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   OLG Düsseldorf, 17.11.2016 - I-24 U 48/16   

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https://dejure.org/2016,60864
OLG Düsseldorf, 17.11.2016 - I-24 U 48/16 (https://dejure.org/2016,60864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2016 - I-24 U 48/16 (https://dejure.org/2016,60864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2016 - I-24 U 48/16 (https://dejure.org/2016,60864)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Veräußerers eines Grundstücks wegen unrichtiger Beschaffenheitsangaben in einem Maklerexposè

  • rechtsportal.de

    Haftung des Veräußerers eines Grundstücks wegen unrichtiger Beschaffenheitsangaben in einem Maklerexposè

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was bedeutet Kernsanierung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was bedeutet Kernsanierung? (IMR 2017, 292)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2016 - 24 U 48/16
    Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, die - wie hier - in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führen in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, für die der Gewährleistungsausschluss nicht gelten würde (BGH v. 06.11.2015, V ZR 78/14, Rn. 9, 15 juris).

    Dass die relevanten Umstände erkennbar waren und die Beklagten sie hätten kennen können oder kennen müssen, reicht für die Feststellung des Vorsatzes nicht aus, sondern rechtfertigt nur den Vorwurf der Fahrlässigkeit (BGH v. 06.11.2015, V ZR 78/14, Rn. 24, juris).

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 24 U 65/17

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

    Die Beklagte zu 1. muss sich die Äußerung zurechnen lassen, da sie sie genehmigt hat (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 17.11.2016 - 24 U 48/16 -, juris, Rn. 16).

    Unter Berufung auf die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.11.2015 (V ZR 78/14) hat auch der Senat in seiner Entscheidung vom 17.11.2016 (24 U 48/16, juris) die Erstreckung eines allgemeinen vertraglichen Ausschlusses der Sachmängelhaftung auf vorvertragliche öffentliche Äußerungen des Verkäufers bejaht und im entschiedenen Fall eine Sachmängelhaftung des Verkäufers wegen Angaben in einem Verkaufsexposé verneint, weil der vertragliche Haftungsausschluss nach Maßgabe des § 444 BGB wirksam war.

  • KG, 06.04.2017 - 8 U 114/16

    Kreditrahmenvertrag zur Bauträgerfinanzierung: Wirksamkeit einer Formularklausel

    2.2017 - 24 U 48/16 - keinen Anwendungsfall des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB gesehen hat, weil es nicht um einen normalen Darlehensvertrag, sondern um den Krediteröffnungsvertrag als gesetzlich nicht geregelten Rahmenvertrag gehe, kann aber dahin stehen, weil eine unangemessene Benachteiligung nach Auffassung des erkennenden Senats trotz der Indizwirkung des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu verneinen ist.
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