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   OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - I-24 U 207/01   

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https://dejure.org/2002,3065
OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - I-24 U 207/01 (https://dejure.org/2002,3065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2002 - I-24 U 207/01 (https://dejure.org/2002,3065)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2002 - I-24 U 207/01 (https://dejure.org/2002,3065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen den Mieter; Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache; Gewerblicher Mietvertrag mit festgelegter Nutzung als Technologiezentrum; Untervermietung von Gewerberäumen an ein Call-Center ; Recht zur Untervermietung bezüglich bestimmter Nutzung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragswidriger Gebrauch durch Untervermietung mit Nutzungsänderung; einmalige Duldung vertragswidriger Nutzung

  • Judicialis

    BGB § 549 Abs. 1 a.F.; ; BGB § ... 549 Abs. 1 S. 1 a.F.; ; BGB § 549 Abs. 1 S. 2 a.F.; ; BGB § 550 a.F.; ; BGB § 552 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 890

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 945
  • ZMR 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 24 U 207/01
    Lässt sich der beabsichtigte Vertragszweck nicht verwirklichen, weil die geplante Verwendung bei dem angesprochenen Publikum nicht ankommt, trägt das daraus erwachsende Risiko grundsätzlich der Mieter (BGH NJW 1981, 2405; NJW 2000, 1714 und ständ. Rspr.).
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 24 U 207/01
    Lässt sich der beabsichtigte Vertragszweck nicht verwirklichen, weil die geplante Verwendung bei dem angesprochenen Publikum nicht ankommt, trägt das daraus erwachsende Risiko grundsätzlich der Mieter (BGH NJW 1981, 2405; NJW 2000, 1714 und ständ. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08

    Räumungsanspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich eines Grundstücks nach

    Zwar kann auch in der über einen längeren Zeitraum erfolgten Hinnahme der Überlassung der Pachtsache an einen Dritten eine stillschweigend erklärte Gestattung der Unterverpachtung liegen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.9.2002, ZMR 2003, 349 - 24. ZS; OLG Hamburg, Urt. v. 27.1.1999, OLGR 1999, 362; vgl. auch BGH, Urt. v. 2.11.1989, BGHZ 109, 171 = KTS 1990, 356 = MDR 1990, 335 = NJW 1990, 454 = Rpfleger 1990, 132 = WPM 1990, 161 = ZIP 1990, 56).
  • AG Hamburg-St. Georg, 10.10.2013 - 915 C 170/13

    Mieter muss Vermieter über Untervermietung Auskunft erteilen

    Soweit er also den Zweck der Nutzung ändern will, ist dies nicht mehr von der generellen Erlaubnis gedeckt und er muss eine solche wieder konkret und im Einzelfall entsprechend § 540 BGB vom Vermieter unter Nennung des zukünftigen Untermieters einholen (vgl. OLG Düsseldorf, U. v. 05.09.2002, 24 U 207/01, zit. n. juris).
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