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   OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98   

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OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98 (https://dejure.org/2000,4175)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.2000 - 24 U 51/98 (https://dejure.org/2000,4175)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 24 U 51/98 (https://dejure.org/2000,4175)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG §§ 52, 53; BGB §§ 812, 242
    Keine Verwirkung von Bereicherungsansprüchen eines Bankkunden aus unverbindlichen Optionsgeschäften wegen Vernichtung der Urkunden durch die Bank nach Ablauf der sechsjährigen Aufbewahrungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 257 Abs. 4; BörsG § 52 § 53; BGB § 242
    Bereicherungsansprüche des nicht termingeschäftsfähigen Kunden einer Bank

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 8 O 169/97
  • OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 615
  • WM 1980, 135
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 273/97

    Bestätigung eines zunächst unverbindlichen Börsentermingeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    Die"Leistung" im Sinne des § 55 BörsG setzt vielmehr eine nachträgliche, ausdrückliche, in dem Bewusstsein getroffene Verrechnungsvereinbarung voraus, dadurch eigene Vermögenspositionen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften aufzugeben (BGH ZIP 1989, 827, dazu EWiR 1989, 657 (Canaris) ; BGH ZIP 1992, 314, dazu EWiR 1992, 465 (Nassall) ; BGH ZIP 1998, 463; BGH ZIP 1998 1105; BGH ZIP 1998, 2055).

    Wenn der Zeuge mehrfach betonte, man habe immer dann an eine "Umschuldung" gedacht, wenn der Stand der Kontoüberziehung bestimmte Grenzen überschritten habe, dann spricht schon dies nicht für, vielmehr gegen die Annahme, man habe einen Ausgleich ganz bestimmter Verbindlichkeiten, ihre vorrangige Tilgung (BGH ZIP 1998, 462, dazu EWiR 1998, 265 (Kälberer) ; BGH ZIP 1998, 1105) vor Augen gehabt.

    § 242 BGB kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen herangezogen werden, um einen begründeten Termin- oder Differenzeinwand auszuschalten (BGHZ 58, 6; BGH ZIP 1991, 1205, dazu EWiR 1991, 981 (Hartung) ; BGH ZIP 1998, 1105; OLG Köln ZIP 1996, 1740, dazu EWiR 1996, 1129 (Tilp) ).

    Solche Umstände liegen nicht schon darin, dass die Bank -- wie die Beklagte es für diesen Fall behauptet -- von einem bestimmten Termingeschäft -- bestimmten Termingeschäften -- abgeraten hat und der Kunde dennoch auf den Abschluss besteht (BGH ZIP 1998, 1105).

  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 211/91

    Operation zur Behebung einer Genitalsenkung mit unwillkürlichem Harnabgang -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und in der Tat auch eingerichtet hat, dass der Berechtigte sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 43, 292; NJW 1982, 1999; NJW-RR 1992, 1241; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., 2000, § 242 Rz 87).
  • BGH, 06.05.1985 - II ZR 227/84

    Zulässigkeit von Börsentermingeschäften in Aktien im Ausland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    Denn andernfalls würde der von §§ 52 ff. BörsG bezweckte Schutz des nicht termingeschäftsfähigen Publikums ganz oder teilweise leer laufen (BGH ZIP 1985, 727 , dazu EWiR 1985, 589 (Schwark) ; BGH ZIP 1998, 1064).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und in der Tat auch eingerichtet hat, dass der Berechtigte sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 43, 292; NJW 1982, 1999; NJW-RR 1992, 1241; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl., 2000, § 242 Rz 87).
  • BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88

    Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    Die"Leistung" im Sinne des § 55 BörsG setzt vielmehr eine nachträgliche, ausdrückliche, in dem Bewusstsein getroffene Verrechnungsvereinbarung voraus, dadurch eigene Vermögenspositionen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften aufzugeben (BGH ZIP 1989, 827, dazu EWiR 1989, 657 (Canaris) ; BGH ZIP 1992, 314, dazu EWiR 1992, 465 (Nassall) ; BGH ZIP 1998, 463; BGH ZIP 1998 1105; BGH ZIP 1998, 2055).
  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 178/90

    Wirksamkeit der Verrechnung vollwertiger Forderungen mit Leistungen aufgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    § 242 BGB kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen herangezogen werden, um einen begründeten Termin- oder Differenzeinwand auszuschalten (BGHZ 58, 6; BGH ZIP 1991, 1205, dazu EWiR 1991, 981 (Hartung) ; BGH ZIP 1998, 1105; OLG Köln ZIP 1996, 1740, dazu EWiR 1996, 1129 (Tilp) ).
  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    Die"Leistung" im Sinne des § 55 BörsG setzt vielmehr eine nachträgliche, ausdrückliche, in dem Bewusstsein getroffene Verrechnungsvereinbarung voraus, dadurch eigene Vermögenspositionen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften aufzugeben (BGH ZIP 1989, 827, dazu EWiR 1989, 657 (Canaris) ; BGH ZIP 1992, 314, dazu EWiR 1992, 465 (Nassall) ; BGH ZIP 1998, 463; BGH ZIP 1998 1105; BGH ZIP 1998, 2055).
  • BGH, 09.07.1996 - XI ZR 103/95

    Berufsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften; Rechtsnatur von Geschäften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    Die Geschäfte hatten den Erwerb von selbstständigen Optionsscheinen zum Gegenstand und waren damit Börsentermingeschäfte (BGH ZIP 1996, 1459, dazu EWiR 1996, 879 (Tilp) ; BGH ZIP 1998, 463; BGH ZIP 1998, 1102, dazu EWiR 1998, 693 (Allmendinger) ).
  • OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 39/96

    Börsentermingeschäft; Termingeschäftsfähigkeit; Unverbindlichkeit; Treu und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    § 242 BGB kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen herangezogen werden, um einen begründeten Termin- oder Differenzeinwand auszuschalten (BGHZ 58, 6; BGH ZIP 1991, 1205, dazu EWiR 1991, 981 (Hartung) ; BGH ZIP 1998, 1105; OLG Köln ZIP 1996, 1740, dazu EWiR 1996, 1129 (Tilp) ).
  • BGH, 03.02.1998 - XI ZR 33/97

    Begriff der Leistung; Erfüllung unklagbarer Verbindlichkeiten durch Auflösung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98
    Wenn der Zeuge mehrfach betonte, man habe immer dann an eine "Umschuldung" gedacht, wenn der Stand der Kontoüberziehung bestimmte Grenzen überschritten habe, dann spricht schon dies nicht für, vielmehr gegen die Annahme, man habe einen Ausgleich ganz bestimmter Verbindlichkeiten, ihre vorrangige Tilgung (BGH ZIP 1998, 462, dazu EWiR 1998, 265 (Kälberer) ; BGH ZIP 1998, 1105) vor Augen gehabt.
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 180/97

    Rechtsnatur von Geschäften mit selbständigen Basket-Optionsscheinen; Erlangung

  • OLG München, 27.03.2006 - 19 U 5845/05

    Zur Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung in Betracht kommen kann (BGH WM 1980, 135 = NJW 1980, 880; a.A. ohne Auseinandersetzung mit der Auffassung des BGH OLG Frankfurt ZIP 2000, 615).
  • OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05

    Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung; Beginn der Verjährung von

    Bei der Frage der Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung sind insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen des § 257 HGB zu berücksichtigen (gegen OLG Frankfurt a.M., ZIP 2000, 615).
  • OLG Köln, 24.01.2013 - 18 U 175/11

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe erhaltener

    Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28).
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 18 U 142/11

    Haftung der anlageberatenden Bank

    Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28).
  • AG Hamburg, 02.03.2007 - 67c IN 65/07

    Gerichtsstandswohnsitz: Ständiger Aufenthalt im überseeischen Ausland zum

    Eine polizeiliche Meldung ist kein hinreichendes Indiz für den allgemeinen Wohnsitz (BGH NJW-RR 1995, 507; OLG Naumburg, InVo 2000, 12; OLG Rostock bei Holzer, EWiR 2000, 623).
  • OLG Köln, 22.03.2012 - 18 U 104/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

    Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28).
  • OLG Köln, 21.02.2012 - 18 U 107/11

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen bei Vermittlung

    Die Gegenansicht verweist demgegenüber darauf, dass der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen allein den Verpflichteten nicht zu dem Schluss berechtige, der Berechtigte werde keine Ansprüche mehr geltend machen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2000 - 24 U 51/98, ZIP 2000, 615-618, zitiert nach juris, Rn. 43; OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010 - 3 U 41/10, WM 2011, 112-114, zitiert nach juris, Rn. 9 und 28).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2009 - 10 O 9881/08

    Unwirksamkeit der dem Treuhänder gegebenen Vollmacht: Verwirkung

    Der Bundesgerichtshof hat ebenfalls die Relevanz von Aufbewahrungsfristen für die Beurteilung der Frage der Verwirkung anerkannt (BGH, Urteil vom 22. November 1979 - VII ZR 31/79, WM 1980, 135, 136).
  • AG Kusel, 02.08.2010 - 2 C 167/10

    Klage auf künftige Mietwohnungsräumung vor Ablauf der Widerspruchsfrist

    Es folgt nicht der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Berlin (WM 1980, 135), wonach es nicht ausreicht, dass sich diese gegen das Vorliegen von Gründen für die ihr gegenüber ausgesprochene fristlose Kündigung gewandt haben.
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