Rechtsprechung
BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99
AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge
Auszug aus BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00
Daß unter die allgemeinen Begriffe des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen der angemeldeten Marke auch Waren und Dienstleistungen fallen können, bei denen ein beschreibender Bezug des Wortes "pussy" nicht festzustellen ist, ist insoweit ohne Belang (vgl BGH, Beschluß vom 5. Juli 2001, I ZB 8/99 "AC", zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00
Ob die Zusammenschreibung der Wörter "Pussy" und "time" eine Regelwidrigkeit darstellt, erscheint fraglich, kann aber dahinstehen, weil sie jedenfalls so geringfügig wäre, daß sie neben dem deutlich im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt nicht ins Gewicht fiele (vgl BGH GRUR 2001, 1153 "anti Kalk"). - BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93
Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit
Auszug aus BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00
Daher sind Marken, die Frauen als beliebig verfügbare Sexualobjekte darstellen oder dies suggerieren, von der Eintragung auszuschließen (vgl BPatG Mitt 1985, 215 "Schlüpferstürmer"; s. auch BGH GRUR 1995, 592, 594 "Busengrapscher").
- BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) u.a. solche Marken von der Eintragung in das Markenregister ausgeschlossen, die im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt aufweisen (vgl BGH GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1042 "REICH UND SCHOEN"). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß mehrdeutigen Wortmarken die Unterscheidungskraft in der Regel nicht abgesprochen werden kann (vgl BGH GRUR 2002, 64, 65 "INDIVIDUELLE"; GRUR 2001, 1150, 1151 "LOOK" m.w.Nachw.). - BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99
LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß mehrdeutigen Wortmarken die Unterscheidungskraft in der Regel nicht abgesprochen werden kann (vgl BGH GRUR 2002, 64, 65 "INDIVIDUELLE"; GRUR 2001, 1150, 1151 "LOOK" m.w.Nachw.). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) u.a. solche Marken von der Eintragung in das Markenregister ausgeschlossen, die im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt aufweisen (vgl BGH GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1042 "REICH UND SCHOEN"). - RG, 03.06.1927 - II 346/26
Namens- und Firmenschutz für Ausländer
Auszug aus BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 132/00
So ist bereits das Reichsgericht in einem Urteil vom 3. Juni 1927 von einer "großen Verbreitung der Elementarkenntnisse der englischen Sprache in Deutschland" ausgegangen (RGZ 117, 215, 221 "Eskimo Pie").
- BPatG, 10.09.2009 - 25 W (pat) 66/07
"Hello Pussy" nicht als Marke schutzfähig
Die Markenstelle stütze sich auf die BPatG-Entscheidung 24 W (pat) 132/00 "Pussytime", deren Begründung jedoch -soweit sie den gemeinsamen Markenbestandteil "Pussy" betreffe -auf unrichtigen Feststellungen beruhe und nicht zu überzeugen vermöge.