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   OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06   

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OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06 (https://dejure.org/2007,5667)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 (https://dejure.org/2007,5667)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 (https://dejure.org/2007,5667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sammlung und Verwertung lizensierten Verpackungsmaterials als berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA); Umfassende Entscheidung eines Rechtsstreits durch ein Gericht als Folge einer Rechtswegzulässigkeit bezüglich mindestens eines Klagegrundes; Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 679

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 677 § 679 § 683; VerpackV § 6 Abs. 3
    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen Betreiber des Dualen-System bei Vereitelung der eigener Auftragvergabe des Betreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich um ein gleichzeitig fremdes Geschäft handelt (BGH NJW 1987, 188; 1999, 860; 2000, 72, 423; NJW-RR 2004, 81).

    Eine Geschäftsbesorgung für einen anderen kann auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (BGH NJW 2000, 423; NJW-RR 2004, 81).

    In solchen Fällen kommt eine Inanspruchnahme des Geschäftsherrn zwar nicht in Betracht, sofern die Verpflichtung auf einem mit dem Dritten wirksam geschlossenen Vertrag beruht, der Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt; denn eine solche umfassende Regelung der Entgeltfrage innerhalb der wirksamen Vertragsbeziehung ist hinsichtlich des Ausgleichs für die jeweils erbrachten Leistungen auch im Verhältnis zu Dritten grundsätzlich abschließender Natur (BGH NJW-RR 2004, 81).

    Das gleiche gilt, wenn der Handelnde vom Gesetz zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet wird, er die Aufwendungen also kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (BGH NJW 1987, 189; 1999, 860; NJW-RR 2004, 81) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die auftragslose Geschäftsführung nicht erlaubt (BGH NJW 1999, 860; NJW-RR 2004, 81).

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Dies bedeutet, dass das angerufene Gericht den Rechtsstreit grundsätzlich umfassend entscheidet, sofern der zu ihm beschrittene Rechtsweg für einen Klagegrund zulässig ist (BGH NJW 1991, 1686; 1993; 1800).

    Die einheitliche Gesamtzuständigkeit ist nur gegeben, soweit es sich um denselben Streitgegenstand handelt (BGH NJW 1991, 1686; 1998, 828; 2003, 282, 829; Wolf in: Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 17 GVG Rn. 13).

    Wenn das Gericht des ersten Rechtszuges ausdrücklich oder konkludent die Zulässigkeit des Rechtsweges bejaht, muss das mit der Hauptsache befasste Rechtsmittelgericht dies hinnehmen (BGH NJW 1991, 1686; 1998, 232; Wolf a. a. O. § 17 a GVG Rn. 29; Musielak/Wittschier, ZPO, 5. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19).

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Erbringt der Geschäftsführer eine nach dem Gesetz verbotene Leistung, so darf er diese nicht "den Umständen nach für erforderlich halten" (BGH NJW 1990, 2542; 1992, 2022; NJW-RR 1997, 564).

    Ein solcher Fall liegt etwa bei einer nach dem Rechtsberatungsgesetz (BGH NJW-RR 1997, 564) oder nach dem Schwarzarbeitsgesetz verbotenen Tätigkeit vor (BGH NJW 1990, 2542).

  • BGH, 19.12.1996 - III ZR 9/95

    Anspruch einer Wohnungsbaugesellschaft gegen einen Diplom-Juristen und einen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Erbringt der Geschäftsführer eine nach dem Gesetz verbotene Leistung, so darf er diese nicht "den Umständen nach für erforderlich halten" (BGH NJW 1990, 2542; 1992, 2022; NJW-RR 1997, 564).

    Ein solcher Fall liegt etwa bei einer nach dem Rechtsberatungsgesetz (BGH NJW-RR 1997, 564) oder nach dem Schwarzarbeitsgesetz verbotenen Tätigkeit vor (BGH NJW 1990, 2542).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich um ein gleichzeitig fremdes Geschäft handelt (BGH NJW 1987, 188; 1999, 860; 2000, 72, 423; NJW-RR 2004, 81).

    Die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag sind zwar nicht anwendbar, sofern dadurch die in anderen Vorschriften vorgesehene Risikoverteilung unterlaufen würde (BGH NJW 2000, 72; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 677 Rn. 7 a).

  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich um ein gleichzeitig fremdes Geschäft handelt (BGH NJW 1987, 188; 1999, 860; 2000, 72, 423; NJW-RR 2004, 81).

    Das gleiche gilt, wenn der Handelnde vom Gesetz zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet wird, er die Aufwendungen also kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (BGH NJW 1987, 189; 1999, 860; NJW-RR 2004, 81) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die auftragslose Geschäftsführung nicht erlaubt (BGH NJW 1999, 860; NJW-RR 2004, 81).

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Da - abgesehen von den Sonderfällen der §§ 678, 679 BGB - niemandem etwas gegen seinen Willen aufgezwungen werden soll, ist der geäußerte Wille selbst dann maßgeblich, wenn er unvernünftig oder interessewidrig erscheint (BGHZ 138, 281, 287; Palandt/Sprau § 683 Rn. 6; Jauernig/Mansel § 683 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 13 U 66/99
    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Gemäß § 91 GWB ist, auch wenn es um eine kartellrechtliche Vorfrage geht, der Kartellsenat für eine Entscheidung über die Berufung zuständig (OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJWE-WettbR 2000, 224; OLG Hamm NJWE-WettbR 2000, 198).
  • VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98

    Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen - duales System - Schutz gegen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    Der unmittelbare Regelungsgehalt der behördlichen Entscheidung gemäß § 6 Abs. 3 S. 11 VerpackV ist die (allgemein-) verbindliche Feststellung der obersten Landesbehörde, dass das von einem privatwirtschaftlichen Betreiber flächendeckend in dem Gebiet des jeweiligen Bundeslandes (§ 3 Abs. 9 VerpackV) nach Abstimmung mit allen entsorgungspflichtigen Körperschaften dieses Landes eingerichtete Erfassungs- und Verwertungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen die in § 6 Abs. 3 VerpackV sowie die im Anhang I zu dieser Verordnung genannten Anforderungen erfüllt (Hess.VGH NVwZ 2000, 92; GewArch 2004, 37).
  • OLG Köln, 30.01.1996 - 9 U 30/95

    Erstattungsbegehren bzgl. Aufwendungen für die Sammlung und Entsorgung von

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
    In seinem von der Beklagten vorgelegten Urteil vom 30. Januar 1996 - 9 U 30/95 - hatte der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag für den Systembetreiber verneint, weil es an dem erforderlichen Fremdgeschäftsführungswillen gefehlt habe.
  • OLG Rostock, 08.09.2005 - 7 U 2/05

    Zur Frage der Rechtswegeröffnung bei einer Streitigkeit über Erschließungskosten

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2004 - Kart 17/04

    Vertragsgestaltung bei getrennten Erfassungssystemen im Hol- und Bringsystem für

  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 262/85

    Treuepflicht der Gesellschafter einer personalistisch ausgestalteten GmbH;

  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 2/01

    Ermöglichung des unbeschränkten Zugangs zu dem Dienstzimmer eines Richters

  • VG Würzburg, 25.10.2005 - W 4 K 05.411
  • VG Gießen, 02.04.1998 - 6 G 1980/97
  • LG Köln, 15.12.2005 - 22 O 134/05

    Duales System

  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 240/14

    Übereignungsofferte "an den, den es angeht" im Zusammenhang mit der Erfassung von

    Richtig ist, dass der Verordnungsgeber die Aufgabe, gebrauchte Verkaufsverpackungen zu entsorgen, aus dem Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung herausgenommen und auf die beteiligten Hersteller und Vertreiber übertragen hat (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06, juris Rn. 56; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 S 2554/10, juris Rn. 85 mwN [insoweit in ZUR 2012, 685 nicht abgedruckt]).
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

    Dabei kann dahinstehen, ob für eine isolierte Geltendmachung von Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüchen der ordentliche Rechtsweg gegeben wäre, so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 34 ff.; LG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 7 O 146/11 -, Juris, Rn. 18.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 37 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 49 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 55 ff.

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

    Dabei kann dahinstehen, ob für eine isolierte Geltendmachung von Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüchen der ordentliche Rechtsweg gegeben wäre, so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 34 ff.; LG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 7 O 146/11 -, Juris, Rn. 18.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 37 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 49 ff.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 55 ff.

  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über

    Das in diesem Zusammenhang in dem Schreiben angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 12. Juni 2007 (24 U 4/06, juris) betrifft gerade einen PPK-Fall und einen nach den Grundsätzen des sogenannten auch-fremden-Geschäfts bejahten Fremdgeschäftsführungswillen (aaO Rn. 34 f).
  • LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf Aufwendungsersatz

    Insofern bezieht sich die Beklagte auf die Gründe des Urteils des OLG Köln vom 12.06.2007 (Az. 24 U 4/06).

    Die Klägerin ist nicht im öffentlich-rechtlichen Pflichtenkreis der Beklagten tätig geworden, so dass es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern um eine privatrechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag handelt (so auch BayVGH, Beschluss vom 24.08.2006 - 23 C 06.1986 -, Juris, Rn. 4; OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 22).

    Der Umstand, dass die Klägerin sich zuvor bemüht hatte, mit der Beklagten eine Vereinbarung über die Entsorgung der PPK-Verpackungen zu treffen, zeigt, dass sie auch mit Fremdgeschäftsführungswille gehandelt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 34 ff.).

    Dem Regelungszusammenhang des § 6 Abs. 4 VerpackV lässt sich aber nicht entnehmen, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in diesem Fall die Kosten der Entsorgung zu tragen hätten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 37 ff.).

    Die Klägerin hat zwar nicht im Interesse der Beklagten gehandelt, doch ist der entgegenstehende Wille nach § 679 BGB unbeachtlich, da die Erfüllung der Entsorgungsverpflichtung im öffentlichen Interesse lag (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 49 ff.).

    Die Treuwidrigkeit lag in den Entscheidungen des OLG Köln und des LG Köln nicht darin begründet, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von dem Systembetreiber verlangte, die Kosten der Entsorgung der PPK-Verpackungen zu übernehmen, sondern in der Berufung auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag, obwohl der Systembetreiber bewusst daran gehindert wurde, seine Entsorgungsverpflichtungen selbst zu erfüllen, sondern dazu gezwungen wurde, die Einrichtungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mitzubenutzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 53 ff.; LG Köln, Urteil vom 23.04.2008 - 20 O 377/06 -, Juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 45.15

    Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Streitgegenstand; Rechtsfolge; Lebenssachverhalt;

    Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag stellt gegenüber der Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 nicht lediglich einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt dar, sondern betrifft einen davon verschiedenen Klagegrund (so auch OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

    Namentlich ging es nicht nur um die Geltendmachung von Drittkosten, sondern um die Erstattung der Kosten, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für das von ihm bzw. durch die von ihm beauftragten Subunternehmer durchgeführte Sammeln und Entsorgen von Verpackungsabfällen entstanden sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

  • OLG Stuttgart, 28.10.2014 - 12 U 28/14

    Eigentumserwerb eines Betreibers eines dualen Entsorgungssystems an gebrauchten

    Die entsprechende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts ist für das Berufungsgericht gemäß § 17 a Abs. 5 GVG bindend (s. auch OLG Köln v. 12.06.2007, 24 U 4/06, JURIS Rz. 25 m.w.N.).

    Daraus wird geschlossen, dass der öffentlich-rechtliche Entsorger gegen die Verpackungsverordnung verstößt, wenn er seine Entsorgungstätigkeit eigenmächtig auf den PPK-Verpackungsabfall ausdehnen will und restentleerte Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gezielt und unter Verdrängung der Privatwirtschaft erfasst (OLG Köln v. 12.06.2007, 24 U 4/06, JURIS Rz. 56).

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 46.15

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den Anspruch auf Aufwendungsersatz aus

    Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag stellt gegenüber der Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 nicht lediglich einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt dar, sondern betrifft einen davon verschiedenen Klagegrund (so auch OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

    Namentlich ging es nicht nur um die Geltendmachung von Drittkosten, sondern um die Erstattung der Kosten, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für das von ihm bzw. durch die von ihm beauftragten Subunternehmer durchgeführte Sammeln und Entsorgen von Verpackungsabfällen entstanden sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 - juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - III ZR 196/07 - juris Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2105/12

    Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren;

    Ob der Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wäre er isoliert für sich Gegenstand des Verfahrens, dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre mit der Folge, dass es sich insoweit deshalb um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO handeln würde, vgl. (verneinend) hierzu Bay.VGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, juris, kann dahingestellt bleiben.

    Aus den vorstehenden Gründen ist der zuvor zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, a. a. O. -, die von anderen Lebenssachverhalten und damit von anderen Streitgegenständen ausgeht, wenn einerseits ein Aufwendungsersatzanspruch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag und andererseits ein Anspruch aus § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 in Rede steht, nicht zu folgen.

  • VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09

    Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton - PPK

    Zwar kann er mangels derzeit existierender entsprechender Absprachen zwischen den Beteiligten seine Ansprüche auf Kostenersatz zivilrechtlich geltend machen (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 - zu einem möglichen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag), das bedeutet jedoch nicht, dass wegen dieser Möglichkeit die Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Pflicht aus § 6 Abs. 4 S. 5 VerpackV ausgeschlossen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2106/12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.e. Zahlungsanspruchs aus Geschäftsführung

  • BGH, 27.11.2008 - III ZR 196/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Abstimmung- und

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 83/21

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen wegen der Erfassung sogenannter

  • LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11

    Verantwortlichkeit für Altlasten: Haftung des Grundstückserwerbers für die

  • OLG Köln, 23.03.2021 - 3 U 96/20

    Kosten von Absteuerungen von Leichtverpackungen Erfüllung von Abholaufträgen

  • LG Köln, 23.04.2008 - 20 O 377/06
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