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   OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - I-24 U 6/03   

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OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - I-24 U 6/03 (https://dejure.org/2003,2725)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2003 - I-24 U 6/03 (https://dejure.org/2003,2725)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - I-24 U 6/03 (https://dejure.org/2003,2725)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosteneinsparung im Energieversorgungsvertrag als Rechtsberatung; Fremde rechtsbesorgende Tätigkeit eines kaufmännischen oder sonstigen gewerblichen Unternehmers; Sittenwidrigkeit wegen verwerflicher Gesinnung bei Vertragsabschluss; Folgen der Mitursächlichkeit des ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 652; ; RberG Art. 1 § 1; ; RberG Art. 1 § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Energie- und Telekommunikationsberatung" als Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1539 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 489
  • MDR 2004, 359
  • ZMR 2004, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 31/85

    Schutzrechtsüberwachung; Schutzrechtsüberwachung als erlaubnispflichtige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    Eine Rechtsbesorgung in diesem Sinne scheidet erst dann aus, wenn sie mit wirtschaftlicher Tätigkeit notwendig verbunden ist sowie sich in jedermann geläufigen Formen abspielt und daher ihrer Art nach nicht mehr als Betätigung auf rechtlichem Gebiet empfunden wird (BGH MDR 1987, 908; 1995, 865; 2000, 1447).

    Der Bundesgerichtshof (MDR 1987, 908 = NJW 1987, 3005) hatte die geschäftsmäßige Fristenüberwachung als unvereinbar mit dem Rechtsberatungsgesetz gehalten, weil der Schwerpunkt der Tätigkeit auf fremder Rechtsbesorgung liege (drohender Rechtsverlust), wobei der geringe Schwierigkeitsgrad der geschuldeten Rechtsbesorgung keine Rolle spiele.

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    Bei der Auslegung der Bestimmung ist aber auch zu berücksichtigen, dass Art. 1 § 1 RBerG in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) derjenigen, die nicht Rechtsanwälte oder nicht im Besitz einer behördlichen Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten sind, eingreift (vgl BVerfG NJW 1998, 3481 und 2002, 1192).

    Der hier zu entscheidende Fall ist vergleichbar mit demjenigen, den das Bundesverfassungsgericht am 29. Oktober 1997 entschieden hat (BVerfGE 97, 12 = NJW 1998, 3481).

  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    Selbst dann, wenn die vertragliche Umgestaltung nur auf dem Kulanzwege erreicht werden soll, liegt Rechtsbesorgung vor (vgl. BGH MDR 1995, 851, bestätigt BB 1997, 438).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof erkannt, dass auch die Aushandlung von Vertragsänderungen auf der Grundlage von Kulanz eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheit bedeuten kann (NJW 1995, 3122 = MDR 1995, 851).

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    Maßgeblich ist, was die Parteien mit dem Vertrag erreichen wollten, wobei die Vertragspraxis hier die entscheidenden Hinweise gibt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH MDR 1988, 26 und 1994, 1148).

    Das ist Rechtsberatung, die stets dann vorliegt, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (vgl. z. B. BGH MDR 1988, 26 und 2000, 178).

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    Eine Rechtsbesorgung in diesem Sinne scheidet erst dann aus, wenn sie mit wirtschaftlicher Tätigkeit notwendig verbunden ist sowie sich in jedermann geläufigen Formen abspielt und daher ihrer Art nach nicht mehr als Betätigung auf rechtlichem Gebiet empfunden wird (BGH MDR 1987, 908; 1995, 865; 2000, 1447).
  • BGH, 19.02.1991 - XI ZR 319/89

    Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages wegen sittenwidrig überhöhter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    So verhält es sich etwa, wenn der benachteiligte Teil als Kaufmann ein Darlehen aufnimmt (BGH NJW 1991, 1810), als freiberuflich tätiger Architekt einen Leasingvertrag abschließt (BGH NJW 1995, 1022), in den Fällen nicht gewerbsmäßiger Darlehnsgeber (BGH NJW-RR 1990, 1199), wenn der der Bank bürgende nahe Angehörige Mitgesellschafter des schuldenden Unternehmens ist (BGH NJW 1998, 894) oder in allen den Fällen, in denen aufgrund besonderer Umstände eine Verhandlungsunterlegenheit gerade nicht nahe liegt (BGHReport 2001, 955 und MDR 2003, 148 jew. für Grundstücksgeschäfte; BGH MDR 2001, 1105 = NJW 2002, 55 und NJW-RR 2002, 8 jew. für gewerbl. Mietverhältnisse).
  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    Maßgeblich ist, was die Parteien mit dem Vertrag erreichen wollten, wobei die Vertragspraxis hier die entscheidenden Hinweise gibt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH MDR 1988, 26 und 1994, 1148).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    Das trifft z. B. im Bereich des Verbraucherkredits (vgl. BGHZ 104, 105 und 110, 338, ständ. Rspr.) des Verbraucherleasing (BGH NJW 1994, 1019, ständ. Rspr.) und in Fällen der Bankbürgschaftsgewährung zugunsten naher Angehöriger (BGHZ 125, 206, NJW 2001, 815, ständ. Rspr.) zu.
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93

    Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    Das trifft z. B. im Bereich des Verbraucherkredits (vgl. BGHZ 104, 105 und 110, 338, ständ. Rspr.) des Verbraucherleasing (BGH NJW 1994, 1019, ständ. Rspr.) und in Fällen der Bankbürgschaftsgewährung zugunsten naher Angehöriger (BGHZ 125, 206, NJW 2001, 815, ständ. Rspr.) zu.
  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
    So verhält es sich etwa, wenn der benachteiligte Teil als Kaufmann ein Darlehen aufnimmt (BGH NJW 1991, 1810), als freiberuflich tätiger Architekt einen Leasingvertrag abschließt (BGH NJW 1995, 1022), in den Fällen nicht gewerbsmäßiger Darlehnsgeber (BGH NJW-RR 1990, 1199), wenn der der Bank bürgende nahe Angehörige Mitgesellschafter des schuldenden Unternehmens ist (BGH NJW 1998, 894) oder in allen den Fällen, in denen aufgrund besonderer Umstände eine Verhandlungsunterlegenheit gerade nicht nahe liegt (BGHReport 2001, 955 und MDR 2003, 148 jew. für Grundstücksgeschäfte; BGH MDR 2001, 1105 = NJW 2002, 55 und NJW-RR 2002, 8 jew. für gewerbl. Mietverhältnisse).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 117/99

    Treuhänderische Mitverpflichtung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BGH, 21.11.1996 - III ZR 148/95

    Auslegung eines Energieberatervertrages

  • BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99

    Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag

  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 274/96

    Wirksamkeit einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten einer GmbH; ... finanzieller

  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01

    Begriff des Bauerwartungslandes; Verkauf eines Grundstücks unter Wert

  • OLG Köln, 19.06.2020 - 6 U 263/19

    Legal Tech: Vertragsgenerator zulässig - Computerprogramm zur Erstellung von

    So wird künftig etwa die bloße Kündigung eines Energieversorgungsvertrages und die Vertretung beim Abschluss eines neuen Standardvertrages durch einen Energieberater (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 24 U 6/03 v. 15. Juli 2003, NJW-RR 2004, 489) nicht als Rechtsdienstleistung im Sinn des RDG anzusehen sein, so dass es insoweit nicht darauf ankommt, in welchem Umfang Tätigkeiten von Energieberatern nach § 5 zulässig sind.
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 24 U 113/01

    Wirkung eines wegen unzulässiger Rechtsberatung nichtigen Treuhandvertrages auf

    Das bedeutet, dass erlaubnisfreie Geschäftsbesorgung im Zweifel stets dann vorliegt, wenn der auf wirtschaftlicher Ebene tätige Berater nur eng umschriebene und vergleichsweise einfach strukturierte Rechtsfragen berücksichtigen muss, insbesondere keine umfassende rechtliche Beratung schuldet oder erbringt (vgl. Senat, Urt. v. 15. Juli 2002 -24 U 6/03 ZMR 2004, 179 = NJW-RR 2004, 489).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 24 U 108/07

    Beanspruchung von Zinsen i.H.v. acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im

    Die Aufgaben der Klägerin mögen Rechtsbesorgungscharakter gehabt haben (vgl. Senat NJW-RR 2004, 489 zu einem Energieberatungsunternehmen), sind aber nicht maklerähnlich.
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