Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.07.2009 - I-24 U 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung in einer Gaststätte; Haftung des Mieters wegen der Verletzung der Pflicht zur Anzeige von Mängeln
- Judicialis
- rewis.io
- prewest.de , S. 39
§§ 581, 536, 536c BGB
Gaststättenpacht; Verletzung der Mängelanzeigepflicht; Pachtzinsminderung wegen Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelpilz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 581; BGB § 536; BGB § 536c
Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung in einer Gaststätte; Haftung des Mieters wegen der Verletzung der Pflicht zur Anzeige von Mängeln - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Feuchtigkeit und Schimmelpilz: 50% Mietminderung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pächter verletzt Pflicht zur Anzeige von Mängeln: Welche Rechtsfolgen? (IMR 2010, 20)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 12.12.2008 - 1 O 242/06
- OLG Düsseldorf, 24.07.2009 - I-24 U 6/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 24 U 20/01
Aktivlegitimation des Eigentümers bei Anordnung der Zwangsversteigerung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2009 - 24 U 6/09
Auf diese Frage kommt es deshalb nicht an, weil ein in Betracht kommender Verstoß der Beklagten gegen die Anzeigepflicht nicht ursächlich dafür geworden ist, dass die (inzwischen unstreitig) bestehenden und für die Durchfeuchtung der Gaststättenräume verantwortlichen Baumängel nicht unverzüglich beseitigt worden sind (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2003, 2 = ZMR 2003, 21 m. w. Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 U 144/12
Verhältnis von rückständigen Mietzinsforderungen zu geltend gemachten …
Dies lässt sich auch damit rechtfertigen, dass bei der Bemessung des Grades der Gebrauchsbeeinträchtigung einer Gaststätte, beispielsweise durch Feuchtigkeitserscheinungen, es maßgeblich darauf ankommt, welcher Eindruck sich beim Publikum einstellt (Senat GuT 2010, 355; Urteil vom 5. März 2013, Az. I-24 U 107/12).