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   BPatG, 06.05.1997 - 24 W (pat) 16/97   

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BPatG, 06.05.1997 - 24 W (pat) 16/97 (https://dejure.org/1997,19502)
BPatG, Entscheidung vom 06.05.1997 - 24 W (pat) 16/97 (https://dejure.org/1997,19502)
BPatG, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 24 W (pat) 16/97 (https://dejure.org/1997,19502)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 556/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Nur wenn die Abkürzung im Verkehr gebräuchlich ist, besteht an ihr ein Freihaltebedürfnis (vgl. BPatG, Beschluss vom 06.05.1997, Az. 24 W (pat) 16/97 - MAC; Beschluss vom 03.08.1999, Az. 27 W (pat) 61/99 - SLC).

    Welches Gewicht insoweit dem Eintrag der Abkürzung in Abkürzungslexika zukommt, kann nicht schematisch beurteilt werden; insbesondere spricht es indiziell gegen ein Freihaltebedürfnis, wenn darin einer Abkürzung mehrere Bedeutungen zugeordnet sind, sofern nicht Anhaltspunkte dafür bestehen, dass für die Abkürzung nur eine dieser (beschreibenden) Bedeutungen ernstlich in Betracht kommt (vgl. BPatG, Beschluss vom 06.05.1997, Az. 24 W (pat) 16/97 - MAC; Beschluss vom 03.08.1999, Az. 27 W (pat) 61/99 - SLC).

  • BPatG, 16.02.1998 - 30 W (pat) 310/96

    Eintragungsfähigkeit der Marke "MCS"

    Sie ist der Auffassung, daß für die Bezeichnung "MCS" der Nachweis eines konkreten Freihaltungsbedürfnisses nicht vorliege, da sie mehrere besitze, und verweist insbesondere auf die "MAC"-Entscheidung des Bundespatentgerichts, 24 W (pat) 16/97.

    Indiziell spricht es gegen ein Freihaltungsbedürfnis, wenn einer Abkürzung in einem Lexikon mehrere Bedeutungen zugeordnet sind, sofern nicht Anhaltspunkte dafür bestehen, daß für die als Marke angemeldete Abkürzung nur eine dieser beschreibenden Bedeutungen ernstlich in Betracht kommt; eine vieldeutige Abkürzung eignet sich in der Regel nicht zur beschreibenden Verwendung (s BPatG Beschluß des 24. Senats vom 6. Mai 1997, 24 W (pat) 16/97 "MAC", zur Veröffentlichung vorgesehen, Leitsatz in juris; Althammer/Ströbele, MarkenG, 5. Aufl, § 8 Rdn 69).

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