Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - I-24 U 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3045
OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - I-24 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3045)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2002 - I-24 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3045)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - I-24 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Berufungsgerichts an konkludente Zuständigkeitsentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts; Veranlassung zur Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Vollstreckbare Kostenrechnung eines Notars; Beschwerde des Kostenschuldners

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; KostO § 156

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs durch Berufungsgericht - Rechtsweg für Einwendungen gegen Kostenrechnung des Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1512 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 1580
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02
    Hatte das erstinstanzliche Gericht zu einer Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs keine Veranlassung und hat es seine Zuständigkeit konkludent bejaht, so ist das Berufungsgericht daran gebunden (im Anschluss an BGH NJW 1994, 387).

    Zwar setzt § 17 a Abs. 5 GVG nach allgemeiner Meinung voraus, dass die Verfahrensgrundsätze des § 17 a GVG eingehalten werden (BGHZ 120, 204; NJW 1994, 387).

    Hat aber das erstinstanzliche Gericht durch Urteil den Zivilrechtsweg konkludent bejaht, in dem es durch Endentscheidung im übrigen der Klage stattgegeben hat, muss es dabei sein Bewenden haben (vgl. BGH NJW 1994, 387).

  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02
    Die Unterschiede der beiden Verfahrensarten rechtfertigen es, Kompetenzkonflikte zwischen ihnen wie Rechtswegstreitigkeiten zu behandeln (BGH NJW 2001, 2181; BGHZ 115, 275, 284).

    Gleiches gilt für Antragsverfahren, zu denen das Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO gehört (BGH NJW 2001, 2181).

  • OLG Oldenburg, 17.09.1996 - 5 U 82/96

    Zulässigkeit der Vollestreckungsgegenklage; Rechtsbehelf für die Geltenmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02
    Gleiches gilt für die im allgemeinen nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen (OLG Oldenburg MDR 1997, 394; MüKo/K.Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 767 Rn. 34; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 60. Aufl. Rn. 16).
  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02
    Die Unterschiede der beiden Verfahrensarten rechtfertigen es, Kompetenzkonflikte zwischen ihnen wie Rechtswegstreitigkeiten zu behandeln (BGH NJW 2001, 2181; BGHZ 115, 275, 284).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02
    § 156 KostO weist die Entscheidung über solche Einwendungen gegen die Kostenrechnung des Notars einem besonders geregelten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur ausschließlichen Zuständigkeit zu und schließt damit eine Entscheidung über denselben Gegenstand im Zivilprozess aus (BGH MDR 1988, 313, 314; 1967, 207).
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02
    Zwar setzt § 17 a Abs. 5 GVG nach allgemeiner Meinung voraus, dass die Verfahrensgrundsätze des § 17 a GVG eingehalten werden (BGHZ 120, 204; NJW 1994, 387).
  • KG, 14.03.1972 - 1 W 9737/70
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02
    Diese Umstände machen das vorliegende Verfahren zu einem so genannten echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ebenso KG DNotZ 1973, 42; ZZP 1973, 441 m. Anm. Grunsky).
  • OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02
    Denn es ist anerkannt, dass die Beschwerdekammer des Landgerichts die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen von Amts wegen zu veranlassen und die ihm notwendig und geeignet erscheinenden Beweise von Amts wegen gemäß § 12 FGG zu erheben hat (vgl. OLG Frankfurt/Main MDR 1997, 686; Schleswig DNotZ 1985, 480; Korintenberg/Ackermann/Lappe, Kostenordnung, § 156 Rn. 47; Hartmann, Kostengesetze 31. Aufl., § 156 KostO Rn. 25).
  • BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65

    Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02
    § 156 KostO weist die Entscheidung über solche Einwendungen gegen die Kostenrechnung des Notars einem besonders geregelten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur ausschließlichen Zuständigkeit zu und schließt damit eine Entscheidung über denselben Gegenstand im Zivilprozess aus (BGH MDR 1988, 313, 314; 1967, 207).
  • BGH, 23.05.2022 - V ZB 9/21

    Notarkostenprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Einwands eines

    Das Verfahren nach § 127 GNotKG stellt gegenüber der Vollstreckungsgegenklage den spezielleren Rechtsbehelf dar (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - V ZB 196/13, NJW-RR 2015, 1207 Rn. 29; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 72; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1580).
  • KG, 12.01.2021 - 9 W 1093/20

    Notarieller Geschäftswert bei bebauten Grundstücken; Kostenniederschlagung wegen

    Von ihrem Standpunkt, wonach auch materiell-rechtliche Einwände in dem gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen geltend gemacht werden könnten, geht die bislang herrschende Auffassung folgerichtig davon aus, dass eine negative Feststellungsklage gegen die durch eine Notarkostenrechnung begründete Zahlungspflicht als unzulässig abzuweisen sei und gleiches für die im Allgemeinen nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen gelte (OLG Oldenburg, Urteil vom 17.September 1996 - 5 U 82/96 - juris Rn. 14 OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.Mai 2002 - 24 U 8/02 - juris Rn. 10 ff.; so auch Senat, Beschluss vom 26.November 2019 - 9W 105/18 - juris Rn. 3; K.Schmidt/Brinkmann in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 767 Rn. 34 Rebhan in: BeckOK KostR, 31. Edition 1. Juni 2020, § 89 GNotKG Rn.16 Tiedtke in: Korintenberg, GNotKG 21. Aufl. 2020, § 89 Rn. 18; Diehn in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, 3. Aufl. 2019, GNotKG § 89 Rn.25f., s. aber auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2008 - I-24 U 186/06 - juris Rn. 29: Leistungsklage wegen Beitreibung von bereits befriedigten Gebührenansprüchen).

    Schließlich scheide auch die Anwendung von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aus, weil es sich bei der Kostenberechnung nicht um eine von einem deutschen Notar aufgenommene Urkunde handele und sich der Kostenschuldner darin auch nicht wegen der Kostenforderung der Zwangsvollstreckung unterworfen habe (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2002 - 24 U 8/02 - juris Rn. 11 m.w.N. anders wohl Geimer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 794 Rn. 43).

    Indes soll auch nach Maßgabe dieser Auffassung eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO ausnahmsweise dann zulässig sein, wenn eine Aufrechnung mit illiquiden, also bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Aktiv- bzw. Gegenforderungen erklärt wird, die nicht im Zusammenhang mit Amtspflichtverletzungen des Notars stehen (so bereits KG, Beschluss vom 23. Februar 1973 - 1 W 1672/72 - ZZP 86 (1973), 441 mit zust. Anm. Grunsky OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2002 - 24 U 8/02 - juris Rn.13 Münzberg in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 767 Rn. 58).

  • BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13

    Notarkosten: Verjährung des Vergütungsanspruchs bei nicht formgerechter

    Verfahrensrechtlich kommt zum Tragen, dass der Kostenschuldner Einwände gegen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung nicht im Wege der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO), der Klauselgegenklage (§ 768 ZPO), der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO oder der Titelklage analog § 767 ZPO, sondern ausschließlich in dem Verfahren nach § 156 KostO geltend machen kann (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 415 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 72).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 20 W 46/17

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Aufrechnung im gerichtlichen

    Soweit im Übrigen darauf abgestellt wird, durch die Verweigerung der Aufrechnungsmöglichkeit im Notarkostenverfahren nach den §§ 127 ff. GNotKG werde der jeweilige Antragsteller nicht schutzlos gestellt, weil ihm insoweit die Möglichkeit bleibe, eine Vollstreckungsabwehrklage zu erheben (so LG Kleve NotBZ 2015, 359, zitiert nach juris), so ist wiederum darauf hinzuweisen, dass in Einklang mit der oben dargelegten Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Literatur zum Notarkostenverfahren auch nach ganz herrschender Auffassung in der zivilprozessualen Rechtsprechung und Literatur eine gegen eine Notarkostenberechnung gerichtete Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO - also im Zivilprozess - unstatthaft wäre (vgl. etwa OLG Düsseldorf OLGR 2002, 415, zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Schmidt/Brinkmann, ZPO, 5. Aufl., § 767 Rz. 34; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 77. Aufl., § 767 Rz. 11; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer, ZPO, 4. Aufl., § 767 Rz. 17; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 2. Aufl., § 767 Rz. 58; Schuschke/Walker/Raebel, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., § 767 Rz. 5, je m. w. N.).
  • KG, 26.11.2019 - 9 W 105/18

    Statthafter Rechtsbehelf bei Antrag auf Zwangsvollsteckungseinstellung aus

    Statthafter Rechtsbehelf hiergegen ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 Abs. 1 GNotKG (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 17. September 1996 - 5 U 82/96 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2002 - 24 U 8/02 - OLGR Düsseldorf 2002, 415 - 416, juris; Hartmann, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2011 - 24 W 90/10

    Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 2. Alt.;

    Die Entscheidung darüber ist im Falle der von einer Prozesspartei angebrachten Rechtswegrüge und auch dann stets vorab im Beschlussverfahren zu treffen, wenn das Gericht, wie im Streitfall, die Zulässigkeit des Rechtswegs verneinen will, § 17a Abs. 3 GVG (Zöller/Lückemann, aaO Rn. 5; vgl. auch Senat OLGR 2002, 415 = FamRZ 2002, 1580).
  • KG, 27.01.2011 - 9 W 94/10

    Notarkostenbeschwerde: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde bei liquidationsloser

    Es handelt sich um ein sogenanntes echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18.10.1994, 1 W 1771/94, DNotZ 1995, 788, juris Tz. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2002, I-24 U 8/02, juris Tz. 4; BayObLGZ 1986, 229, 232) und Kostenschuldnerin und Notar sind Rechtssubjekte dieses Verfahrens.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18609
OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02 (https://dejure.org/2003,18609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2003 - 24 U 8/02 (https://dejure.org/2003,18609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 24 U 8/02 (https://dejure.org/2003,18609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,18609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen freiwilliger Gerichtsbarkeit und ordentlicher streitiger Gerichtsbarkeit; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Notarkostenbeschwerde; Ausgestaltung des Vorliegens eines sog. echten Streitverfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit ...

  • rewis.io
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    Zwar setzt § 17 a Abs. 5 GVG nach allgemeiner Meinung voraus, dass die Verfahrensgrundsätze des § 17 a GVG eingehalten werden (BGHZ 120, 204; NJW 1994, 387).

    Hat aber das erstinstanzliche Gericht durch Urteil den Zivilrechtsweg konkludent bejaht, in dem es durch Endentscheidung im übrigen der Klage stattgegeben hat, muss es dabei sein Bewenden haben (vgl. BGH NJW 1994, 387).

  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    Die Unterschiede der beiden Verfahrensarten rechtfertigen es, Kompetenzkonflikte zwischen ihnen wie Rechtswegstreitigkeiten zu behandeln (BGH NJW 2001, 2181; BGHZ 115, 275, 284).

    Gleiches gilt für Antragsverfahren, zu denen das Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO gehört (BGH NJW 2001, 2181).

  • OLG Hamm, 11.03.1997 - 2 Ss OWi 128/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    Denn es ist anerkannt, dass die Beschwerdekammer des Landgerichts die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen von Amts wegen zu veranlassen und die ihm notwendig und geeignet erscheinenden Beweise von Amts wegen gemäß § 12 FGG zu erheben hat (vgl. OLG Frankfurt/Main MDR 1997, 686; Schleswig DNotZ 1985, 480; Korintenberg/Ackermann/Lappe, Kostenordnung, § 156 Rn. 47; Hartmann, Kostengesetze 31. Aufl., § 156 KostO Rn. 25).
  • KG, 14.03.1972 - 1 W 9737/70
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    Diese Umstände machen das vorliegende Verfahren zu einem so genannten echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ebenso KG DNotZ 1973, 42; ZZP 1973, 441 m. Anm. Grunsky).
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    Zwar setzt § 17 a Abs. 5 GVG nach allgemeiner Meinung voraus, dass die Verfahrensgrundsätze des § 17 a GVG eingehalten werden (BGHZ 120, 204; NJW 1994, 387).
  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    Die Unterschiede der beiden Verfahrensarten rechtfertigen es, Kompetenzkonflikte zwischen ihnen wie Rechtswegstreitigkeiten zu behandeln (BGH NJW 2001, 2181; BGHZ 115, 275, 284).
  • BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65

    Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    § 156 KostO weist die Entscheidung über solche Einwendungen gegen die Kostenrechnung des Notars einem besonders geregelten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur ausschließlichen Zuständigkeit zu und schließt damit eine Entscheidung über denselben Gegenstand im Zivilprozess aus (BGH MDR 1988, 313, 314; 1967, 207).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    § 156 KostO weist die Entscheidung über solche Einwendungen gegen die Kostenrechnung des Notars einem besonders geregelten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur ausschließlichen Zuständigkeit zu und schließt damit eine Entscheidung über denselben Gegenstand im Zivilprozess aus (BGH MDR 1988, 313, 314; 1967, 207).
  • OLG Oldenburg, 17.09.1996 - 5 U 82/96

    Zulässigkeit der Vollestreckungsgegenklage; Rechtsbehelf für die Geltenmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    Gleiches gilt für die im allgemeinen nach § 767 ZPO geltend zu machenden Einwendungen (OLG Oldenburg MDR 1997, 394; MüKo/K.Schmidt, ZPO 2. Aufl. § 767 Rn. 34; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 60. Aufl. Rn. 16).
  • BGH, 19.11.1987 - IX ZR 251/86

    Ausschluß auf vollstreckungsbefangenem Gegenstand wegen Nichtbestehens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 8/02
    So ist im Verfahren nach § 156 KostO selbst dann zu entscheiden, wenn über Notarkosten für die Beurkundung eines Vertrages gestritten wird, der auf Grund mangelhafter Belehrung durch den Notar geschlossen sein soll, so dass die Nichterhebung der Kosten nach den §§ 140, 141 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 S. 1 KostO in Betracht kommt (BGH MDR 1988, 314).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht