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   KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09   

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KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09 (https://dejure.org/2009,2047)
KG, Entscheidung vom 12.08.2009 - 24 U 40/09 (https://dejure.org/2009,2047)
KG, Entscheidung vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 (https://dejure.org/2009,2047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Klage eines niederländischen, im Bereich des Glücksspiels tätigen Unternehmens gegen den Inhaber einer inländischen Lottoannahmestelle auf Unterlassung von Werbung; Zulässigkeit der Werbung für die Teilnahme am Zahlenlotto; Zulässigkeit des ...

  • Judicialis

    GlüStVtr BE § 5 Abs. 1; ; GlüStVtr BE § 5 Abs. 2 S. 1; ; GlüStVtr BE § 5 Abs. 2 S. 2

  • kanzlei.biz

    Private Glücksspielanbieter können gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Klage eines niederländischen, im Bereich des Glücksspiels tätigen Unternehmens gegen den Inhaber einer inländischen Lottoannahmestelle auf Unterlassung von Werbung; Zulässigkeit der Werbung für die Teilnahme am Zahlenlotto; Zulässigkeit des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lotto-Trainer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV, § 4 Nr. 11 UWG
    Zu einer unangemessenen Gewinnspielwerbung per Werbetafel im Fußgängerbereich

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Lotto-Kleeblatt keine verbotene Glücksspiel-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lotto-Annahmestelle darf mit Kleeblatt werben

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit der Werbung für das staatliche Glücksspielangebot mit "LOTTO-Trainer"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 31
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens der Klägerin ergebe sich auch daraus, dass sie allein in Berlin - stets vertreten durch dieselben Rechtsanwälte - ohne nachvollziehbaren Grund für einen wirtschaftlich denkenden Unternehmer eine Mehrzahl von Annahmestellen (insgesamt vier weitere Hauptsache- und ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Betreiber von Einzelannahmestellen) wegen vergleichbarer Verstöße in getrennten Verfahren zunächst durch eine kostenträchtige Abmahnung und sodann auch gerichtlich in Anspruch genommen habe, anstatt sich auf ein gerichtliches Vorgehen - wie in den vom Senat zwischenzeitlich entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren zu den Geschäftsnummern 24 U 145/08 und 24 U 168/08 geschehen - gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin als Landeslotteriegesellschaft zu beschränken.

    Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der bereits in den vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) AöR Gelegenheit hatte, zu diesen Fragen ausführlich Stellung zu nehmen (vgl. Urteile des Senats vom 30.03.2009, 24 U 145/08 und 24 U 168/08, jeweils unter II.B. 1.1. und 1.2.).

    Vor dem Hintergrund eines möglichen Wettbewerbsverhältnisses führt der "unclean-hands" Einwand, wie der Senat bereits in seinen vorausgehenden Entscheidungen zu 24 U 145/08 und 24 U 168/08 ausgeführt hat, nicht zum Erfolg.

    Dieser insoweit in der Rechtsprechung nahezu einheitlich vertretenen Rechtsansicht hat sich auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung 24 U 145/08 vom 30.09.2009 angeschlossen.

    Der Senat selber hat dazu in seiner Entscheidung vom 30.03.2009 - 24 U 145/08 - ausgeführt:.

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08

    Wettbewerbsverstoß: Antragsbefugnis gewerblicher Spielvermittler; Unlautere

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens der Klägerin ergebe sich auch daraus, dass sie allein in Berlin - stets vertreten durch dieselben Rechtsanwälte - ohne nachvollziehbaren Grund für einen wirtschaftlich denkenden Unternehmer eine Mehrzahl von Annahmestellen (insgesamt vier weitere Hauptsache- und ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Betreiber von Einzelannahmestellen) wegen vergleichbarer Verstöße in getrennten Verfahren zunächst durch eine kostenträchtige Abmahnung und sodann auch gerichtlich in Anspruch genommen habe, anstatt sich auf ein gerichtliches Vorgehen - wie in den vom Senat zwischenzeitlich entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren zu den Geschäftsnummern 24 U 145/08 und 24 U 168/08 geschehen - gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin als Landeslotteriegesellschaft zu beschränken.

    Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der bereits in den vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) AöR Gelegenheit hatte, zu diesen Fragen ausführlich Stellung zu nehmen (vgl. Urteile des Senats vom 30.03.2009, 24 U 145/08 und 24 U 168/08, jeweils unter II.B. 1.1. und 1.2.).

    Vor dem Hintergrund eines möglichen Wettbewerbsverhältnisses führt der "unclean-hands" Einwand, wie der Senat bereits in seinen vorausgehenden Entscheidungen zu 24 U 145/08 und 24 U 168/08 ausgeführt hat, nicht zum Erfolg.

  • LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08

    Unzulässigkeit der Lottowerbung mit einem lächelnden Lottotrainer und dem grünen

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 03. März 2009 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin - 102 O 273/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 03. März 2009 - Az.: 102 O 273/08 - aufzuheben, soweit zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist, und die Klage insgesamt abzuweisen.

    das Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 03. März 2009 - Az.: 102 O 273/08 - abzuändern, soweit zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist, und den Beklagten ergänzend zu verurteilen,.

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.774

    Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol;

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    Er verweist dazu auf eine Entscheidung des VGH Bayern (Urteil vom 18.12.2008, Az.: 10 BV 07.774, Rdnr. 89, zitiert nach juris), wonach nicht jede Art von Sympathiewerbung nach § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV verboten sei.

    In der Entscheidung vom 18.12.2008, 10 BV 07.774 Rdnr. 89, zitiert nach juris, ging es um die Frage, ob sachliche Informationen mit zusätzlichen positiven Additiven verknüpft werden dürfen.

  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    Es geht nämlich bei den zu beachtenden Einschränkungen der Werbung für den Bereich des Glückspiels gemäß § 5 GlüStV unter Berücksichtigung des Regelungszwecks des GlüStV um die Bekämpfung der Spielsucht und damit um Aspekte der Volksgesundheit und des auch aus Sozialstaatsgründen im Interesse der Allgemeinheit liegenden Schutzes Suchtabhängiger vor Ausbeutung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    In der Entscheidung vom 18.12.2008 - Az.: 10 BV 07.558 - ging es um die Frage, ob die Mitteilung des Höchstgewinnbetrages eine gegen das Sachlichkeitsverbot verstoßende Werbung darstellt.
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    Weiteres rechtliches Gehör zu diesem Antrag war der Klägerin entgegen ihres Hinweises auf BGH-AKEDEMIKS, Urteil vom 10.01.2008 - I ZR 38/05 -, GRUR 2008, 621-615, nicht zu gewähren.
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2009 - 1 U 601/08

    Unzulässigkeit des Angebots zur Teilnahme an sog. Win-Fonds

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    Er vertieft seinen erstinstanzlichen Vortrag zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin und beruft sich dazu auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (Beschlüsse vom 30.03. und 07.05.2009 - Az.: 1 U 601/08-177).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    Soweit dort im Anschluss an die zitierten Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts ein über den materiell-rechtlichen, die Aktivlegitimation betreffenden "unclean hands" Einwand (vgl. BGH GRUR 2005, 519) hinausgehendes rechtsmissbräuchliches Verhalten der Klägerin behauptet wird, kann sich der Senat den daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen des Beklagten nicht anschließen.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
    Das kann nicht im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes sein, zumal die verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols (§ 5 Abs. 1 AG GlüStV) ebenso wie die des staatlichen Wettmonopols an eine konsequente Umsetzung seines damit verfolgten Ziels der Suchtbekämpfung geknüpft sind (zu den Erfordernissen einer Vereinbarkeit mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 43 und 49 EG vgl. EuGH, Rs. C-243/01, Urt.v. 6.11.2003 - Gambelli, EuZW 2004, 115, 116 Rnrn.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • EuGH, 16.05.2006 - C-360/04

    Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor;

  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09

    Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen

    Denn es geht angesichts der erheblichen Bedeutung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgten öffentlichen Interessen nicht an, das Verhalten der inländischen Glücksspielveranstalter unter Hinweis auf etwaig rechtswidriges Verhalten aus dem Ausland agierender Anbieter von wettbewerbsrechtlicher Kontrolle freizustellen; es handelt sich hierbei letztlich um eine Erscheinungsform des "unclean-hands-Einwands", der anerkanntermaßen jedenfalls dann keinen Erfolg haben kann, wenn die Rechtsverfolgung zugleich der Wahrung öffentlicher Interessen dient (vgl. BGH GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX; BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting-Creme; BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung; siehe auch KG. GRUR-RR 2010, 31, 32).

    Verboten sind danach aber insbesondere unangemessene und unsachliche Werbungen, insbesondere mit einer unmittelbaren, gezielten Appellfunktion zur Spielteilnahme (KG GRUR-RR 2010, 31, 33 - LOTTO-Trainer).

    Die in diesen Worten liegende Aufforderung ist - da sie sich auf einem Bus befindet, der sich im öffentlichen Verkehr bewegt - vornehmlich an Personen gerichtet, die nicht bereits eine Spielabsicht haben, sondern noch auf die Idee einer Spielteilnahme gebracht werden sollen (vgl. KG GRUR-RR 2010, 31, 33 - LOTTO-Trainer).

  • LG München I, 13.08.2021 - 33 O 16380/18

    Werbung, Zulassung, Unterlassungsanspruch, Verbraucher, Unterlassung, Anlage,

    Erfasst ist jedenfalls jede Form der Image- und Aufmerksamkeitswerbung, die über den Hinweis auf die Legalität der Monopolangebote hinaus Sympathien für das Glückspiel weckt (KG GRUR-RR 2010, 31; OLG Hamburg GRUR-RR 2012, 21), wie etwa in dem streitgegenständlichen Video, in welchem neben der Warnung vor Schwarzlotterien auf die Verwendung der Lottogelder zur Förderung von "Projekten, Sozialem, Breiten- und Spitzensport" auch in der konkreten Höhe (423 Mio. Lottogelder im Staatshaushalt, davon 50 Mio. in die Sportförderung) verwiesen wird, wobei mit dem O-Ton der Präsidentin der LOTTO Bayern "Also ich glaub" das ist eminent wichtig.
  • OLG Koblenz, 01.12.2010 - 9 U 258/10

    Staatliche Lotteriegesellschaft muss Verkauf von Rubbellosen an Minderjährige

    Aufgrund des staatlichen Monopols auf dem Glücksspielmarkt besteht zumindest die Gefahr eines Kontrolldefizits mit der Folge, dass dem Kläger der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs unter diesem Gesichtspunkt nicht gemacht werden kann (so auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 05.11.2009 - 6 U 133/09, zitiert nach juris; KG, GRUR-RR 2010, 31).
  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09

    Rechtswidirgkeit der Werbung für das Glücksspielangebot "Goldene 7"

    Die verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols ist an eine konsequente Umsetzung des damit verfolgten Ziels der Suchtbekämpfung geknüpft (KG Berlin, Urteil vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 - zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09

    Wettbewerbsstreitigkeit: Bestimmungskriterium für den Streitgegenstand;

    Dabei hält es der Senat jedoch schon für mindestens zweifelhaft, ob es ein zulässiges Ziel gerichtlicher Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche sein kann, das "staatliche Monopol für den Glücksspielmarkt in Deutschland" zu beseitigen (so aber wohl KG, Urteil vom 12.08.2009 - 24 U 40/09 - zitiert nach juris; dazu sogleich).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2011 - 6 U 41/10

    Werbung für das Glücksspielprodukt "L-Dorado" bleibt verboten

    Die verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols ist an eine konsequente Umsetzung des damit verfolgten Ziels der Suchtbekämpfung geknüpft (KG Berlin, Urteil vom 12.8.2009 - 24 U 40/09, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 07.10.2010 - 35 K 262.09

    Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin

    Hinsichtlich einer unzureichenden Tätigkeit der Berliner (Glücksspiel-)Aufsichtsbehörde kann weiter auf die zahlreichen gerichtskundigen Verstöße gegen die Vorschriften zur Werbung nach § 5 GlüStV verwiesen werden (vgl. KG, Urteile vom 30. März 2009 - 24 U 145/08 - und - 24 U 168/08 - sowie vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 -, sämtlichst zitiert nach juris; weitere Beispiele bei Hoeller, Lotto informiert nicht, vom 8. April 2009, und Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot, vom 9. September 2009, beide unter www.isa-guide.de/law/articles).
  • VG Berlin, 22.07.2010 - 35 A 353.07

    Untersagungsverfügung hinsichtlich des Vermittelns von Sportwetten im Land Berlin

    Hinsichtlich einer unzureichenden Tätigkeit der Berliner (Glücksspiel-)Aufsichtsbehörde kann weiter auf die zahlreichen gerichtskundigen Verstöße gegen die Vorschriften zur Werbung nach § 5 GlüStV verwiesen werden (vgl. KG, Urteile vom 30. März 2009 - 24 U 145/08 - und - 24 U 168/08 - sowie vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 -, sämtlichst zitiert nach juris; weitere Beispiele bei Hoeller, Lotto informiert nicht, vom 8. April 2009, und Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot, vom 9. September 2009, beide unter www.isa-guide.de/law/articles).
  • VG Berlin, 28.01.2010 - 35 A 19.07

    Untersagungsverfügung gegen Vermittler privater Sportwetten

    Hinsichtlich einer unzureichenden Tätigkeit der Berliner (Glücksspiel-)Aufsichtsbehörde kann weiter auf die zahlreichen gerichtskundigen Verstöße gegen die Vorschriften zur Werbung nach § 5 GlüStV verwiesen werden (vgl. KG, Urteile vom 30. März 2009 - 24 U 145/08 - und - 24 U 168/08 - sowie vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 -, sämtlichst zitiert nach juris; weitere Beispiele bei Hoeller, Lotto informiert nicht, vom 8. April 2009, und Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot, vom 9. September 2009, beide unter www.isa-guide.de/law/articles).
  • VG Berlin, 03.11.2010 - 35 L 395.10

    Frage der Vereinbarkeit des Sportwetenmonopols im Land Berlin

    Hinsichtlich einer unzureichenden Tätigkeit der Berliner (Glücksspiel-)Aufsichtsbehörde kann weiter auf die zahlreichen gerichtskundigen Verstöße gegen die Vorschriften zur Werbung nach § 5 GlüStV verwiesen werden (vgl. KG, Urteile vom 30. März 2009 - 24 U 145/08 - und - 24 U 168/08 - sowie vom 12. August 2009 - 24 U 40/09 -, sämtlichst zitiert nach juris; weitere Beispiele bei Hoeller, Lotto informiert nicht, vom 8. April 2009, und Arendts, Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot, vom 9. September 2009, beide unter www.isa-guide.de/law/articles).
  • VG Berlin, 04.11.2010 - 35 K 88.09

    Frage der Untersagung der Sportwettenvermittlung und Unionsrecht

  • VG Berlin, 25.02.2010 - 35 A 338.07

    Wettspiel: staatliches Monopol im Bereich der stationären Wettvermittlung;

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