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   OLG München, 03.05.2012 - 24 U 646/10   

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https://dejure.org/2012,13709
OLG München, 03.05.2012 - 24 U 646/10 (https://dejure.org/2012,13709)
OLG München, Entscheidung vom 03.05.2012 - 24 U 646/10 (https://dejure.org/2012,13709)
OLG München, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 24 U 646/10 (https://dejure.org/2012,13709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vergütungsvereinabrung, Wirksamkeit

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütungsvereinbarung: Hinweis auf beschränkte Gebührenerstattung durch den Gegner

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung bei Vorliegen des vereinbarten Betrags einer 3,2-fach höheren Gebühr als die gesetzliche Gebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Vergütungsvereinbarungen sittenwidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Sittenwidrigkeit bei Vereinbarung des 3,2- fachen der gesetzlichen Gebühren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarte anwaltliche Gebühren in Höhe vom 3,2-fachen der gesetzlichen Gebühren sind nicht sittenwidrig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Vergütungsvereinbarungen sittenwidrig? (IBR 2012, 618)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG München, 03.05.2012 - 24 U 646/10
    Die von der Rechtsprechung entwickelte Grenze für das auffällige Mißverhältnis, die auf anderen Gebieten bei der Überschreitung von knapp 100 % der "normalen" Vergütung angenommen wird, gilt für Vergütungsvereinbarungen nach dem RVG im unteren und mittleren Streitwertbereich nicht (BGH NJW 2003, 2386, NJW 2000, 2669, Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., 2010, § 3 a RVG Rdnr. 43).

    Ein auffälliges Mißverhältnis wird erst angenommen, wenn - insbesondere bei hohen Streitwerten - das vereinbarte Honorar mehr als das 5-fache des gesetzlichen Honorars ausmacht (BGH NJW 2000, 2669, 2671).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 113/02

    Prozesstrennung im Urkundenverfahren; Formularmäßige Anerkennung von anwaltlichen

    Auszug aus OLG München, 03.05.2012 - 24 U 646/10
    Die von der Rechtsprechung entwickelte Grenze für das auffällige Mißverhältnis, die auf anderen Gebieten bei der Überschreitung von knapp 100 % der "normalen" Vergütung angenommen wird, gilt für Vergütungsvereinbarungen nach dem RVG im unteren und mittleren Streitwertbereich nicht (BGH NJW 2003, 2386, NJW 2000, 2669, Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., 2010, § 3 a RVG Rdnr. 43).
  • OLG München, 02.02.2022 - 15 U 2738/21

    Sittenwidrigkeit einer vereinbarten Anwaltsvergütung

    Ein auffälliges Missverhältnis besteht allerdings nicht bereits aufgrund dieser 3, 6-fachen Überschreitung, da dies - gerade bei Vergütungsvereinbarungen im unteren und mittleren Streitwertbereich - erst angenommen wird, wenn das vertraglich vereinbarte Honorar mehr als das 5-fache der gesetzlichen Vergütung beträgt (BGH AnwBl. 2017, 208; BGH NJW 2005, 2142; OLG München NJW-RR 2012, 1469; Toussaint/Toussaint, § 3 a RVG, Rn. 41 - Stichwort "gesetzliche Vergütung").
  • OLG Koblenz, 14.03.2014 - 2 Ws 104/14

    Gebühr des Pflichtverteidigers: Erstreckung der Beiordnung auf das

    b) Nach der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Abwehr von Adhäsionsanträgen jedoch nicht von der Bestellung zum Pflichtverteidiger umfasst (vgl. OLG Hamm NJW 2013, 325; OLG Karlsruhe StraFo 2013, 84; OLG Düsseldorf NJW-Spezial 2012, 508; OLG Hamburg, Beschluss 1 Ws 6/13 vom 15. April 2013, zitiert nach juris, wie schon VRS 119, 225 unter ausdrücklicher Aufgabe der früher vertretenen Gegenansicht in NStZ-RR 2006, 347; KG JurBüro 2011, 254; OLG Oldenburg StraFo 2010, 306; OLG Stuttgart Justiz 2009, 201; OLG Celle NStZ-RR 2008, 190; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 643; jeweils m. w. N.).
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