 06.07.2001 -24 U 4/01- n.v.).

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03
    Der gebotene Interessenausgleich kann in der Weise geschehen, dass der Leasinggeber den Leasingnehmer in effektiver Weise in den Verwertungsprozess der Leasingsache einbezieht (BGH NJW 1997, 3166).

    Andererseits hat die Klägerin die grundsätzlich die Interessen des Leasingnehmers nicht ausreichend berücksichtigende Bindung an den Händlereinkaufspreis als Bewertungsmaßstab (vgl. dazu BGH a.a.O., ferner NJW 1996, 455; 1997, 3166) dadurch relativiert, dass sie ihm ein so genanntes Drittkäuferbenennungsrecht einräumt (Nr. XVI.3 Abs. 2 S. 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Der Leasingnehmer wird durch die Benennung eines geeigneten Kaufinteressenten in die Lage versetzt, einen Verwertungserlös zu erzielen, der über dem Händlereinkaufspreis liegt, womit seine Interessen grundsätzlich ausreichend berücksichtigt sind (BGH NJW 1997, 3166).

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 280/98

    Pflicht des Sicherungsnehmers zur bestmöglichen Verwertung des Sicherungsguts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03
    Hat der Leasingnehmer einen Teil der Amortisation wie im Streitfall durch eine Schlusszahlung in Höhe der Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem erzielten Veräußerungserlös des geleasten Kraftfahrzeugs zu erbringen, obliegt es dem die Verwertung steuernden Leasinggeber als rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentümer der Leasingsache auch die Interessen des Leasingnehmers an bestmöglicher Verwertung angemessen zu berücksichtigen (BGH NJW 1991, 221; vgl. zu der ähnlichen Interessenlage des Sicherungsgebers bei der Verwertung des Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer BGH NJW 2000, 352).
  • OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97

    Restwertausgleichsansprüche aus einem beendeten Teilamortisationsleasingvertrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03
    Sein Verwertungsinteresse wird deshalb in unangemessener Weise verletzt, was die Klausel gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB n.F.) unwirksam macht (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 1999, 333, ferner Urt. v. 22.06.1999 -24 U 237/98 n.v.) Der Senat hat entschieden (aaO; ebs. OLG Bremen DAR 2001, 161; OLG Dresden NJW-RR 1999, 703; OLG Celle NJW-RR 1999, 1008), dass eine Frist, die dem Leasingnehmer weniger als zwei Wochen Zeit gibt, einen geeigneten Drittkäufer zu benennen, zu gering ist, um eine effektive Ausübung des eingeräumten Drittkäuferbenennungsrechts zu gewährleisten.
  • OLG Brandenburg, 23.02.2000 - 13 U 209/99

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach vorzeitiger Beendigung; Verwertung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03
    Wie lang die Frist bemessen sein muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Marktgängigkeit der Leasingsache, Marktkundigkeit des Leasingnehmers, Jahreszeit u.ä. Umstände; vgl. dazu Senat OLGR Düsseldorf 1999, 333; OLG Brandenburg OLGR Brandenburg 2000, 163; Graf v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl., Rn. 1079, 1083).
  • OLG Bremen, 31.08.2000 - 5 U 38/00

    Abrechnung des Leasingverhältnisses bei vorzeitiger Rückgabe des geleasten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03
    Sein Verwertungsinteresse wird deshalb in unangemessener Weise verletzt, was die Klausel gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB n.F.) unwirksam macht (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 1999, 333, ferner Urt. v. 22.06.1999 -24 U 237/98 n.v.) Der Senat hat entschieden (aaO; ebs. OLG Bremen DAR 2001, 161; OLG Dresden NJW-RR 1999, 703; OLG Celle NJW-RR 1999, 1008), dass eine Frist, die dem Leasingnehmer weniger als zwei Wochen Zeit gibt, einen geeigneten Drittkäufer zu benennen, zu gering ist, um eine effektive Ausübung des eingeräumten Drittkäuferbenennungsrechts zu gewährleisten.
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03
    Andererseits hat die Klägerin die grundsätzlich die Interessen des Leasingnehmers nicht ausreichend berücksichtigende Bindung an den Händlereinkaufspreis als Bewertungsmaßstab (vgl. dazu BGH a.a.O., ferner NJW 1996, 455; 1997, 3166) dadurch relativiert, dass sie ihm ein so genanntes Drittkäuferbenennungsrecht einräumt (Nr. XVI.3 Abs. 2 S. 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen).
  • LG Itzehoe, 11.10.2007 - 7 O 54/06

    Kreditfinanzierter Autokauf: Zulässigkeit der bankseitigen Veräußerung eines Pkw

    Durch die Möglichkeit der Benennung eines geeigneten Kaufinteressenten wird der Darlehnsnehmer in die Lage versetzt einen Verwertungserlös erzielen zu können, der über dem Händlereinkaufspreis liegt, wodurch sein Interesse ausreichend berücksichtigt wird ( OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1208, 1209.).

    Grundsätzlich wird das Interesse eines Darlehensnehmers durch eine solches Drittkäuferbenennungsrecht gewahrt ( OLG Düsseldorf DB 2005, 1851.), es hängt aber von der Betrachtung des Einzelfalls ab ( NJW-RR 2004, 1208.).

    Zwar wird eine Frist von zwei Wochen als grundsätzlich angemessen angesehen ( OLG Dresden NJW-RR 1999, 703, 704.), allerdings muss auch bei der Beurteilung der Angemessenheit der Frist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ( OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1208, 1209.).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 24 U 235/04

    Verwertungsinteressen des Leasingnehmers verletzende Vereinbarungen in

    Wie lang die Frist bemessen sein muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Senat ZMR 2004, 571 = NJW-RR 2004, 1208; OLGR Düsseldorf 1999, 333 m.w.N.).

    Das bedeutet, dass die Klägerin selbst einen unangemessenen Einfluss auf den Fristablauf gewinnt, etwa -indem sie das Kaufangebot des Dritten vor der Abnahme noch einer Prüfung unterzieht, was die Abnahme verzögern kann (vgl. Senat ZMR 2004, 571).

  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 12 U 89/12

    Restwertausgleich bei Kfz-Leasing

    Umstritten ist, ob bei Verträgen mit Gebrauchtwagenabrechnung der Zusatz, dass - wie hier - der innerhalb einer Zweiwochenfrist ab Zugang zu benennende Käufer den Angebotspreis auch bar zu bezahlen und das Fahrzeug abzunehmen hat, eine unzulässige Einschränkung beinhaltet (so OLG Düsseldorf, I U 24 U 193/03, OLGR 2004, 311; ebenso Senat m. Urt. v. 21.2.2013, 12 U 211/11).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07

    Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach

    Gerade weil sich der Leasingnehmer bei Vereinbarung einer solchen Klausel von vorneherein darauf einstellen muss, entweder hinreichende Barmittel bereitzustellen oder kurzfristig für eine Finanzierung des garantierten Restwerts sorgen zu können, können die Überlegungen des OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1208, 1209 nicht auf die konkrete Fallgestaltung übertragen werden.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 U 47/05

    Ansprüche aus beendetem Leasingvertrag - Schadenersatzpflicht

    Selbst wenn nämlich bei der Verwertung ein in den Geschäftsbedingungen vorgesehenes Verfahren nicht eingehalten ist, sind die Interessen des Leasingnehmers bei der Veräußerung des Kraftfahrzeugs nicht verletzt, wenn ihm ein Betrag gutgeschrieben wird, der 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1208 = ZMR 2004, 571; BGH NJW 1991, 221).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 17 U 84/05

    Leasingvertrag: Vertragabwicklung nach einem vom Leasingnehmer behaupteten

    Die Vertragsverletzung der Klägerin hat aber zur Folge, dass sie nicht den Händlereinkaufspreis zugrunde legen darf, sondern einen Betrag, der in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1991, S. 221) 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt, womit der Aufwand der Klägerin zur Veräußerung des Kraftfahrzeugs gemäß § 287 ZPO ausreichend berücksichtigt ist (vgl. dazu auch Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2004, NJW-RR 2004, S. 1208 ff, 1209).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2009 - 24 U 106/08

    Pflichten des Leasinggebers bei Verwertung des Leasingobjekts nach Beendigung des

    Für den Bereich des Kfz-Leasing hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in einem solchen Fall eine Bindung an den Händlereinkaufspreis nicht eintritt, sondern maßgebend der Betrag sei, der 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (§ 287 ZPO; BGH NJW 1991, 221; siehe auch Senat, DB 2005, 1851; NJW-RR 2004, 1208 ff.).
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