Rechtsprechung
OLG München, 22.09.1983 - 24 U 893/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wegfall der Geschäftsgrundlage trotz Festpreiszusage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Clausula rebus sic stantibus; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Bauunternehmer; Festpreiszusage; Festpreiszusage für gesamte Bauzeit; Materialpreise; Pauschalpreisvertrag; Festpreis; Lohngleitklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 632
Papierfundstellen
- VersR 1984, 546
- DB 1983, 2619
- BauR 1985, 330
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.11.1968 - VII ZR 89/66
Rechte der Vertragspartei bei unberechtigter Verweigerung einer Vertragsanpassung
Auszug aus OLG München, 22.09.1983 - 24 U 893/82
Trotz dieser Risikoübernahme kann allerdings auch bei einer Festpreisvereinbarung eine so schwere Äquivalenzstörung eintreten, daß dem Auftragnehmer die Lösung vom Vertrag zugebilligt werden muß, sofern eine Anpassung nicht zustande kommt (vgl. BGH, NJW 1969, 233 m.w. N.; OLG Düsseldorf, MDR 1974, 489 - LS). - BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 221/76
Erhebliche Preissteigerung = Störung der Geschäftsgrundlage?
Auszug aus OLG München, 22.09.1983 - 24 U 893/82
Dabei ist allerdings zu prüfen, ob der Auftragnehmer nicht durch rechtzeitige Vorsorge sein Risiko hätte vermindern können (vgl. BGH,LM BGB § 242 Nr. 91 -WM 1978, 322 m. w. N,). - BGH, 28.09.1964 - VII ZR 47/63
Zulässigkeit der Anpassung eines Pauschalpreisvertrages
Auszug aus OLG München, 22.09.1983 - 24 U 893/82
Dies ist aber nicht schon dann der Fall, wenn statt des erhofften Gewinns ein Verlust zu erwarten ist (vgl. BGH, BB 1964, 1397; BGH, WM 1977, 946, 948 m. w. N.).
- BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54
Enteignung einer GmbH
Auszug aus OLG München, 22.09.1983 - 24 U 893/82
Von einem solchen kann, soweit hier in Betracht kommend, erst dann gesprochen werden, wenn eine so schwere Äquivalenzstörung eingetreten ist, daß die Vertragserfüllung einer Partei wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. RGZ 102, 272 ff.; BGH, BB 1956, 254 m. w. N.). - BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 196/75
Anpassung der Preise für Fernwärme an allgemeine Kostenentwicklung ?
Auszug aus OLG München, 22.09.1983 - 24 U 893/82
Dies ist aber nicht schon dann der Fall, wenn statt des erhofften Gewinns ein Verlust zu erwarten ist (vgl. BGH, BB 1964, 1397; BGH, WM 1977, 946, 948 m. w. N.). - RG, 07.06.1921 - III 508/20
Lieferungsweigerung wegen Steigerung der Herstellungskosten
Auszug aus OLG München, 22.09.1983 - 24 U 893/82
Von einem solchen kann, soweit hier in Betracht kommend, erst dann gesprochen werden, wenn eine so schwere Äquivalenzstörung eingetreten ist, daß die Vertragserfüllung einer Partei wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. RGZ 102, 272 ff.; BGH, BB 1956, 254 m. w. N.).
- LAG Köln, 05.12.2005 - 11 (13) Sa 647/05
Altersversorgung, Gesamtversorgung, Wegfall der Geschäftsgrundlage
- LAG Köln, 05.12.2005 - 11 Sa 1590/04
Altersversorgung, Gesamtversorgung, Wegfall der Geschäftsgrundlage
- LAG Köln, 01.08.2006 - 13 Sa 570/06
TÜV; Gesamtversorgung; Teilwiderruf; Wegfall Geschäftsgrundlage
- LAG Köln, 20.12.2005 - 13 (4) Sa 644/05
TÜV; Betriebsrente; Gesamtversorgung; Teilwiderruf; Wegfall der …
- LAG Köln, 20.12.2005 - 13 (7) Sa 646/05
TÜV; betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung; Teilwiderruf; Wegfall der …
- LAG Köln, 05.12.2005 - 11 (13) Sa 645/05
Altersversorugng, Gesamtversorgung, Wegfall der Geschäftsgrundlage