Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4480
OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01 (https://dejure.org/2001,4480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2001 - 24 U 44/01 (https://dejure.org/2001,4480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 24 U 44/01 (https://dejure.org/2001,4480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt in bestehenden Mietvertrag; Wirkung der Verlängerungsklausel; Ausübung von Gestaltungsrechten bei Mietverhältnis unter Beteiligung mehrerer Vermieter oder Mieter; Wirksamkeit der Regelung gegenseitiger Empfangsvollmacht in formularmäßigem Wohnraummietvertrag; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufung auf unwirksame gegenseitige Bevollmächtigung; Kündigung eines Mieters für alle Mieter

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § ... 1 Abs. 1; ; BGB § 126; ; BGB § 425; ; BGB § 566 a.F.; ; BGB § 425 Abs. 1; ; BGB § 535 Satz 2; ; BGB § 566 Satz 1 a.F.; ; BGB § 566 Satz 2 a.F.; ; BGB § 565 Abs. 1 a a.F.; ; BGB § 565 Abs. 1 Nr. 1 a; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 307, 535, 550, 566 a.F., 425 a.F. BGB; § 9 AGBG
    Vollmachtklausel - Vertragsbeitritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535; AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung der Zurechnung von Willenserklärungen in einem Mietvertrag; Berufung des Verwenders auf die Unwirksamkeit von AGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass auch der Eintritt eines weiteren Mieters in einen bereits bestehenden, schriftlich auf mehr als ein Jahr abgeschlossenen Mietvertrag der Schriftform bedarf (BGHZ 65, 49).

    Nimmt man dies an, so entbehrte der ursprünglich schriftlich geschlossene Vertrag in Anbetracht der formunwirksamen Änderung nunmehr insgesamt der Schriftform (vgl. BGHZ 65, 49 (54)).

    Der Senat entnimmt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 1975 (BGHZ 65, 49) jedoch, dass bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden die Vertragslaufzeit für die ursprünglichen Mieter unangetastet bleibt, so dass sich diese bei rechtzeitigem Widerspruch gegen eine Vertragsverlängerung nicht über den ursprünglich vereinbarten Termin hinaus an dem Vertrag festhalten lassen müssen.

  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01
    Die Parteien haben abweichend von dem allgemeinen Grundsatz, dass bei einem Mietverhältnis, an dem mehrere Vermieter oder Mieter beteiligt sind, wegen seiner Einheitlichkeit Gestaltungsrechte nur von sämtlichen Personen der einen Vertragsseite gegenüber sämtlichen Personen der anderen Vertragsseite wirksam ausgeübt werden können (allgemeine Auffassung: vgl. BGHZ 136, 314 (323); Palandt/Weidenkaff, 60. Aufl., § 564 BGB, Rdnr. 13), eine besondere Vereinbarung getroffen (vgl. auch OLG Koblenz, WUM, 1999, 694 (695)).

    Der Bundesgerichtshof hat eine Regelung in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag, die eine gegenseitige Empfangsvollmacht enthielt, für wirksam erachtet (BGHZ 136, 314 ff.).

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 79/97

    Wirksamkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Aufklärungspflichten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01
    Denn das AGBG schützt einen Klauselverwender nicht vor den von ihm selbst eingeführten Formularbedingungen (vgl. BGH NJW 1998, 2280 (2281); OLG Koblenz, a.a.O; Wolff/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 4. Aufl., § 9 AGBG, Rndr.56).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1996 - 9 U 10/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01
    Ein derartiger Widerspruch ist trotz der im Mietvertrag verwendeten Formulierung keine Kündigung, sondern eine Willenserklärung des Inhaltes, dass das in der Verlängerungsklausel enthaltene befristete Angebot, für einen bestimmten weiteren Zeitraum einen inhaltsgleichen neuen Mitvertrag abzuschließen, abgelehnt werde (vgl. BGH NJW 1975, 40; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, OLG Report 1993, 240; 9. Zivilsenat, NJW-RR 1998, 11).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 6 U 108/90

    Unzulässige Klauseln in Formularmietverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01
    In Rechtsprechung und Literatur wird die Zulässigkeit einer wechselseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur Abgabe einer Kündigungserklärung nicht einheitlich beurteilt (zustimmend: Wolff/Eckert/Ball, a.a.O., Rdnrn. 41 und 905; für Verträge zwischen Kaufleuten zustimmend: Bub in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rdnrn. IV 563; zulässig bei Gewerberaummiete: Fritz, Gewerberaummietrecht, 3. Aufl., Rdnr. 196; ablehnend für Wohnraummietverträge: Grapentin in Bub/Treier, a.a.O., Rdnr. IV 32; OLG Celle WUM 1990, 103 (112); OLG Frankfurt WUM 1992, 56 (61)).
  • BGH, 17.09.1997 - XII ZR 296/95

    Wahrung der Schriftform bei einer Vereinbarung über einen Mieterwechsel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01
    Bei Mieterwechsel hat er es allerdings für ausreichend gehalten, wenn der in einen Mietvertrag Eintretende in der Lage ist, einem Erwerber des Grundstücks eine der Form des § 126 BGB genügende Urkunde vorzulegen, aus der sich seine Mieterstellung gegenüber dem Vermieter ergibt (BGH NJW 1998, 62).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1999 - 24 U 93/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01
    Dass die Parteien eine abweichende Vereinbarung treffen können, ergibt sich schon aus § 425 Abs. 1 BGB, der ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, dass sich aus dem Schuldverhältnis ein anderes ergibt (vgl. auch Senat, ZMR 2000, 210).
  • BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 74/73

    Abschluss eines Pachtvertrages über eine Hotel-Pension - Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 24 U 44/01
    Ein derartiger Widerspruch ist trotz der im Mietvertrag verwendeten Formulierung keine Kündigung, sondern eine Willenserklärung des Inhaltes, dass das in der Verlängerungsklausel enthaltene befristete Angebot, für einen bestimmten weiteren Zeitraum einen inhaltsgleichen neuen Mitvertrag abzuschließen, abgelehnt werde (vgl. BGH NJW 1975, 40; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, OLG Report 1993, 240; 9. Zivilsenat, NJW-RR 1998, 11).
  • LG Frankenthal, 30.09.2009 - 2 S 218/09

    Berufen des Mieters auf die Unwirksamkeit eines formularmäßigen zeitlich

    Auch das OLG Düsseldorf hat am 30. Oktober 2001 unter Hinweis darauf, dass das AGBG den Klauselverwender nicht vor den von ihm selbst eingeführten Formularbedingungen schütze, entschieden (ZMR 2003, 96 ff), dass sich der dortige Kläger (und Klauselverwender) nicht darauf berufen kann, dass die von ihm gestellte Klausel wegen Unvereinbarkeit mit § 9 AGBG (entsprechend § 307 BGB) unwirksam sei.

    Die hier entscheidende Rechtsfrage, ob sich der Verwender einer den Vertragspartner unangemessen benachteiligenden AGB-Klausel diesem gegenüber nach § 307 BGB auf die Unwirksamkeit der Klausel mit für diesen nachteiligen Rechtsfolgen berufen darf, ist bereits höchstrichterlich (BGH NJW-RR 1998, 595 f) sowie obergerichtlich (OLG Düsseldorf ZMR 2003, 96 ff) dahin entschieden, dass dies nicht der Fall ist.

  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 21 U 66/05

    Ausschluß der Verjährungseinrede bei unterlassenem Hinweis auf

    Darauf kommt es jedoch für die Hinausschiebung des Verjährungsbeginns nicht an, weil es sich um eine für die AGBVerwender - die Beklagten zu 1, 3 und 4 - ungünstige Rechtsfolge handelt und der Verwender sich seine eigenen AGB entgegenhalten lassen muß (vgl. BGH NJW-RR 1998, 594, juris-Rn. 21; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 96).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 24 U 7/06

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters durch formularmäßige Erteilung

    Solche Klauseln sind deshalb als unwirksam zusehen, und zwar auch im Bereich der Gewerberaummiete (KG, Grundeigentum 2004, 753 f. - Gewerberaummiete - OLG Koblenz, WuM 1999, 694 - Gewerberaummiete - ; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 396 s.o.; noch offen gelassen vom Senat in ZMR 2003, 96 ff.; vgl. auch Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, IV Rn. 32; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 4. Auflage, § 542 Rn. 51; Wolf/Horn/Lindacher, § 9 Rn. M 55; a.A. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 51 f.; Fritz, Gewerberaummietrecht, 4.Auflage, Rn. 196).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2016 - 8 U 93/14

    Fristlose Kündigung des Kfz-Leasingvertrages durch den Leasinggeber: Abrechnung

    abgerechnet wissen will, und zutreffend darauf hingewiesen, dass die Rechtsvorgängerin der Klägerin diese Allgemeine(n) Geschäftsbedingung(en) stellte und sich der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen und sein Rechtsnachfolger nicht auf deren Unwirksamkeit berufen können (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 187/96-, juris, Rn. 21 und vom 2. April 1998 - IX ZR 79/97 -, juris, Rn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2001 - 24 U 44/01 -, juris, Rn. 82 ff.; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, § 306 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht