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   OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - I-24 U 89/06   

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OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - I-24 U 89/06 (https://dejure.org/2006,12058)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2006 - I-24 U 89/06 (https://dejure.org/2006,12058)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2006 - I-24 U 89/06 (https://dejure.org/2006,12058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheitern der Übernahme eines Leasingvertrags im Wege dreiseitiger Vereinbarung an der erforderlichen Zustimmung des Leasinggebers; Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten des Leasinggebers; Fernmündliche Unterbreitung eines umfassenden und verbindlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 147; ; ZPO § 522; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstmals in 2. Instanz gestellter Hilfsantrag: Entscheidung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 258/05
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - I-24 U 89/06
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03

    Zurückweisung der Berufung wegen Aussichtslosigkeit: Rüge der Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 24 U 89/06
    Nichts anderes gilt aber auch für die Widerklage (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167f) oder die Klageerweiterung (vgl. OLG Rostock NJW 2003, 3211), weil es sonst der Berufungsführer prozessual in der Hand hätte, mit den genannten Rechtsbehelfen und entgegen der Beschleunigungsintention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs 14/4722, S. 97) das Urteilsverfahren zu erzwingen und sich auf diesem Wege im Vergleich zum Prozessgegner, der in den Fällen der Rechtsschutzerweiterung auf das Instrument der Anschlussberufung verwiesen ist, Verfahrensvorteile zu verschaffen (so zutreffend Kammergericht KGR Berlin 2006, 915; vgl. auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn 36 aE; Musilak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn 28a).
  • OLG Rostock, 12.06.2003 - 3 U 96/03

    Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 24 U 89/06
    Nichts anderes gilt aber auch für die Widerklage (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167f) oder die Klageerweiterung (vgl. OLG Rostock NJW 2003, 3211), weil es sonst der Berufungsführer prozessual in der Hand hätte, mit den genannten Rechtsbehelfen und entgegen der Beschleunigungsintention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs 14/4722, S. 97) das Urteilsverfahren zu erzwingen und sich auf diesem Wege im Vergleich zum Prozessgegner, der in den Fällen der Rechtsschutzerweiterung auf das Instrument der Anschlussberufung verwiesen ist, Verfahrensvorteile zu verschaffen (so zutreffend Kammergericht KGR Berlin 2006, 915; vgl. auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn 36 aE; Musilak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn 28a).
  • KG, 21.07.2006 - 9 U 117/06

    Zurückweisung einer Berufung im Beschlussweg: Wirkungslosigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 24 U 89/06
    Nichts anderes gilt aber auch für die Widerklage (vgl. OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167f) oder die Klageerweiterung (vgl. OLG Rostock NJW 2003, 3211), weil es sonst der Berufungsführer prozessual in der Hand hätte, mit den genannten Rechtsbehelfen und entgegen der Beschleunigungsintention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs 14/4722, S. 97) das Urteilsverfahren zu erzwingen und sich auf diesem Wege im Vergleich zum Prozessgegner, der in den Fällen der Rechtsschutzerweiterung auf das Instrument der Anschlussberufung verwiesen ist, Verfahrensvorteile zu verschaffen (so zutreffend Kammergericht KGR Berlin 2006, 915; vgl. auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn 36 aE; Musilak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn 28a).
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Ob ein erstmals in der Berufungsinstanz gestellter Hilfsantrag in diesem Fall seine Wirkung verliert (dafür etwa KG, NJW 2006, 3505; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465; Althammer in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 522 Rn. 64; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn. 104; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 522 Rn. 37), kann dahinstehen.
  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 403/12

    Berufungsverfahren: Schicksal einer Widerklage nach Berufungszurückweisung durch

    a) Nach der überwiegend vertretenen Auffassung, der das Berufungsgericht folgt, werden mit dem Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO eine zweitinstanzlich erhobene Widerklage, eine zweitinstanzliche Klageerweiterung und ein zweitinstanzlicher Hilfsantrag entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos (OLG Rostock, NJW 2003, 3211 [Klageerweiterung und Widerklage]; OLG Frankfurt am Main, NJW 2004, 165, 167 f [Widerklage] sowie OLGR 2004, 48 [Klageerweiterung]; KG, NJW 2006, 3505 [Hilfsantrag]; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 [Hilfsantrag]; OLG Nürnberg [2.
  • KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06

    Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs

    Der Senat schließt sich der Auffassung des 13. Zivilsenats des Kammergerichts ( Urteil vom 12. Juni 2007, 13 U 33/06 ) und des 24. Zivilsenats des Kammergerichts (Urteil vom 14. November 2007, 24 U 89/06) an, dass dies voraussetzt, dass sich der Vermittler mit den "individuellen Verhältnissen des Klägers", d.h. den Besonderheiten seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse in irgendeiner Weise auseinander gesetzt und dabei auch eine Abgrenzung zu anderen denkbaren Finanzierungsformen vorgenommen hat, denn anderenfalls konnte der Kläger nicht davon ausgehen, dass ihm eine über reine Werbeaussagen hinausgehende seriöse Finanzierungsberatung durch den Vermittler zuteil werde.

    XXX hat sein schriftliches Gutachten vom 2. Juli 2007 im Verfahren des Kammergerichts 24 U 89/06 für eine vergleichbare Eigentumswohnung in XXX (also im gleichen Objekt), Wohnung Nr. 67, erstellt und dort bei einem Kaufpreis von 135.044,00 DM (69.046,90 EUR) einen Verkehrswert derselben in Höhe von 90.000,00 DM (46.016,27 EUR) ermittelt.

    Jedenfalls kann ein schwerwiegender Interessenkonflikt in Bezug auf die XXX, soweit sie hier nicht als Verkäuferin aufgetreten ist, mit der Folge einer entsprechenden Aufklärungspflicht für den hier maßgeblichen Zeitraum im Dezember 1998 nicht sicher festgestellt werden (so auch der 13. Zivilsenat, a.a.O. und der 24. Zivilsenat, Urteil vom 14. November 2007, 24 U 89/06 jeweils in einem Parallelfall).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08

    Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines

    Der Senat hat im Fall des beabsichtigten Abschlusses eines Untermietvertrages entschieden, dass die Annahme eines Angebots zwischen anwesenden Vertragsparteien, die den Vertrag aber noch schriftlich fixieren wollen, mangels besonderer Regelung mit Ablauf des vierten Tages nach Angebotsabgabe zu erfolgen gehabt hätte (OLGR Düsseldorf 2007, 465).
  • OLG Celle, 29.06.2009 - 2 U 43/09

    Rücktritt vom Mietvertrag wegen Scheitern des Projekts

    Hat eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg, werden im Falle der Zurückweisung des Rechtsmittels im Beschlussverfahren gem. § 522 ZPO sonstige mit ihm verbundene Rechtsbehelfe wirkungslos, weshalb über sie sachlich nicht zu entscheiden ist (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465ff.).

    §§ 263, 264, 533 ZPO (OLG Nürnberg, a. a. O.; OLG Rostock NJW 2003, 3211 ff.; Senat, Beschluss vom 27.04.2007, Az.: 2 U 55/07), erstmals in zweiter Instanz gestellte Hilfsanträge (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 ff.) und auch für Widerklagen (OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167).

  • OLG Braunschweig, 11.03.2019 - 11 U 160/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankenkostenversicherung für die Kosten einer

    Damit liefe das gesetzgeberische Anliegen, aussichtslose Berufungen im Beschlusswege zurückzuweisen, leer (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 9 U 117/06 -, juris, Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2006 - I-24 U 89/06 -, juris; Rn. 3; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 522 Rn. 37.).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 366/14

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auf den erst in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag der Klägerin kommt es entgegen der Rüge der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht an, weil die insoweit erfolgte Klageerweiterung aufgrund der Berufungszurückweisung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wirkungslos ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2014 - IX ZR 204/13, NJW 2015, 251 Rn. 2 m. w. N.; KG, NJW 2006, 3505 unter 2; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465 unter I).
  • OLG Köln, 01.07.2013 - 17 U 70/12

    Kündigung eines Mandatierungsvertrages aus wichtigem Grund

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (OLG Rostock, NJW 2003, 3211; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; KG NJW 2006, 3505; OLG Düsseldorf OLGR 2007, 465; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 522 Rn. 37; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 33. Aufl., § 522 Rn. 14; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 522 Rn. 28; Schellenberg MDR 2005, 610; Vossler MDR 2008, 722) die Auffassung, dass eine Klageerweiterung im Rahmen eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO weder auf ihre Zulässigkeit noch auf ihre Erfolgsaussicht in der Sache hin zu prüfen ist.
  • OLG Köln, 05.11.2012 - 17 U 5/12

    Umfang der Pflichten des Werkunternehmers bei einem Pauschalvertrag

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. u.a. OLG Rostock NJW 2003, 3211; OLG Frankfurt/M. NJW 2004, 165, 167; KG NJW 2006, 3505; OLG Düsseldorf OLG Report 2007, 465; Zöller/Heßler, ZPO, 29.Aufl., § 522 Rn 37; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33.Aufl., § 522 Rn 14, Musielak/Ball, 8.Aufl., § 522 Rn 28; Schellenberg, MDR 2005, 610, Nr. 14; Vossler, MDR 2008, 722) die Auffassung, dass eine Klageerweiterung , eine neue Widerklage oder eine erstmalige Aufrechnung im Rahmen einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO weder auf ihre Zulässigkeit noch auf ihre Erfolgsaussicht in der Sache hin zu prüfen ist.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 11 U 8/10

    Servicevertrag: Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung bei einem

    Erweist sich der Versuch einer Beseitigung der in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer als erfolglos, so verlieren die neuen Ansprüche ihre Wirkung, ohne dass es einer Entscheidung hierüber bedarf (OLG Rostock, MDR 2003, 1195; OLG Köln, OLGR 2005, 730, OLG Nürnberg, MDR 2007, 171; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 465).Das erscheint gerade für Hilfsanträge ohne Weiteres einsichtig, weil es der Berufungsführer andernfalls in der Hand hätte, durch Ankündigung eines Hilfsantrags die mündliche Verhandlung über eine Berufung entgegen § 522 Abs. 2 zu erzwingen, obwohl diese unbegründet ist.
  • OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08

    Kapitalanlage: Mietpoolrefinanzierter Immobilienkauf; Verschulden bei

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