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   OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14   

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https://dejure.org/2014,42733
OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14 (https://dejure.org/2014,42733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2014 - 24 U 31/14 (https://dejure.org/2014,42733)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 24 U 31/14 (https://dejure.org/2014,42733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verdeckte Schallmessungen eines gerichtlichen Sachverständigen; Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verdeckte Schallmessungen eines gerichtlichen Sachverständigen; Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 357; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
    Verdeckte Schallmessungen eines gerichtlichen Sachverständigen; Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 357 ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
    Zulässigkeit verdeckter Messungen des gerichtlichen Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit um Lärmbeeinträchtigungen: Verdeckte Schallmessungen zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Grundsatz der Parteiöffentlichkeit bei verdeckten Messungen eines Schallgutachters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Grundsatz der Parteiöffentlichkeit bei verdeckten Messungen eines Schallgutachters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 301
  • BauR 2015, 1209
  • BauR 2015, 725
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 15.03.2011 - 5 W 145/11

    Verfahrensrecht - Beweissicherung bei Störung durch Industrielärm

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14
    In einem solchen Fall müssen Verfahrensrechte der Beteiligten nach § 357 ZPO - sofern diese überhaupt anwendbar sind - soweit zurücktreten, wie dies für die Ermittlung zutreffender Tatsachengrundlagen geboten ist (ebenso: OLG Koblenz, MDR 2011, 1320, juris Rdnr. 11 ff.; Zöller/Greger, ZPO (30. Aufl.), § 357 Rdnr. 5).

    Dem Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass er unmittelbar nach einem durchgeführten Messtermin von dem Sachverständigen informiert wird (vgl. OLG Koblenz, MDR 2011, 1320, juris Rdnr. 14).

  • OLG Saarbrücken, 15.01.1998 - 5 W 377/97

    Keine Befangenheit wegen Bitte um unangekündigte Lärmmessungen L

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14
    Es kann damit die Gefahr bestehen, dass das Schallgutachten keine objektiven Messergebnisse liefert und deshalb keine taugliche Grundlage für die Entscheidung des Rechtsstreits ist (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 1998, 492, juris Rdnr. 6).

    Es besteht damit die Gefahr, dass das Schallgutachten keine objektiven Messergebnisse liefert und deshalb keine taugliche Grundlage für die Entscheidung des Rechtsstreits ist (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 1998, 492, juris Rdnr. 6).

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 121/05

    Mündliche Anhörung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14
    Auch wenn das Landgericht selbst keinen Erläuterungsbedarf mehr gesehen haben sollte, war es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 402, 397 ZPO zur Ladung des Sachverständigen zwecks mündlicher Gutachtenerläuterung verpflichtet (vgl. nur: BGH, BauR 2011, 550, juris Rdnr. 36; BGH, BauR 2007, 1610, juris Rdnr. 3; BGH, NJW-RR 2006, 1503, juris Rdnr. 3).
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 233/06

    Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung eines in dem dem Klageverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14
    Auch wenn das Landgericht selbst keinen Erläuterungsbedarf mehr gesehen haben sollte, war es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 402, 397 ZPO zur Ladung des Sachverständigen zwecks mündlicher Gutachtenerläuterung verpflichtet (vgl. nur: BGH, BauR 2011, 550, juris Rdnr. 36; BGH, BauR 2007, 1610, juris Rdnr. 3; BGH, NJW-RR 2006, 1503, juris Rdnr. 3).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10

    Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14
    Auch wenn das Landgericht selbst keinen Erläuterungsbedarf mehr gesehen haben sollte, war es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 402, 397 ZPO zur Ladung des Sachverständigen zwecks mündlicher Gutachtenerläuterung verpflichtet (vgl. nur: BGH, BauR 2011, 550, juris Rdnr. 36; BGH, BauR 2007, 1610, juris Rdnr. 3; BGH, NJW-RR 2006, 1503, juris Rdnr. 3).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14
    Aus ihm kann insoweit die Vollstreckung betrieben werden, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils die Möglichkeit nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO eröffnet, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufzuheben (vgl. OLG München, NZM 2002, 1032, juris Rdnr. 75; MünchKomm-ZPO/Götz (4. Aufl.), § 704 Rdnr. 6; Zöller/Heßler, ZPO (30. Aufl.), § 538 Rdnr. 59 - jeweils mwN).
  • LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16

    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung; Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit

    Die Grundsätze des fairen Verfahrens und der Waffengleichheit überlagern bereits den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit selbst (OLG Hamm, Urteil vom 24. Juli 2014 - I-24 U 31/14 -, Rn. 5, juris).
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