Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6286
OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01 (https://dejure.org/2002,6286)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2002 - 24 U 217/01 (https://dejure.org/2002,6286)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 2002 - 24 U 217/01 (https://dejure.org/2002,6286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Werklohnforderung; Anforderungen an die Schlussrechnung bei Pauschalpreis; Zustandekommen eines Vertrages; Gültigkeit einer Einheitspreisabrede; Kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Haftung wegen Schuldbeitritts

  • Judicialis

    VOB/B § 14 Nr. 1; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1; ; BGB § 151; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 2
    Abgrenzung von Pauschal- und Einheitspreisabrede bei einem Bauvertrag - Beweislast bei Berufung auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 268/00

    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Das Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben bleibt freilich dann ohne Wirkung, wenn dieses inhaltlich so weit vom Vorbesprochenen abweicht, dass der Absender vernünftigerweise mit dem Einverständnis nicht rechnen konnte, was insbesondere der Fall ist, wenn das Schreiben auf einen Vertrag Bezug nimmt, dessen Abschluss der Empfänger ausdrücklich verweigert hatte (BGH NJW 1994, 1288; NJW-RR 2001, 680, 681; OLG Köln OLGR 2001, 129; Palandt-Heinrichs § 148 Rn. 16 jeweils m. w. N.).

    Dabei hat der Absender, der aus dem Schweigen des Geschäftsgegners Rechte herleiten will, zu beweisen, dass ein geschäftliches Gespräch über den schriftlich "bestätigten" Vorgang stattgefunden hat (BGH NJW 1990, 386; NJW-RR 2001, 680).

    Die Beweislast dafür, dass der Inhalt des Schreibens so erheblich abweicht, dass ihm keine Bindungswirkung zukommt, obliegt dagegen dem Empfänger (BGH NJW 1974, 991, 992; NJW-RR 2001, 680, 681; Laumen in: Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Aufl., § 146 Rn. 7; Palandt-Heinrichs § 148 Rn. 21).

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Allerdings setzt die Fälligkeit des Werklohnanspruches auch bei Vereinbarung eines Pauschalpreises grundsätzlich die Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung voraus (BGHZ 105, 209, 293 = NJW 1989, 836; NJW 2002, 676, 677).

    Sofern nicht - was hier ausscheidet - die Vertragsleistung geändert worden ist, reicht es indessen aus, dass in die Schlussrechnung der vereinbarte Pauschalpreis eingestellt ist und dass etwaige Abschlagszahlungen berücksichtigt sind (BGH NJW 2002, 676, 677; Baurecht 1979, 525; OLG Köln NJW-RR 1990, 1171, 1172; Werner/Pastor, der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1392).

  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 245/88

    Genehmigung eines wegen fehlender Vollmacht schwebend unwirksamen Vertrages durch

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Dabei hat der Absender, der aus dem Schweigen des Geschäftsgegners Rechte herleiten will, zu beweisen, dass ein geschäftliches Gespräch über den schriftlich "bestätigten" Vorgang stattgefunden hat (BGH NJW 1990, 386; NJW-RR 2001, 680).
  • BGH, 20.03.1974 - VIII ZR 234/72

    Zu den Voraussetzungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens und zur

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Die Beweislast dafür, dass der Inhalt des Schreibens so erheblich abweicht, dass ihm keine Bindungswirkung zukommt, obliegt dagegen dem Empfänger (BGH NJW 1974, 991, 992; NJW-RR 2001, 680, 681; Laumen in: Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Aufl., § 146 Rn. 7; Palandt-Heinrichs § 148 Rn. 21).
  • OLG Köln, 14.02.1990 - 11 U 179/89

    Pauschalpreisvertrag: Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Sofern nicht - was hier ausscheidet - die Vertragsleistung geändert worden ist, reicht es indessen aus, dass in die Schlussrechnung der vereinbarte Pauschalpreis eingestellt ist und dass etwaige Abschlagszahlungen berücksichtigt sind (BGH NJW 2002, 676, 677; Baurecht 1979, 525; OLG Köln NJW-RR 1990, 1171, 1172; Werner/Pastor, der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1392).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 174/78

    Anforderungen an Schlusszahlung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Sofern nicht - was hier ausscheidet - die Vertragsleistung geändert worden ist, reicht es indessen aus, dass in die Schlussrechnung der vereinbarte Pauschalpreis eingestellt ist und dass etwaige Abschlagszahlungen berücksichtigt sind (BGH NJW 2002, 676, 677; Baurecht 1979, 525; OLG Köln NJW-RR 1990, 1171, 1172; Werner/Pastor, der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1392).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Allerdings setzt die Fälligkeit des Werklohnanspruches auch bei Vereinbarung eines Pauschalpreises grundsätzlich die Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung voraus (BGHZ 105, 209, 293 = NJW 1989, 836; NJW 2002, 676, 677).
  • OLG Köln, 16.10.2000 - 16 U 95/99

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Abweichung vom Verhandlungsergebnis -

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Das Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben bleibt freilich dann ohne Wirkung, wenn dieses inhaltlich so weit vom Vorbesprochenen abweicht, dass der Absender vernünftigerweise mit dem Einverständnis nicht rechnen konnte, was insbesondere der Fall ist, wenn das Schreiben auf einen Vertrag Bezug nimmt, dessen Abschluss der Empfänger ausdrücklich verweigert hatte (BGH NJW 1994, 1288; NJW-RR 2001, 680, 681; OLG Köln OLGR 2001, 129; Palandt-Heinrichs § 148 Rn. 16 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Durch die Auftragsbestätigung ist die Darlegungslast dahin abgeändert, dass die Beklagte zu 1, ebenso wie die Beklagte zu 2 aufgrund ihrer - unten noch auszuführenden - akzessorischen Haftung aus einem Schuldbeitritt, Umstände, die eine vom Wortlaut der Auftragsbestätigung abweichende Auslegung gebieten könnten, darlegen und unter Beweis stellen müsste (vgl. BGH NJW 1999, 1702, 1703; 2002, 1500, 1503; 2002, 3164, 3165; Palandt-Heinrichs § 133 Rn. 29).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2002 - 24 U 217/01
    Durch die Auftragsbestätigung ist die Darlegungslast dahin abgeändert, dass die Beklagte zu 1, ebenso wie die Beklagte zu 2 aufgrund ihrer - unten noch auszuführenden - akzessorischen Haftung aus einem Schuldbeitritt, Umstände, die eine vom Wortlaut der Auftragsbestätigung abweichende Auslegung gebieten könnten, darlegen und unter Beweis stellen müsste (vgl. BGH NJW 1999, 1702, 1703; 2002, 1500, 1503; 2002, 3164, 3165; Palandt-Heinrichs § 133 Rn. 29).
  • BGH, 31.01.1994 - II ZR 83/93

    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • OLG Koblenz, 29.07.2013 - 3 U 116/13

    Abrechnung nach Einheitspreisen oder zum Pauschalpreis: Wen trifft die

    Das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bleibt nach allgemeiner Ansicht dann ohne Wirkung, wenn dieses inhaltlich so weit von dem Vorgesprochenen abweicht, dass der Absender vernünftigerweise mit dem Einverständnis nicht rechnen konnte (BGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - VIII ZR 238/83 - BGHZ 93, 338 ff.; BGH, Urteil vom 31. Januar 1994 - II ZR 83/93 - NJW 1994, 1288; BGH, Urteil vom 8. Februar 2001 - III ZR 268/00 - NJW-RR 2001, 680; OLG Koblenz, Urteil vom 26. Juni 2006 - 12 U 685/05 - NJW-RR 2007, 813; OLG Köln, Urteil vom 26. November 2002 - 24 U 217/01 - OLGR Köln 2003, 200; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl. § 147 Rdn. 16).

    Die Beweislast dafür, dass der Inhalt des Schreibens so erheblich abweicht, dass ihm keine Bindungswirkung zukommt, obliegt dagegen dem Empfänger (BGH, Urteil vom 20. März 1974 - VIII ZR 234/72 - NJW 1974, 99; BGH, Urteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 245/88 - NJW 1990, 386; BGH, Urteil vom 8. Februar 2001 - III ZR 268/00 - NJW-RR 2001, 680; OLG Köln, Urteil vom 26. November 2002 - 24 U 217/01 - OLGR Köln 2003, 200).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht